Do, 19:17 Uhr
04.06.2009
nnz-Forum: Gesetze ändern
Stefan Nüßle hat heute eine Wette der besonderen Art angeboten. Die nnz hatte darüber exklusiv berichtet. Jetzt gibt es dazu eine Leser-Meinung...
Da braucht man keinen Wetteinsatz! Leider gibt es das deutsche Wahlgesetz so her, dass jeder Angehörige einer Partei als Kandidat aufgestellt werden kann, so fern er von der Mitgliederversammlung als Kandidat bestätigt und gewählt wurde. Natürlich werden als Spitzenkandidaten solche Leute aufgestellt, die ein hohes Wahlergebnis versprechen. Deshalb die als Bürgermeister agierenden Leute. Was muss gegen dieses Wahlgesetz Einspruch erheben.
Günther de la Motte, Nordhausen
Autor: nnzDa braucht man keinen Wetteinsatz! Leider gibt es das deutsche Wahlgesetz so her, dass jeder Angehörige einer Partei als Kandidat aufgestellt werden kann, so fern er von der Mitgliederversammlung als Kandidat bestätigt und gewählt wurde. Natürlich werden als Spitzenkandidaten solche Leute aufgestellt, die ein hohes Wahlergebnis versprechen. Deshalb die als Bürgermeister agierenden Leute. Was muss gegen dieses Wahlgesetz Einspruch erheben.
Günther de la Motte, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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