Do, 10:18 Uhr
24.10.2002
Theuerkauf: "Klare Rechtslage"
Nordhausen (nnz). Der gestrige nnz-Beitrag zur Art und Weise der künftigen Arbeit im Bereich der Sozialhilfe hat in vielen Kommunen für Wirbel gesorgt. nnz hat heute noch einmal nachgefragt.
Die Kreisverwaltung sehe momentan überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Rechtslage sei klar, sagte der amtierende Beigeordnete der Kreisverwaltung, Winfried Theuerkauf (SPD) zur nnz. Fakt sei doch, dass die Kommunen den Vertrag mit dem Landkreis gekündigt haben und nicht umgekehrt. Bereits Anfang dieses Jahres habe der Kreistag beschlossen, keine weiteren Zuschüsse zu geben. So wurden und werden im Landratsamt in der Behringstraße weiterhin die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme der Leistungen im Bereich der Sozialhilfe getroffen. Zum 1. Januar müssen die Sozialhilfeempfänger aus Bleicherode zum Beispiel dann nach Nordhausen fahren.
Nichts ändern wird sich für die Menschen aus den Einheitsgemeinden Werther, Hohenstein und Sollstedt. Deren Verwaltungen hatten noch nie die Sozialhilfeangelegenheiten in eigener Hoheit bearbeitet. Ändern könnte sich für die Kommunen dann doch etwas. Sollte der Kreistag noch einmal seine Meinung ändern, und die geforderten 130.000 Euro als personenbedingten Zuschuß beschließen, dann muß diese Summe über die Kreisumlage finanziert werden. Anteilig auch durch die Gemeinden Werther, Sollstedt, Hohenstein und Nordhausen. Die Stadt müsste sogar mehr als die Hälfte der Summer berappen.
In der Kreisverwaltung aber auch im Kreistag befürchtet man dann erneute Klagen gegen den Bescheid der Kreisumlage des kommenden Jahres. Auf seiner nächsten Sitzung will sich mit dem Vorstoß einiger Kommunen wie Bleicherode der Kreisausschuß beschäftigen.
Autor: nnzDie Kreisverwaltung sehe momentan überhaupt keinen Handlungsbedarf. Die Rechtslage sei klar, sagte der amtierende Beigeordnete der Kreisverwaltung, Winfried Theuerkauf (SPD) zur nnz. Fakt sei doch, dass die Kommunen den Vertrag mit dem Landkreis gekündigt haben und nicht umgekehrt. Bereits Anfang dieses Jahres habe der Kreistag beschlossen, keine weiteren Zuschüsse zu geben. So wurden und werden im Landratsamt in der Behringstraße weiterhin die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme der Leistungen im Bereich der Sozialhilfe getroffen. Zum 1. Januar müssen die Sozialhilfeempfänger aus Bleicherode zum Beispiel dann nach Nordhausen fahren.
Nichts ändern wird sich für die Menschen aus den Einheitsgemeinden Werther, Hohenstein und Sollstedt. Deren Verwaltungen hatten noch nie die Sozialhilfeangelegenheiten in eigener Hoheit bearbeitet. Ändern könnte sich für die Kommunen dann doch etwas. Sollte der Kreistag noch einmal seine Meinung ändern, und die geforderten 130.000 Euro als personenbedingten Zuschuß beschließen, dann muß diese Summe über die Kreisumlage finanziert werden. Anteilig auch durch die Gemeinden Werther, Sollstedt, Hohenstein und Nordhausen. Die Stadt müsste sogar mehr als die Hälfte der Summer berappen.
In der Kreisverwaltung aber auch im Kreistag befürchtet man dann erneute Klagen gegen den Bescheid der Kreisumlage des kommenden Jahres. Auf seiner nächsten Sitzung will sich mit dem Vorstoß einiger Kommunen wie Bleicherode der Kreisausschuß beschäftigen.


