Di, 07:36 Uhr
15.10.2002
nnz-Forum: Nicht ungeschehen
Nordhausen (nnz). Die nnz berichtete gestern zum Stand der Ermittlungen zum Todesschuß in Nordhausen. Dazu veröffentlichen wir im nnz-Forum eine Lesermeinung.
Die Ermittlungen sollen also zu einem Ende kommen. Das Ermittlungsergebnis zum Todesschuss von Nordhausen scheint ja fast genauso knapp zu werden wie das Ergebnis der Bundestagswahlen. Mit dem Unterschied, dass es in diesem Fall um ein Menschen geht, der von einer Polizeiwaffe tödlich verletzt wurde. Warum hat der Polizeibeamte bis heute von seinem Schweigerecht gebrauch gemacht, wenn er doch legitim in Notwehr handelte? Ich stelle mir, seit dem dies offiziell veröffentlicht wurde, die Frage, wie grundsätzlich von Notwehr ausgegangen werden kann, wenn doch feststeht, das Rene B. hinterrücks erschossen wurde und ob Ermittlungen von einer Behörde, deren Leiter Einfluss auf eine Person genommen haben soll, die sich kritisch zu den Ermittlungsvorgängen geäußert hat, überhaupt neutral und wertefrei ausfallen können.
Warum gibt es kein wirkliches öffentliches Interesse daran, wenn veröffentlicht wird, dass sogar dem Innenminister vorgeworfen wird kein Interesse an der konsequenten Aufklärung des tödlichen Polizeischusses zu haben? Wie kann es sein, dass nicht extra geprüft wurde, ob die neu eingeführte mannstoppende Munition für die tödlichen Verletzungen mitverantwortlich ist? Ich erwarte den Ausgang der Ermittlungen und die darauf hoffentlich folgende Diskussion. Es darf nicht ungeschehen gemacht werden, dass in Nordhausen ein Mensch von einem Polizisten getötet wurde.
Oliver Wieninger, Nordhausen
Autor: nnzDie Ermittlungen sollen also zu einem Ende kommen. Das Ermittlungsergebnis zum Todesschuss von Nordhausen scheint ja fast genauso knapp zu werden wie das Ergebnis der Bundestagswahlen. Mit dem Unterschied, dass es in diesem Fall um ein Menschen geht, der von einer Polizeiwaffe tödlich verletzt wurde. Warum hat der Polizeibeamte bis heute von seinem Schweigerecht gebrauch gemacht, wenn er doch legitim in Notwehr handelte? Ich stelle mir, seit dem dies offiziell veröffentlicht wurde, die Frage, wie grundsätzlich von Notwehr ausgegangen werden kann, wenn doch feststeht, das Rene B. hinterrücks erschossen wurde und ob Ermittlungen von einer Behörde, deren Leiter Einfluss auf eine Person genommen haben soll, die sich kritisch zu den Ermittlungsvorgängen geäußert hat, überhaupt neutral und wertefrei ausfallen können.
Warum gibt es kein wirkliches öffentliches Interesse daran, wenn veröffentlicht wird, dass sogar dem Innenminister vorgeworfen wird kein Interesse an der konsequenten Aufklärung des tödlichen Polizeischusses zu haben? Wie kann es sein, dass nicht extra geprüft wurde, ob die neu eingeführte mannstoppende Munition für die tödlichen Verletzungen mitverantwortlich ist? Ich erwarte den Ausgang der Ermittlungen und die darauf hoffentlich folgende Diskussion. Es darf nicht ungeschehen gemacht werden, dass in Nordhausen ein Mensch von einem Polizisten getötet wurde.
Oliver Wieninger, Nordhausen
Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
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Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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