eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Fr, 07:11 Uhr
05.06.2009

Neue Sachkundeprüfungen notwendig

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung bringt neue Sachkundeprüfungen mitsich. Was zu beachten ist, darüber informiert die IHK...

Ab 4. Juli 2009 wird für das rechtmäßige Ausüben von Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen eine Sachkundebescheinigung verpflichtend vorgeschrieben. Diese Verpflichtung beruht auf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, welche auf der europäischen Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) aufbaut.

Betriebe, welche Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder Gase rückgewinnen, sollten aus diesem Anlass ihr Personal so schnell wie möglich schulen und ebenso die notwendigen Betriebszertifikate beantragen.Voraussetzung für den Erwerb einer Sachkundebescheinigung ist in den meisten Fällen das Ablegen einer Sachkundeprüfung des Mitarbeiters. Auch das Absolvieren eines Lehrgangs kann ausreichen, um die Sachkundebescheinigung zu erlangen. Über Details der Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung informieren Sie die Industrie- und Handelskammern.

Eine Liste mit Anbietern von Lehrgängen und Prüfungen im Bundesgebiet können Sie ebenfalls in den Industrie- und Handelskammern anfordern oder im Internet. Absolventen der IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik erhalten automatisch und ohne weitere Prüfung die Sachkundebescheinigung für die Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Darüber hinaus werden in den Industrie- und Handelskammern vorläufige Sachkundebescheinigungen über den 4. Juli 2009 hinaus ausgestellt. Hierfür muss der Antragsteller vorweisen können, dass er ausreichende Arbeitserfahrungen auf diesem Gebiet besitzt.Da nur ein Ausschnitt des mit fluorierten Treibhausgasen befassten Personenkreises eine Bescheinigung vorweisen muss, ist eine genaue Prüfung, ob ein Betrieb und sein Personal in den Anwendungsbereich der Chemikalien-Klimaschutzverordnung fallen, äußerst wichtig.

Ihr Ansprechpartner bei der IHK Erfurt ist: Herr Breternitz Tel. 0361 3484-310 Mail: breternitz@erfurt.ihk.de
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)