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Fr, 07:13 Uhr
29.01.2010

nnz-Forum: Widerspruch lohnt sich doch!

Dieser Tage verschicken die ARGEn oder Jobcenter dieses Landes Schreiben, in dem sie das zu viel bezahlte Kindergeld zurück fordern. Und da stößt einem Leser der nnz der Inhalt mächtig auf...

Karikatur (Foto: H. Buntfuß) Karikatur (Foto: H. Buntfuß)

Als erstes muss ich den Brief auf das schärfste kritisieren. In diesen Schreiben wird dem Leistungsempfänger praktisch unterstellt, als habe er die Leistung zu unrecht beantragt. (Da heißt es, unter anderen: “nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen zu unrecht bezogen", weiter heißt es da: "Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt.) Das ganze suggeriert den Leser des Briefes, er habe eine Straftat begangen. Ja, in so einen Ton spricht man mit seinen „Kunden.“

Dabei ist es eindeutig die Schuld der ARGE - Mitarbeiter, dass dem Leistungsempfänger zu viel bezahlt wurde. Durch den Brief versucht man nun die Empfänger einzuschüchtern, oder was? Will man sie mit so einen Brief davon abhalten Widerspruch einzulegen?

Denn es lohnt sich in Widerspruch zu gehen, sie fragen warum? Ich will ihnen hier nur Zwei Beispiele nennen.

  • Sie haben keinerlei Schuld an der Überzahlung, sie können und müssen darauf Vertrauen, das die ARGE ihre Arbeit richtig macht.
  • Ansprüche vom Amt dürfen nur ganz selten vom laufenden Leistungsanspruch einbehalten werden

Das sind nur zwei der Punkte, warum sich ein Widerspruch lohnt.Wenn sie mehr darüber wissen wollen, dann wenden sie sich an Herrn Meyer DGB Neustadtstraße 6 in Nordhausen. Dort bekommen sie auch einen vorgefertigten Widerspruch, den sie nur noch mit ihren Daten versehen.

Noch eins zum Schluss:“ Die ARGEn müssen 80 Euro ausgeben, um die 20 Euro die sie zu viel bezahlt hat wieder zu bekommen.“ Ist das nicht echte deutsche Bürokratie, hauptsachliche der Staat setzt sein Gesetz durch, ob Sinn macht, danach wird nicht gefragt oder?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Pro112
29.01.2010, 07:25 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
geloescht.otto
29.01.2010, 08:31 Uhr
wie wäes es
wenn nicht der "Leistungsempfänger" sondern der/die das Chaos verursacht hat, das Geld von seinem/ihrem Gehalt zurück zahlen muß!!??

Wenn ich als Arbeitnehmer einen solchen Bock schieße, so werde ich persönlich dafür haftbar gemacht! Hatte da eine Beamtin bzw. Beamter noch nicht richtig ausgeschlafen? Oder wollte sie/er nicht beim Beamtenmikado verlieren?

Aber den Leuten, die so nichts haben und auf das Geld angewiesen sind (Kindergeld vom ALG2 abzuziehen ist schon ein Widerspruch in sich!!).
Betroffene wehrt euch, geht zu einem Anwalt, Beratungen sind bei sehr vielen Anwälten sogar kostenlos (nicht umsonst!), einfach vorher fragen!!
Wer sich nicht wehrt hat von vorn herein verloren!!!
Bürgerin
29.01.2010, 09:30 Uhr
wo ist da...
die Logik?

Jeder Bürger wußte Kurz vor Weihnachten, daß das Kindergeld erhöht wird, ebenso wie der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltszahlungen.

Viele Bescheide sind aber nuneinmal schon vor dieser Bekanntmachung versendet wurden, zumindest habe ich es so erfahren.

Arbeitslose und ALG2-Empfänger haben auch eine Mitwirkungspflicht, sind also verpflichtet, dem zuständigem Amt Änderungen im Einkommen zu melden.

Also scheint ja wohl nicht nur die Arge, sondern auch ein ALG2-Empfänger hier nicht richtig gehandelt zu haben, wenn also irgendjemand wirklich so blauäugig war und dieses Geld zu Unrecht ausgegeben hat, was ihm nicht zusteht(und nicht wie es richtig gewesen wäre, zur Seite zu legen um es nach dem Rückforderungsanspruch zurück zu zahlen bzw. verrechnen zu lassen), dann hat auch er/sie falsch gehandelt.

Zu Unrecht gezahlte Beträge müssen überall erstattet werden, das geht aber überall so und hat nichts mit der ARGE zu tun.

Und die Karikatur ist absolut daneben, wiedereinmal nur Stimmungsmache gegen ARGE und Staat. Und NEIN, ehe die Frage wieder kommt, ich arbeite nicht bei der ARGE. Daher gibt es keine wirkliche Grundlage für einen Widerspruch

Und Grundsätzliches muß auch nicht wieder und wieder in Frage gestellt werden, Unterhalt und Kindergeld sind nuneinmal auch Einnahmen und werden natürlich angerechnet, darüber zu diskutieren lenkt doch diese Diskussion wieder in eine ganz andere Richtung.

