So, 15:49 Uhr
10.11.2002
Entscheidung oder Vertagung?
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). In Mühlhausen soll morgen am späten Nachmittag über eine Ausgabe in dreistelliger Millionenhöhe entschieden werden. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) hat zur Sitzung eingeladen. Findet Sie aber auch statt?
Bereits in der vergangenen Woche wurde in den einzelnen Landkreisen dieses Nordthüringer Ländle viel telefoniert. Vor allem aus dem Landkreis Nordhausen, aber auch aus dem Kyffhäuserkreis soll versucht werden, die morgige Entscheidung zu vertagen. Die Grünen im Eichsfeld haben sogar das Landesverwaltungsamt in Weimar angerufen. Sie wollen Fehler in der Bekanntmachung der montaglichen Sitzung ausgemacht haben (siehe dazu im nnz-Archiv).
Da soll das von einem beauftragten Vorauswahlbüro vorgelegte beste Angebot zwar um rund vier Millionen Euro unter dem Betrag des Zweitplatzierten liegen, trotzdem: Im nördlichsten Norden hingegen wirft man die Frage in den Ring, ob bei der Bewertung der Angebote auch die tatsächliche Wertschöpfung berücksichtigt sei. Viel spannender aus rechtlicher Sicht ist jedoch die Tatsache, ob eine Wertschöpfung überhaupt ein Bewertungskriterium sein könnte?
Und da ist eine weitere Komponente. Vier Millionen Euro Restkapital lasten noch auf der Deponie bei Nentzelsrode. Wer soll das Geld aufbringen? Die Frage lässt sich leicht beantworten: Der Gebührenzahler von Artern bis Bad Langensalza. Ob nun Zufall oder nicht: Das sind gerade die vier Millionen, die der beste Bewerber weniger bietet. Wie also nun entscheiden, liebe Verbandsräte? Das jedoch ist eine der entscheidendsten Fragen. Härter wird wahrscheinlich die Diskussion, wenn das Innere des Auswertungsprozederes zur Sprache kommt. Nach nnz-Informationen könnte es möglich sein, dass dem beauftragten Büro da einige Kleinigkeiten unterlaufen sein sollte, die große Auswirkungen haben könnten. Einigen Eingeweihten ist aufgefallen, dass nun ein Angebot den Zuschlag erhalten könnte, welches zum Abgabetermin (18. März) noch gar nicht vorgelegen haben soll.
Wie es auch am Montag kommen wird: Der ZAN kann zwar beschließen. Fakt ist doch, dass kurz danach eine Klage des Unterlegenen auf den Tisch des Verbandsvorsitzenden flattern wird. Und da hatte man sich doch seit Jahren im ZAN die Lippen zugetackert, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Hätte die lediglich den öffentlich bekannt gemachten Tagesordnungen des zurückliegenden Jahres vertraut, dann wüssten die Menschen kaum, was da in drei Jahren in Nordthüringen passieren wird. Das wäre alles nicht so schlimm, wenn gerade diese Menschen letztlich die Rechung in Form von Gebühren bezahlen müssen. Da wird der Verbandsvorsitzende Dr. Henning zwar argumentieren, dass man sich gerade deshalb so viel Mühe gegeben habe, nur abnehmen wird ihm das niemand. Vielleicht sollte die Entscheidung noch einmal vertagt werden.
Autor: nnzBereits in der vergangenen Woche wurde in den einzelnen Landkreisen dieses Nordthüringer Ländle viel telefoniert. Vor allem aus dem Landkreis Nordhausen, aber auch aus dem Kyffhäuserkreis soll versucht werden, die morgige Entscheidung zu vertagen. Die Grünen im Eichsfeld haben sogar das Landesverwaltungsamt in Weimar angerufen. Sie wollen Fehler in der Bekanntmachung der montaglichen Sitzung ausgemacht haben (siehe dazu im nnz-Archiv).
Da soll das von einem beauftragten Vorauswahlbüro vorgelegte beste Angebot zwar um rund vier Millionen Euro unter dem Betrag des Zweitplatzierten liegen, trotzdem: Im nördlichsten Norden hingegen wirft man die Frage in den Ring, ob bei der Bewertung der Angebote auch die tatsächliche Wertschöpfung berücksichtigt sei. Viel spannender aus rechtlicher Sicht ist jedoch die Tatsache, ob eine Wertschöpfung überhaupt ein Bewertungskriterium sein könnte?
Und da ist eine weitere Komponente. Vier Millionen Euro Restkapital lasten noch auf der Deponie bei Nentzelsrode. Wer soll das Geld aufbringen? Die Frage lässt sich leicht beantworten: Der Gebührenzahler von Artern bis Bad Langensalza. Ob nun Zufall oder nicht: Das sind gerade die vier Millionen, die der beste Bewerber weniger bietet. Wie also nun entscheiden, liebe Verbandsräte? Das jedoch ist eine der entscheidendsten Fragen. Härter wird wahrscheinlich die Diskussion, wenn das Innere des Auswertungsprozederes zur Sprache kommt. Nach nnz-Informationen könnte es möglich sein, dass dem beauftragten Büro da einige Kleinigkeiten unterlaufen sein sollte, die große Auswirkungen haben könnten. Einigen Eingeweihten ist aufgefallen, dass nun ein Angebot den Zuschlag erhalten könnte, welches zum Abgabetermin (18. März) noch gar nicht vorgelegen haben soll.
Wie es auch am Montag kommen wird: Der ZAN kann zwar beschließen. Fakt ist doch, dass kurz danach eine Klage des Unterlegenen auf den Tisch des Verbandsvorsitzenden flattern wird. Und da hatte man sich doch seit Jahren im ZAN die Lippen zugetackert, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Hätte die lediglich den öffentlich bekannt gemachten Tagesordnungen des zurückliegenden Jahres vertraut, dann wüssten die Menschen kaum, was da in drei Jahren in Nordthüringen passieren wird. Das wäre alles nicht so schlimm, wenn gerade diese Menschen letztlich die Rechung in Form von Gebühren bezahlen müssen. Da wird der Verbandsvorsitzende Dr. Henning zwar argumentieren, dass man sich gerade deshalb so viel Mühe gegeben habe, nur abnehmen wird ihm das niemand. Vielleicht sollte die Entscheidung noch einmal vertagt werden.

