Mo, 10:36 Uhr
27.07.2009
Richter Kropp: Der Mann mit der Axt
Was Alkohol aus den Leuten so macht, haben wir an dieser Stelle öfters lesen können. Da gibt es die Leute auf der Parkbank, die ihren lieben Tag damit verbringen, ständig Alkohol in Unmaßen zu sich zu nehmen und sich öfters untereinander zu verprügeln...
Da liest der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp durchaus Werte von 2 oder 3 Promille in den Akten. Die sind dann fast scheintot, so sein lakonischer Kommentar zu solchen Exzessen. Alkohol spielt in unserer trinkfreudigen Gesellschaft bei Kneipenschlägereien und im Straßenverkehr eine große Rolle und bringt den Thüringer Gerichten viel Arbeit. Tragisch, wenn aufgrund des Alkoholkonsums eines Täters dann jemand zu Tode kommt! Dass der übermäßige Konsum von Alkohol schon wegen Nichtigkeiten große Wirkungen haben kann, zeigt ein aktueller Fall des Sondershäuser Amtsgerichts.
Nach einem Trinkgelage Mitte Dezember des Jahres 2007 in Sondershausen forderte eine Nachbarin von Axel B. (45, Name geändert) die geliehene Waschmaschine zurück. Als sie und hilfsbereite Zecher begannen, die Maschine aus dem Hause des B. zu transportieren, stellte sich dieser mit einer Axt den Kumpanen mit den deutlichen Worten Die Waschmaschine bleibt hier, in den Weg. Dann erhob er die Waffe mit seiner linken Hand in Kopfhöhe. Als die Kumpane daraufhin die Maschine fallen ließen, ließ auch Axel B. die Axt fallen – allerdings auf seinen Arm, an dem er sich nicht unerheblich verletzte. B. hatte solche Mengen alkoholischer Getränke zu sich genommen, dass man später einen Wert von 3, 32 Promille bei ihm feststellen konnte.
Vor dem Amtsgericht Sondershausen wurde diese Tat als fahrlässiger Vollrausch jetzt verhandelt. Dort erschien Axel B. nüchtern und aufgeweckt. Zehn Biere trinke er pro Tag, die Tat täte ihm leid. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen erhielt B. eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Er hat als Weisung auf den Weg mitbekommen, eine medizinische Heilbehandlung zu beginnen – andernfalls wird die Bewährung widerrufen.
Auffällig am strafrechtlichen Vorleben des B. waren immer wieder Schübe, an denen es 2000 und 2004 alkoholbedingt zu Straftaten gekommen war. Störungen durch Dritte brachten dabei das Leben und die Gewohnheiten des strammen Alkoholikers so durcheinander, dass Straftaten im Straßenverkehr und Körperverletzung die Folge waren.
Das Urteil ist rechtskräftig – die Waschmaschine dreht inzwischen bei der Nachbarin wieder ihre Runden.
Autor: nnz/knDa liest der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp durchaus Werte von 2 oder 3 Promille in den Akten. Die sind dann fast scheintot, so sein lakonischer Kommentar zu solchen Exzessen. Alkohol spielt in unserer trinkfreudigen Gesellschaft bei Kneipenschlägereien und im Straßenverkehr eine große Rolle und bringt den Thüringer Gerichten viel Arbeit. Tragisch, wenn aufgrund des Alkoholkonsums eines Täters dann jemand zu Tode kommt! Dass der übermäßige Konsum von Alkohol schon wegen Nichtigkeiten große Wirkungen haben kann, zeigt ein aktueller Fall des Sondershäuser Amtsgerichts.
Nach einem Trinkgelage Mitte Dezember des Jahres 2007 in Sondershausen forderte eine Nachbarin von Axel B. (45, Name geändert) die geliehene Waschmaschine zurück. Als sie und hilfsbereite Zecher begannen, die Maschine aus dem Hause des B. zu transportieren, stellte sich dieser mit einer Axt den Kumpanen mit den deutlichen Worten Die Waschmaschine bleibt hier, in den Weg. Dann erhob er die Waffe mit seiner linken Hand in Kopfhöhe. Als die Kumpane daraufhin die Maschine fallen ließen, ließ auch Axel B. die Axt fallen – allerdings auf seinen Arm, an dem er sich nicht unerheblich verletzte. B. hatte solche Mengen alkoholischer Getränke zu sich genommen, dass man später einen Wert von 3, 32 Promille bei ihm feststellen konnte.
Vor dem Amtsgericht Sondershausen wurde diese Tat als fahrlässiger Vollrausch jetzt verhandelt. Dort erschien Axel B. nüchtern und aufgeweckt. Zehn Biere trinke er pro Tag, die Tat täte ihm leid. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen erhielt B. eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Er hat als Weisung auf den Weg mitbekommen, eine medizinische Heilbehandlung zu beginnen – andernfalls wird die Bewährung widerrufen.
Auffällig am strafrechtlichen Vorleben des B. waren immer wieder Schübe, an denen es 2000 und 2004 alkoholbedingt zu Straftaten gekommen war. Störungen durch Dritte brachten dabei das Leben und die Gewohnheiten des strammen Alkoholikers so durcheinander, dass Straftaten im Straßenverkehr und Körperverletzung die Folge waren.
Das Urteil ist rechtskräftig – die Waschmaschine dreht inzwischen bei der Nachbarin wieder ihre Runden.

