Fr, 07:13 Uhr
29.01.2010
nnz-Forum: Widerspruch lohnt sich doch!
Dieser Tage verschicken die ARGEn oder Jobcenter dieses Landes Schreiben, in dem sie das zu viel bezahlte Kindergeld zurück fordern. Und da stößt einem Leser der nnz der Inhalt mächtig auf...
Als erstes muss ich den Brief auf das schärfste kritisieren. In diesen Schreiben wird dem Leistungsempfänger praktisch unterstellt, als habe er die Leistung zu unrecht beantragt. (Da heißt es, unter anderen: nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen zu unrecht bezogen", weiter heißt es da: "Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt.) Das ganze suggeriert den Leser des Briefes, er habe eine Straftat begangen. Ja, in so einen Ton spricht man mit seinen Kunden.
Dabei ist es eindeutig die Schuld der ARGE - Mitarbeiter, dass dem Leistungsempfänger zu viel bezahlt wurde. Durch den Brief versucht man nun die Empfänger einzuschüchtern, oder was? Will man sie mit so einen Brief davon abhalten Widerspruch einzulegen?
Denn es lohnt sich in Widerspruch zu gehen, sie fragen warum? Ich will ihnen hier nur Zwei Beispiele nennen.
Das sind nur zwei der Punkte, warum sich ein Widerspruch lohnt.Wenn sie mehr darüber wissen wollen, dann wenden sie sich an Herrn Meyer DGB Neustadtstraße 6 in Nordhausen. Dort bekommen sie auch einen vorgefertigten Widerspruch, den sie nur noch mit ihren Daten versehen.
Noch eins zum Schluss: Die ARGEn müssen 80 Euro ausgeben, um die 20 Euro die sie zu viel bezahlt hat wieder zu bekommen. Ist das nicht echte deutsche Bürokratie, hauptsachliche der Staat setzt sein Gesetz durch, ob Sinn macht, danach wird nicht gefragt oder?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Autor: nnzAls erstes muss ich den Brief auf das schärfste kritisieren. In diesen Schreiben wird dem Leistungsempfänger praktisch unterstellt, als habe er die Leistung zu unrecht beantragt. (Da heißt es, unter anderen: nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen zu unrecht bezogen", weiter heißt es da: "Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt.) Das ganze suggeriert den Leser des Briefes, er habe eine Straftat begangen. Ja, in so einen Ton spricht man mit seinen Kunden.
Dabei ist es eindeutig die Schuld der ARGE - Mitarbeiter, dass dem Leistungsempfänger zu viel bezahlt wurde. Durch den Brief versucht man nun die Empfänger einzuschüchtern, oder was? Will man sie mit so einen Brief davon abhalten Widerspruch einzulegen?
Denn es lohnt sich in Widerspruch zu gehen, sie fragen warum? Ich will ihnen hier nur Zwei Beispiele nennen.
- Sie haben keinerlei Schuld an der Überzahlung, sie können und müssen darauf Vertrauen, das die ARGE ihre Arbeit richtig macht.
- Ansprüche vom Amt dürfen nur ganz selten vom laufenden Leistungsanspruch einbehalten werden
Das sind nur zwei der Punkte, warum sich ein Widerspruch lohnt.Wenn sie mehr darüber wissen wollen, dann wenden sie sich an Herrn Meyer DGB Neustadtstraße 6 in Nordhausen. Dort bekommen sie auch einen vorgefertigten Widerspruch, den sie nur noch mit ihren Daten versehen.
Noch eins zum Schluss: Die ARGEn müssen 80 Euro ausgeben, um die 20 Euro die sie zu viel bezahlt hat wieder zu bekommen. Ist das nicht echte deutsche Bürokratie, hauptsachliche der Staat setzt sein Gesetz durch, ob Sinn macht, danach wird nicht gefragt oder?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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