Ich verstehe diese Diskussionen nicht, ich habe auch einmal ALG2 bezogen, aber darüber aufzuregen, was angerechnet wird, kam mir nie in den Sinn, es ist gesetzlich verankert und gut.

Aber dann hätte man ja wieder ein Grund weniger, um zu aufzuregen...

Und diese "Werbung" für Herrn Meyer in der Neustadtstraße ist doch auch nur Aufmerksamskeit-Hascherei, jeder Widerspruch würde zwar letzten Endes mal wieder beim Sozialgericht landen (die eh ja schon nichts zu tun haben) und dann würde dieser Rückforderungsanspruch doch bestätigt werden.

Da wird ALG2-Empfängern geraten, Anwälte einzuschalten, die so kleine nette Dinge dann in Rechnung (Portopauschalen, Verwaltungspauschalen) stellen, die keine PKH übernimmt, am Ende ist einer wirklich der Verlierer, der ALG2-Empfänger, der solchen Ratschlägen folgt.

Gelder, die einem nicht zustehen, müssen eben zurückgegebenen werden, fertig!!! Jeder Arbeitnehmer muß dies ebenso.
teamplayer
29.01.2010, 09:56 Uhr
Stimmt so nicht!
Wer an dieser Panne Schuld hatte, sei mal dahin gestellt. Nun jedoch zu massenhaften Widersprüchen aufzurufen (deren Bearbeitung kostet natürlich nichts), gleichzeitig aber die Kostenintensität der Rückforderung anzuprangern ist schlichtweg irrational.

Im übrigen sollte man sich einfach mal im SGB X umschauen: "Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen [...], soweit er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte...".

Da ja jeder hartz4 sowenig hat, dass er gar nicht über die Runden kommen kann, sollte er gemerkt haben, dass er 20 Euro zuviel überwiesen bekommen hat, oder??

Also dürfte der Widerspruch so ziemlich sinnlos sein!
Madame-Cherie
29.01.2010, 12:48 Uhr
Rückforderung nicht gerechtfertigt!
Das diese Rückforderungsaktion in keinem Verhältnis zum hohen Verwaltungsaufwand steht. Dieser Aspekt wird hier mal wieder völlig außer Acht gelassen.

Nun gut. Dass die Kindergelderhöhung allein nur Besser- und Gutverdienern zu Gute kommt, ist schon eine Farce für sich. Aber anscheinend sind Kinder aus ALG II Familien weniger wert.

Zum anderen darf der Rückforderungsbetrag nicht mal im Leistungsbezug gegen ALG II-Bezieher geltend gemacht werden, sondern erst, wenn diese über höhere Einkünfte als ALG II verfügen (§ 51 Abs. 2 SGB I). Das bedeutet wiederum eine Forderungsverwaltung über Jahre und zum Teil Jahrzehnte.

Im Übrigen hat das Land Bremen bereits entschieden, diesen Betrag nicht zurück zu fordern, allein aus den oben genannten Gründen. Ich bin gespannt, wie man sich hier entscheidet!
Willi
29.01.2010, 12:57 Uhr
kein Anspruch, kein Wiederspruch!!!
1. Überall wo Menschen tätig sind passieren Fehler!

2. Wenn ein ALG II Empfänger zu wenig Geld bekommt, besteht er doch auch auf einen Ausgleich

3. Demzufolge ist es doch auch logisch, das zu viel gezahltes Geld wieder zurück gezahlt werden muss, auch wenn der ALG II Empfänger sich hier nicht freiwillig bei der ARGE melden wird wie beispielsweise bei Punkt 2, ODER???!!!
Mister X
29.01.2010, 15:15 Uhr
20 zu 80
Ich muss Herrn Buntfuß Recht geben, es ist schon ein Husarenstück, 80 Euro auszugeben um 20 Euro einzufordern. Über die Art des Anschreibens, möchte ich mich hier lieber nicht äußern.

Man sollte meinen, die Personen, die den Staat bei diesen Husarenstreich so eifrig unterstützen, stehen im Staatsdienst und bekommen ein nicht unbeträchtliches Gehalt aus den Topf der Steuerzahler.

Sagen sie einen Beamten, Politiker oder einen Angestellten des Staates, er solle Geld zurückzahlen? Soll ich einmal vermuten, was da passiert? Diese Personengruppen würden irgend welche Gesetze heranziehen und sei es aus den deutschen Kaiserreich, nur um ihr Geld behalten zu können.

Oder?

Und das finden die Leute dann auch noch gerechtfertigt. Und wenn da jemand schreibt, der Hartz IV- Empfänger hätte wissen müssen, dass er das Geld zurückzahlen muss, außerdem hätte er sich bei der ARGE melden müssen, der weiß nicht wovon er redet. Wie sie den einen Kommentar entnehmen können, hat sich das Land Bremen entschieden, dass Geld nicht zurück zu verlangen.

Dort sieht man ein, dass es unvernünftig ist, dort hat man begriffen das der Kostenaufwand in keinen Verhältnis steht. Ich hoffe, dass man hierzulande zu den gleichen Entschluss kommt. Also ist es doch besser in Widerspruch zu gehen und erst einmal abwartet, wie man in den einzelnen Ländern entscheidet. Wer das Geld schon zurück bezahlt hat, den dreht die ARGE eine Nase, wie man so sagt.
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