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Mo, 21:50 Uhr
15.02.2010

nnz-Forum: Arge Bilanz

Fünf Jahre Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherheit des Landkreises Nordhausen sind keine Erfolgsbilanz. Zumindest nicht für einen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes...


Diskriminierung, Rechtsbeugung und Willkür gegen Leistungsempfänger sind dort an der Tagesordnung. Der Geschäftsführer der Arge ignoriert die bestehende Probleme und lebt in seiner Scheinwelt. Eine Reihe von Mitarbeitern ist nur ungenügend ausgebildet, andere werden nicht weiter qualifiziert. Sie müssen trotzdem die Gesetze und Geschäftsanweisungen anwenden und sind häufig damit überfordert. Viele sind nicht mal in der Lage ihren „Kunden“ die eigenen Bescheide zu erklären. Ständig wechselnde Ansprechpartner müssen sich erst immer wieder in die Akten einlesen, um auf dem neusten Stand zu kommen. Hinzu kommt oft noch der arrogante und beleidigende Ton einiger Mitarbeiter gegenüber den ALG-II-Beziehern.

Ein Blick in die Bewertung der Nordhäuser Arge (Bewertung Arge Nordhausen) genügt, um die Meinung der Betroffenen über die dortigen Zustände zu lesen. Ein Kundenbeschwerdemanagment, das erfolgreich in der Agentur für Arbeit praktiziert wird, gibt es nicht. Beschwerden werden kaum beachtet, dann müsste man ja auch Veränderungen vornehmen und die bringen Unruhe. Es scheint auch, dass einige Abteilungen der Arge seit Jahren ihre eigenen Auslegungen zum SGB II praktizieren und diese so zu Gesetzen erheben. Nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“, werden Anträge nach Gutdünken beschieden und die aktuelle BSG-Rechtsprechung ignoriert.

Die Machtfülle der Arge-Mitarbeiter ist groß und wird auch entsprechend gern genutzt. Keine Gnade, selbst bei kleinen Verfehlungen. Sofortige Sanktionen, bereits schon auf Verdacht oder z.B. wenn keine Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben wurden. Pflichtgemäßes Ermessen wird fast nur gegen die Antragsteller ausgeübt. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich die Entscheidungen und Bescheide ansieht. Sehr kreativ ist man bei der Ablehnung von Anträgen und bei Rückforderungen von Leistungen.

Hier einige Beispiele:

Rückzahlungen von Wohngeld werden gefordert, obwohl die Betroffenen weder Bescheide der Wohngeldstelle, noch das Wohngeld erhalten haben. Das führt dann zu großen Verunsicherungen und unnötigen Widersprüchen.
Bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme wird die Zahlung der Leistung sofort eingestellt, obwohl weder klar ist, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt zustande gekommen ist und noch kein Lohn gezahlt wurde. Eine Information an die Leistungsempfänger wird gar nicht erst gegeben.

So bleibt der erwartete Zahlungseingang am Monatsanfang aus und Miet- und Energieschulden sind die Folge. In den meisten Fällen verschulden sich die Betroffenen und müssen dann auch noch hohe Überziehungszinsen bezahlen. In solchen Fällen ist erst der Zufluss und die Höhe des Lohnes zu berücksichtigen, der bestehende Bescheid über die Leistungen aufzuheben und ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zu erstellen. Erst danach dürfen die überzahlten Beträge zurückgefordert werden. Sollte dadurch wieder Hilfebedürftigkeit entstehen, darf das Geld erst wieder nach Beendigung des Leistungsbezugs zurückgefordert werden, da sonst das Existenzminimum unterschritten wird.

