Mo, 15:48 Uhr
22.03.2010
nnz-kurz-news am Montag
Nicht nur wenn Sie Hühner oder Puten ihr eigenen nennen, sollten Sie sich für unsere Zusammenfassung kurzer Meldung interessieren...
Die Halter wenden sich bitte an ihren Hoftierarzt, um alle Tiere gegen die atypische Geflügelpest impfen zu lassen. Der Tierarzt beantwortet Fragen in Bezug auf die Impfung und stellt eine Bescheinigung über erfolgte Impfung aus. Auch beim Kauf von Hühnern hat sich der Käufer über den Impfstatus der Tiere zu informieren, um gegebenenfalls nachimpfen zu lassen. Wichtig ist, dass die Impfung nach den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers durchgeführt und wiederholt wird. Eine einmalige Impfung über das Trinkwasser reicht nicht aus. Eine Nachimpfung nach spätestens drei Monaten ist notwendig.
Um die sachgemäße Durchführung der Impfung zu überprüfen, werden im Landkreis Tiere stichprobenartig durch eine Blutprobenentnahme und Analyse des Blutes untersucht. Wer seine Hühner und Puten nicht impfen lässt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Autor: nnzImpfung nicht vergessen
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen weist auf die gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht für Hühner und Puten in Deutschland hin. Hierbei wird gegen die atypische Geflügelpest, auch Newcastle Krankheit genannt, geimpft. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um eine kommerzielle oder um eine Hobby-Haltung mit nur wenigen Tieren handelt. Alle Hühner und Puten müssen einen ausreichenden Impfschutz aufweisen.Die Halter wenden sich bitte an ihren Hoftierarzt, um alle Tiere gegen die atypische Geflügelpest impfen zu lassen. Der Tierarzt beantwortet Fragen in Bezug auf die Impfung und stellt eine Bescheinigung über erfolgte Impfung aus. Auch beim Kauf von Hühnern hat sich der Käufer über den Impfstatus der Tiere zu informieren, um gegebenenfalls nachimpfen zu lassen. Wichtig ist, dass die Impfung nach den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers durchgeführt und wiederholt wird. Eine einmalige Impfung über das Trinkwasser reicht nicht aus. Eine Nachimpfung nach spätestens drei Monaten ist notwendig.
Um die sachgemäße Durchführung der Impfung zu überprüfen, werden im Landkreis Tiere stichprobenartig durch eine Blutprobenentnahme und Analyse des Blutes untersucht. Wer seine Hühner und Puten nicht impfen lässt, muss mit einer Geldbuße rechnen.


