eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 10:23 Uhr
07.09.2009

Richter Kropp: Die Showrunde

Ein jugendlicher Verkehrsrowdy beschäftigte dieser Tage den Sondershäuser Richter Kropp. Hier können Sie lesen, wie er den Chaoten zur Räson brachte.

Es müssen schlimme Momente für zwei Familien gewesen sein, die am 06.09.2008 gegen 17.05 h im tegut-Markt in Artern einkaufen wollten. Zuvor waren den Einkäufern, bei denen sich auch Kinder befanden, der schwarze BMW der 5er Reihe aufgefallen, der frech auf einem Behindertenparkplatz hielt.

Als die Gruppe sich auf dem Weg zu den Parkplätzen befand, passierte es: Der 18jährige Fahrer des 193-Ps-Geschosses fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Kurve des Parkplatzes und verlor die Kontrolle über sein Auto. Das Heck des Boliden brach aus und der Fahrer bekam mit quietschenden und qualmenden Reifen mit Mühe den Wagen durch eine Vollbremsung unmittelbar vor der Gruppe zum Stehen, die gerade noch die Kinder weggerissen hatten. „Es waren höchstens 3 Meter Abstand“, so ein Zeuge später vor dem Amtsgericht Sondershausen.

Denn die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte Rango K. (Name geändert) wegen Straßenverkehrsgefährdung vor Jugendrichter Christian Kropp angeklagt. Der Richter, der nicht als Freund schneller Autos bekannt ist, hatte seine Freude an Rango K., der jedes Klischee eines Rasers erfüllte. Eine Showrunde habe er fahren wollen, so K., den „dicken Max“ machen, nannte es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Verfahrensbeteiligten störte vor allem die Frechheit des BMW-Fahrers, der einfach frech grinsend und lachend davon gefahren war.

Wegen jugendtypischen Verhaltens hat K. nunmehr 800,- € an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, zudem erhielt er eine 3-monatiges Fahrverbot. Als Denkzettel, wie es Jugendrichter Christian Kropp formulierte. Damit blieb der Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Höhe von 6 Monaten gefordert hatte.

Kropp riet dem 18jährigen, sich lieber ein normal motorisiertes Fahrzeug zu kaufen, das er sich auch leisten könne.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen ist typisch für die Fahrweise mancher Zeitgenossen, die meinen mit ihren Boliden sich alles leisten zu können. Das sogenannte Markenbewusstsein mancher Fahrer wird so zum Lebensrisiko für viele friedliche Verkehrsteilnehmer.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)