Besonders in der Abteilung für die Kosten der Unterkunft wird sehr willkürlich entschieden. Betriebs- und Heizkosten werden gekürzt, Nachzahlungen verweigert oder nur zum Teil bezahlt. Mündliche Zusagen werden nicht eingehalten. Obwohl es BSG-Entscheidungen gibt, welche eine pauschale Höhe der Heiz- und Betriebskosten als rechtswidrig bezeichnen, werden weiterhin Obergrenzen für die Heiz- und Betriebskosten gezogen. Die gestiegenen Kosten werden dabei nicht beachtet. Hier ist eigentlich immer eine Einzelfallprüfung unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen, was nur aber nur in den seltensten Fällen erfolgt. Auch hier zwei Beispiele:

Eine alleinerziehende Mutter wurde aufgefordert eine andere Wohnung zu suchen. Eine gefundene angemessene Wohnung wurde von einer Mitarbeiterin der Arge bestätigt. Bei der näheren Besichtigung der Wohnung hat die junge Frau festgestellt, dass einige Möbel nicht in die neue Wohnung passen. Deshalb wurden vom Vormieter einige Möbelstücke übernommen und bezahlt. Nachdem bei der KdU-Stelle die Umzugskosten beantragt wurden, stellte man plötzlich fest, dass ein Umzug gar nicht mehr nötig ist. Nun besitzt die Frau Möbel, die sie nicht benutzen kann. Eine Erstattung der Kosten dafür wurde natürlich abgelehnt und muss jetzt vor dem Sozialgericht eingeklagt werden.

Im zweiten Fall wurde einer alleinerziehenden jungen Mutter für die Erstausstattung ihrer neuen Wohnung ein, nach der Verwaltungsrichtlinie bestimmter Geldbetrag, mehrfach mündlich zugesagt. Nach nochmaliger telefonischer Zusicherung hat sie kurz vor dem Umzugstag vom Vormieter die benötigten Einrichtungen erworben, u.a. eine fest eingebaute Einbauküche. Später erhielt sie aber nur die Hälfte der zugesagten Summe, so dass sie nun auf einem Schuldenberg sitzt. Als Begründung wurde ihr gesagt, es wurden die Preise im „Lift-Stöberhaus“ zu Grunde gelegt. Zu dieser Zeit gab es dort aber keine der benötigten Möbel und Geräte. Auch hier muss jetzt das Sozialgericht eine Entscheidung treffen.

Bei der hohen Fehlerquote der Bescheide sind die vielen Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht vorprogrammiert. Das wiederum bindet eine nicht geringe Zahl von Mitarbeitern, die dann für die Antragsbearbeitung und die Vermittlung in Arbeit fehlen. Während man bei den Rückforderungen nicht einmal die Widerspruchsfrist abwartet und sofort die Vollziehung einleitet, dauert die Bearbeitung von Anträgen und deren Änderungen viel zu lange. Bei mündlichen Entscheidungen wird eine schriftliche Ausfertigung verweigert. So kann man ja später abstreiten das eine falsche Entscheidung getroffen wurde.

Ich frage mich, wie viele Steuergelder durch die Arbeitsweise in der Arge Nordhausen noch vergeudet werden sollen. Eine der Auswirkungen ist sind z.B. die Erweiterung und der dadurch notwendige Neubau des Nordhäuser Sozialgerichts. Hinweise in den Urteilen werden ignoriert und die gleichen Fehler wiederholt. Wahrscheinlich hofft man, dass die AlG-II-Empfänger nicht von ihrem Widerspruchs- und Klagerecht Gebrauch machen. Deshalb werden auch häufig Fragen falsch beantwortet und Informationen verweigert. Ich kann allen nur raten, bei unklaren Entscheidungen sofort Widerspruch einzulegen oder Überprüfungsanträge zu stellen. Letzteres ist auch noch vier Jahre rückwirkend möglich.

