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Do, 14:24 Uhr
04.01.2001

Oberbürgermeisterin Rinke reagiert auf Offenen Brief

"Sehr geehrter Herr Theuerkauf,
Ihren offenen Brief habe ich zur Kenntnis genommen. Ich darf Ihnen versichern, dass ich jederzeit bereit bin, mich einer sachlichen Argumentation zum Industriegebiet "Goldene Aue" zu stellen. Auch Ihrer Argumentation stehe ich aufgeschlossen gegenüber. Ich bedauere deshalb um so mehr, dass Sie sich in Allgemeinplätzen verlieren, welche eine sachliche Auseinandersetzung nicht zulassen. Dankbar bin ich besonders jenen, welche sich an einem lebendigen und konstruktiven Dialog beteiligen.
Die Planung eines so bedeutenden Industriegebietes fordert ja gerade zu einer Meinungsvielfalt heraus, die heute Gott sei dank zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Ich wünschte mir, dass Sie, frei von persönlichen Anfeindungen und ultimativen Forderungen, zu dieser Streitkultur zurückfinden und Überlegungen tolerieren, welche nicht Ihrer Auffassung entsprechen. Ausdrücklich verwahren muss ich mich in diesem Zusammenhang gegen Ihre Unterstellung, die Einwendungen der Bürgerinitiative nicht ernst zu nehmen. Allein die Tatsache, dass die Bürgerinitiative - außerhalb der vorgeschriebenen Trägerbeteiligung - die Gelegenheit am 4. Dezember 2000 im BIC erhielt, sich ausführlich zu äußern, unterstreicht, dass der Planungsverband, in welchem ich die Stadt vertrete, die Auffassung der Bürgerinitiative respektiert.
Zur Sache selbst nehmen Sie bitte Folgendes zur Kenntnis:

1. Aus Ihren intensiven Geschäftsverbindungen zur damaligen NOGEFAS dürfte Ihnen geläufig sein, dass eine ganze Reihe Arbeitnehmer des zweiten Arbeitsmarktes es verdient hätten, im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt zu sein. Dies gelingt jedoch nur, wenn eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen in der Region zur Verfügung steht. Das Industriegebiet "Goldene Aue" ist in seiner Konzeption im Besonderen dazu geeignet, Arbeitsplätze langfristig zu schaffen.

2. Der Planungsverband "Industriegebiet Goldene Aue" ist eine selbständige juristische Person des öffentlichen Rechts, welche durch die Mitgliedsgemeinden getragen wird. Diese Mitgliedsgemeinden haben sich ebenso wie die Stadt Nordhausen in ihren Gemeinderäten darauf verständigt, einen solchen Verband zu gründen. Der Planungsverband hat von den gewählten Vertretungskörperschaften den Auftrag erhalten, ein solches Industriegebiet zu entwickeln.

3. Die Tätigkeit des Planungsverbandes hat sich dabei an den Grundsätzen des Baugesetzbuches zu orientieren. Hier ist verpflichtend in § 1 Abs. 5 BauGB geregelt, dass eine nachhaltige, dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten ist, welche dazu beitragen soll eine menschwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Jeder Bauleitplanung ist es dabei immanent, die Planungsziele mit den öffentlichen Belangen abzugleichen, gegenüberzustellen und im Ergebnis abzuwägen. Als Mitglied des Planungsverbandes kann ich Ihnen bestätigen, dass die Einwände der Bürgerinitiative nicht nur ernst genommen, sondern gerade in diese vorzunehmende Abwägung eingestellt werden. Die Interessen der Bürgerinitiative stellen dabei jedoch nur einen - und ich betone nochmals, einen zu berücksichtigenden und in Betracht zu ziehenden - Teil dar. In diesem Sinne ist das Planverfahren in vollem Gange. Es mutet deshalb absurd an, wenn Sie mich zu diesem Zeitpunkt auffordern, dafür zu sorgen, dass die Planung für das Industriegebiet zu den Akten gelegt wird.

4. Es gehört in diesem Zusammenhang zur selbstverständlichen und in der Thüringer Kommunalordnung geregelten Verfahrensweise, die Anregungen und Bedenken - auch der Bürgerinitiative - nicht öffentlich zu diskutieren, sondern im Rahmen der Gesamtabwägung einzustellen und zu berücksichtigen. Ich unterstelle, dass Ihnen dieses Verfahren bekannt ist. Um so befremdlicher muten Ihre Ausführungen an, sofern sie behaupten, dass die Stadtverwaltung "... nichts besseres zu tun... (habe)..., als sich demonstrativ hinter verschlossene Türen zurückzuziehen..." . Die Stadtverwaltung ist, wie ich Ihnen bereits versucht habe darzulegen, weder zuständig für Planverfahren noch ist es zulässig im laufenden Verfahren dem Ergebnis vorzugreifen.

5. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass im weiteren Umkreis der Stadt kein Industriegebiet existiert. In Übereinstimmung mit dem regionalen Raumordnungsplan Thüringen soll ein ausgewogenes Verhältnis von industriellen Großbetrieben und kleineren und mittleren Unternehmen geschaffen werden. Die infrastrukturellen Voraussetzungen sind durch den Ausbau der A 38 und dem vorhandenen und dem ergänzenden Gewerbeflächenpotential, der vorhandenen Verkehrserschließung und der zentrenrelevanten Sortimente und nicht zuletzt durch die sich entwickelnde Fachhochschule gegeben."

In Vertretung
Beyse, Dezernent für Bau und Wirtschaft
Autor: nnz

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