So, 09:22 Uhr
08.09.2002
nnz-Service: Auto und Verkehr
Nordhausen (nnz). Auch an diesem Sonntag hat die nnz-Redaktion wieder einige interessante Themen für Sie zusammengetragen. Mehr Infos wie immer mit einem Klick auf MEHR.
Weniger Tote durch Tempolimit
Mit einer Tempobegrenzung von 120 auf 110 km/h auf Autobahnen und 80 statt 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften will die Schweizer Regierung die Zahl der Verkehrstoten senken. Das Bundesamt für Straßen legte jetzt in Bern einen Bericht dieser Vision Zero vor. Ziel sei es, Todesfälle und Schwerverletzte im Verkehr möglichst zu vermeiden. Der Straßenverkehr soll so sicher wie möglich ausgestaltet werden. Bis ins Jahr 2010 soll die Zahl der Getöteten auf weniger als 300, bis 2020 auf weniger als 210 Opfer gesenkt werden. Derzeit sind es etwa 600 Tote im Jahr. Ebenso soll die Zahl der heute jährlich über 6000 Schwerverletzten massiv gesenkt werden.
Zu den Plänen der Schweizer Bundesregierung schreibt der in Zürich erscheinende Tages-Anzeiger: Dieselbe Aggressivität, die so viele Automobilisten am Steuer ergreift, geht auch durch ihre politischen Vertreter. Was als Sicherheitsproblem sachlich zu analysieren wäre, wird von Verbänden und Parteien zur Existenzfrage hochgedröhnt. Wer die freie Fahrt beschränke, klagen sie, schränke auch den freien Bürger ein. (...). Sicheres Fahren bedeutet langsameres Fahren. Und da weder das eine noch das andere sonderlich populär ist, wird es häufigere Kontrollen und höhere Strafen absetzen. So ist das: sehr unangenehm, aber nicht zu vermeiden - zumindest nicht, wenn man die Straßensicherheit ernst nimmt. Kein Beispiel für Deutschland?
Leiden nicht alle gleich?
Ein US-Staatsbürger kann nach einem Autounfall, für dessen Folgen er ein Schmerzensgeld in Höhe von 38 000 Euro zugesprochen bekommen hat, nicht verlangen, dass er weitere 51 000 Euro erhält, um seine Schmerzen zu lindern, Die Begründung, er fühle sich durch das rückständige deutsche Rechtssystem wegen seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt, beeindruckte das Oberlandesgericht Koblenz nicht. (Az.: 12 U 2123/98)
Autor: nnzWeniger Tote durch Tempolimit
Mit einer Tempobegrenzung von 120 auf 110 km/h auf Autobahnen und 80 statt 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften will die Schweizer Regierung die Zahl der Verkehrstoten senken. Das Bundesamt für Straßen legte jetzt in Bern einen Bericht dieser Vision Zero vor. Ziel sei es, Todesfälle und Schwerverletzte im Verkehr möglichst zu vermeiden. Der Straßenverkehr soll so sicher wie möglich ausgestaltet werden. Bis ins Jahr 2010 soll die Zahl der Getöteten auf weniger als 300, bis 2020 auf weniger als 210 Opfer gesenkt werden. Derzeit sind es etwa 600 Tote im Jahr. Ebenso soll die Zahl der heute jährlich über 6000 Schwerverletzten massiv gesenkt werden.
Zu den Plänen der Schweizer Bundesregierung schreibt der in Zürich erscheinende Tages-Anzeiger: Dieselbe Aggressivität, die so viele Automobilisten am Steuer ergreift, geht auch durch ihre politischen Vertreter. Was als Sicherheitsproblem sachlich zu analysieren wäre, wird von Verbänden und Parteien zur Existenzfrage hochgedröhnt. Wer die freie Fahrt beschränke, klagen sie, schränke auch den freien Bürger ein. (...). Sicheres Fahren bedeutet langsameres Fahren. Und da weder das eine noch das andere sonderlich populär ist, wird es häufigere Kontrollen und höhere Strafen absetzen. So ist das: sehr unangenehm, aber nicht zu vermeiden - zumindest nicht, wenn man die Straßensicherheit ernst nimmt. Kein Beispiel für Deutschland?
Leiden nicht alle gleich?
Ein US-Staatsbürger kann nach einem Autounfall, für dessen Folgen er ein Schmerzensgeld in Höhe von 38 000 Euro zugesprochen bekommen hat, nicht verlangen, dass er weitere 51 000 Euro erhält, um seine Schmerzen zu lindern, Die Begründung, er fühle sich durch das rückständige deutsche Rechtssystem wegen seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt, beeindruckte das Oberlandesgericht Koblenz nicht. (Az.: 12 U 2123/98)

