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Sa, 11:59 Uhr
13.02.2010

Rechtzeitig beantragen

Wer seine Aussichten auf einen Platz in der Wunsch-Kita verbessern will, sollte sich frühzeitig um eine Kindergarten-Card, kurz Kita-Card, kümmern. Stichtag für die halbjährliche Meldung der Kindertagesstätten ist...


...der 1. März. Eine Kita-Card braucht jeder, der einen Betreuungsplatz für sein Kind haben möchte – unabhängig vom Eintrittsalter. Eltern können die Kita-Card gleich nach der Geburt beantragen. Das Antragsformular gibt es direkt im Landratsamt und online sowie bei den Kommunen und in Kindertageseinrichtungen. Um die Kita-Card im Landratsamt abzuholen, müssen die Eltern die Geburtsurkunde des Kindes und einen Nachweis der Wohnanschrift, zum Beispiel den Personalausweis mitbringen. Die Kita-Card ist kostenfrei.

Eltern können die Kita-Card langfristig, mindestens jedoch sechs Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn in der Kita abgeben. Nimmt eine Kindertagesstätte die Kita-Card an, hat sie damit den Platz verbindlich zugesagt. Das Landratsamt vergibt die Kita-Card seit gut drei Jahren, um die Eltern bei der Bedarfsplanung für Betreuungsplätze im Landkreis zu beteiligen.
Autor: nnz

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