Seit über fünf Jahren gibt es in Nordhausen in der Neustadtstraße 6 für ALG-II-Bezieher und ihre Angehörigen eine Beratungsstelle des DGB Kreisverband Nordhausen. Wie nötig das ist, zeigen die vielen Fälle, in denen Hilfe geleistet wurde. Über 1000 Hilfesuchende haben sich dort bereits kostenlos Rat und Hilfe geholt. Mein abschließendes Urteil über die bisherige Arbeitsweise in der ARGE Nordhausen lautet deshalb: -Ungenügend!-
Wolfgang Meyer, Beratungsstelle des DGB Kreisvorstands Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
denk-mal
16.02.2010, 07:31 Uhr
ein vernichtendes urteil
was der vertreter der gewerkschaft schreibt, so erschütternd auch das urteil betreffend der arge nordhausen in seinem artikel ist, so treffend auch die kritik an den mitarbeitern ist, schlimm ist, nur er scheint auch noch recht zu haben, es scheint auch noch zu stimmen, was er in seinem artikel berichtet.

die politisch verantwortlichen sollten doch schnellst möglich hinterfragen, wie das zu ändern ist ? fehler machen wir alle mal, aber wenn man sie erkennt ist ein handeln von nöten!
Stadtbürger
16.02.2010, 10:57 Uhr
krankes system
ehrlich gesagt, überrascht mich das resümee des gewerkschaftsbundes überhaupt nicht. man kann wirklich das gefühl bekommen, dass sich mit den argen in deutschland ein staat im staate gebildet hat.

überforderte und teilweise unqualifizierte mitarbeiter sind mit das hauptärgernis und damit auch der grund für die flut von klagen vor den sozialgerichten. die arge in nordhausen zählt sicherlich mit zu den spitzenreitern im negativbereich. die bescheide sind weitesgehend

aber letztendlich wird doch immer mehr klar, dass das gesamte system im bereich hartz 4 krank ist. die aktuelle diskussion zeigt, dass die sogenannten "reformen" zu noch mehr bürokratie und ungerechtigkeit geführt haben. die ehrlichen sind die dummen und die, die nicht wirklich lust zu arbeiten verspüren, finden immer einen weg um sich zu drücken und schlimmstenfalls noch mehr raus zu holen.

ich selbst musste mich von hartz 4-empfängern schon auslachen lassen dafür, dass ich arbeiten gehe und im monat weniger raus habe, als die hilfeempfänger. sicher, das ist eines der wenigen negativbeispiele, aber es trifft einen schon.

fazit ist jedenfalls, dass die arge sich in nordhausen keinen guten ruf erarbeitet hat. und das obwohl der bruder der sozialdezernentin des landkreises nordhausen den laden führt. was für ein schicksal!
pippilotta
16.02.2010, 13:27 Uhr
Arge und Fernsehen
Man sollte viel öfters an die Medien gehen. Man hat ja in der Sendung -Mach dich ran-gesehen wie schnell und unbürokratisch man ein Problem lösen kann. In der Sendung ging es um eine kaputte Heizung. Da gab es auf einmal kein Problem mehr diese Reparatur zu bezahlen und die Mitarbeiter waren freundlicher wie je zuvor. Ja, was Fernsehen so ausmacht.
H.Buntfuß
16.02.2010, 16:38 Uhr
Ein Hauch von Volksverhetzung?
So eine Bilanz ist schon ein schwerer Brocken für die ARGE, wenn man dazu die Sendung des MDR „Mach dich ran“ vom 08.02.10 gesehen hat, kommen einem schon gewisse Zweifel an der ARGE. Aber was Herr Meyer dort schildert, sind bei weiten keine Einzelfälle, wie es so gern hingestellt wird. Da gibt es schon sehr schwere Fälle von Missachtung der Menschenwürde.

In Stralsund zum Beispiel wurde eine junge Mutter mit zwei Kleinkindern kurzerhand auf die Straße gesetzt, weil die ARGE das Geld gestrichen hatte. In diesen Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die ARGE wegen Kindeswohlverletzung.

