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Do, 19:17 Uhr
04.06.2009

nnz-Forum: Gesetze ändern

Stefan Nüßle hat heute eine Wette der besonderen Art angeboten. Die nnz hatte darüber exklusiv berichtet. Jetzt gibt es dazu eine Leser-Meinung...


Da braucht man keinen Wetteinsatz! Leider gibt es das deutsche Wahlgesetz so her, dass jeder Angehörige einer Partei als Kandidat aufgestellt werden kann, so fern er von der Mitgliederversammlung als Kandidat bestätigt und gewählt wurde. Natürlich werden als Spitzenkandidaten solche Leute aufgestellt, die ein hohes Wahlergebnis versprechen. Deshalb die als Bürgermeister agierenden Leute. Was muss gegen dieses Wahlgesetz Einspruch erheben.
Günther de la Motte, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Frank Tabatt
04.06.2009, 22:49 Uhr
Gesetze ändern
Mit seinem Beitrag hat Herr De la Motte parteiübergreifend Recht. Leider bekommt es der Gesetzgeber nicht hin ,dieses Problem rechtssicher zu klären (oder er will es nicht, weil er es selbst beim nächsten Mal nutzen möchte).

Ich hatte vor ein paar Tage Herrn Wieninger per Mail gefragt, wie er die beiden Kandidaturen der OB und des BGM persönlich einschätzt im Bezug auf Ehrlichkeit gegenüber dem Wähler und ob er seinen Einfluß nicht aktivieren könnte, noch rechtzeitig vor der Wahl von Beiden eine öffentliche Aussage zur weiteren beruflichen Zukunft zu erreichen. Leider gab es bisher keine Stellungnahme von Frau Rinke und Herrn Jendricke und auch keine Antwort von Herrn Wieninger.

Ich möchte mit gutem Bespiel voran gehen und hiermit erklären, daß ich, wenn es mir gelingt mit meinem CDU Listenplatz 41 in den Kreistag einzuziehen, auch weiterhin meine Selbständigkeit als Bausanierer beibehalte und mich nicht auf Politikkarrieren verlassen werde.
Frank Tabatt
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