Aber glauben sie das berührt die Mitarbeiter der ARGE? Im Gegenteil, sie sehen sich in ihren Recht noch bestärkt. Ja, liebe Leser, so geht man in diesem Land mit Alg-II-Empfängern um. Dazu kommen dann noch die hämischen Artikel in von einer bestimmten Lobby gelenkten Medien, z.B. der Zeitung mit den vier Buchstaben. Vor kurzem war da wieder zu lesen, dass eine Working-Poor-Familie mit sechs Kindern mit einem Lohn von rund 1.400 Euro netto auskommen müsse. Allerdings wird hier wohlweislich(?!) das Kindergeld, welches die Familie auch bekommt, verschwiegen. Übrigens sind die 1.400 Euro nach unten abgerundet.

Allein die Höhe des Kindergeldes beträgt in diesem Fall 1.203 Euro. Dazu kommt der Lohn von rund 1.400 Euro, so dass die Familie rund 2.600 Euro zur Verfügung hat. Vielleicht beantragt diese Familie auch noch Wohngeld. Ich glaube nicht, dass eine Hartz-IV-Familie mit sechs Kindern so viel Geld bekommt, denn hier wird das Kindergeld oder Wohngeld als Einkommen angerechnet.

Aber so etwas wird von vielen Medien gern verschwiegen, weil es ihnen darum geht, möglichst viele Erwerbsarme gegen die „faulen Hartzis“ aufzuhetzen. Das Ziel solcher Hetzkampagnen erschließt sich den vielen schlichten Gemütern – den ewigen „Kleinen Leuten“ oder besser kleingeistigen Spießern – leider nicht. Man will sie damit davon abhalten, in der Wahlkabine das Kreuz bei Parteien zu machen, welche die Interessen der Armen noch am ehesten vertreten (sollten). Mitglieder der Kommunistischen Plattform würden sagen: „Man will die Arbeiterklasse spalten.“

Es ist schon sehr bezeichnend, dass gerade jetzt wieder einmal auf die Hartz-IV-Empfänger eingedroschen wird. Will man mit dieser Attacke vielleicht von den vielen Steuersündern ablenken? Wie man aus der Schweiz hört, sollen ja auch viele unserer „seriösen“ Politiker ihr Geld dort anlegen. Wenn dem so ist, muss man natürlich andernorts mächtig Staub aufwirbeln, um von diesem für die Reichen und Superreichen so peinlichen Thema abzulenken. Auch das BVG-Urteil versucht man so etwas zu neutralisieren

Von den „Wirtschaftsweisen“hört man öfters, Hartz-IV sei eine soziale Leistung, die aus Steuergeldern bezahlt wird. Doch von wessen Geld werden unsere Politiker, Beamte und auch die „Wirtschaftsweisen“ eigentlich bezahlt?

Falls sie es nicht wissen sollten: Auch der Hartz-IV-Empfänger hält nicht nur die Hand auf. Er bezahlt nämlich z.B. die noch nie gesunkene Mehrwertsteuer (außer für Hotels). Diese belastet einen Alg-II-Empfänger viel spürbarer, als irgend einen „Wirtschaftsweisen“ oder manch anderen Staatsdiener, der weiß, wie er „sein Geld“ in ein Steuerparadies transferiert und es somit der „Solidargemeinschaft“ entzieht. (Ich denke dabei z.B. an einen bestimmten Vorstand eines ehemals ehrwürdigen Staatsbetriebs) Ein verschuldeter „Hartzi“ hat oft schon Probleme überhaupt ein Konto zu eröffnen.

Zum Schluss noch eine kleine Hartz-Rechnung.
Eine Alleinstehende Person in Nordhausen, bekommt von der ARGE 677 Euro. Davon betragen die Fixkosten 327 € Miete, 30 € Strom, 40 € Telefon, Internet , Versicherung usw. und 13 € Arztkosten, da die Person chronisch erkrankt ist. Nach Abzug der Fixkosten bleiben der Person noch 267 €. und davon kann man natürlich prunkvoll leben nicht war Heer Westerwelle. Vor allen kann man davon ein Konto in der Schweiz eröffnen.
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