Mi, 08:43 Uhr
28.08.2002
Ex-Wirtschaftsdezernent vor Gericht
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). In einer Stunden soll am Mühlhäuser Landgericht ein Untreueprozeß beginnen, der auch für die Nordhäuser Polit-Szene von Bedeutung ist. Der ehemalige Wirtschaftsdezernent der Kreisverwaltung, Volker Erb, ist angeklagt.
Nach dem im November des vergangenen Jahres das Verfahren gegen Erb und seine Ehefrau per Beschluß des Landgerichtes schon einmal eingestellt wurde, wird zumindest gegen den 44jährigen ab heute verhandelt. Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer sofort am Thüringer Oberlandesgericht eingelegten Beschwerde einen Teilerfolg erzielt. Das OLG hatte zwar den Einstellungsbeschluß gegen die damals Angeklagte Eva-Maria E. am 21. März 2002 bestätigt, gegen ihren Ehemann soll jedoch wieder verhandelt werden.
Die 6. Wirtschaftsstrafkammer verhandelt ab heute gegen Erb. Und zwar wird ihm in zwei Fällen Untreue, in einem Fall in Verbindung mit Betrug zur Last gelegt. Beide Vorwürfe reichen in seine Zeit als Wirtschaftsdezernent der Nordhäuser Kreisverwaltung. So soll er Fördermittel des Bundes an die Firma Pro Innovatio weitergeleitet haben, die eigentlich für die Erschließung eines Technologieparkes Nordhausen vorgesehen waren. Zur Erinnerung: Die Geschäftsführerin von Pro Innovatio war seine Ehefrau.
Im zweiten Untreuevorwurf, der sich mit Betrug verbindet, geht es um einen Kredit in Höhe von 300.000 Mark. Den soll der Wirtschaftsdezernent Volker E. an den Geschäftsführer Volker E. der Gesellschaft für Innovation und Management (GIM) vergeben haben. Damit sollte eine Büroausstattung gekauft werden - und zwar von Pro Innovatio, wie das Landgericht mitteilte. Dabei soll es sich jedoch nur um ein Scheingeschäft gehandelt haben.
Geschädigter soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch der Landkreis Nordhausen sein. Dazu hieß es in der ersten Anklageschrift: Die Gelder hätten nicht ausgereicht werden dürfen, weil es nicht nur an einem Kreistagsbeschluß gefehlt hat, sondern der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsdezernent bei der Vergabe der Mittel mitgewirkt hat, obwohl er zugleich Beteiligter an den Verwaltungsverfahren, nämlich Vorstandsmitglied des Alleingesellschafters (Verein) der Pro Innovation gGmbH gewesen ist.
An der Verhandlung wird nach nnz-Informationen ein Mitarbeiter der Nordhäuser Kreisverwaltung teilnehmen, als Beobachter. Aber auch die SPD im Land und im Landkreis hat bislang ein großes Interesse an dem Verfahren bekundet und wird ebenfalls einen Beobachter nach Mühlhausen schicken.
nnz-Chronologie:
29.05.2001: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen erhebt Anklage gegen Eva-Maria und Volker E.
13.08.2001: Die Anklageschrift wird verändert und präzisiert
01.11.2001: Per Beschluß der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Mühlhäuser Landgericht wird das Verfahren gegen beide Angeklagten eingestellt, die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen den Beschluß ein.
21.03.2001: Das Thüringer Oberlandesgericht gibt der Staatsanwaltschaft zum Teil Recht. Gegen Eva-Maria E. bleibt das Verfahren eingestellt, gegen Volker E. wird erneut verhandelt.
Autor: nnzNach dem im November des vergangenen Jahres das Verfahren gegen Erb und seine Ehefrau per Beschluß des Landgerichtes schon einmal eingestellt wurde, wird zumindest gegen den 44jährigen ab heute verhandelt. Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer sofort am Thüringer Oberlandesgericht eingelegten Beschwerde einen Teilerfolg erzielt. Das OLG hatte zwar den Einstellungsbeschluß gegen die damals Angeklagte Eva-Maria E. am 21. März 2002 bestätigt, gegen ihren Ehemann soll jedoch wieder verhandelt werden.
Die 6. Wirtschaftsstrafkammer verhandelt ab heute gegen Erb. Und zwar wird ihm in zwei Fällen Untreue, in einem Fall in Verbindung mit Betrug zur Last gelegt. Beide Vorwürfe reichen in seine Zeit als Wirtschaftsdezernent der Nordhäuser Kreisverwaltung. So soll er Fördermittel des Bundes an die Firma Pro Innovatio weitergeleitet haben, die eigentlich für die Erschließung eines Technologieparkes Nordhausen vorgesehen waren. Zur Erinnerung: Die Geschäftsführerin von Pro Innovatio war seine Ehefrau.
Im zweiten Untreuevorwurf, der sich mit Betrug verbindet, geht es um einen Kredit in Höhe von 300.000 Mark. Den soll der Wirtschaftsdezernent Volker E. an den Geschäftsführer Volker E. der Gesellschaft für Innovation und Management (GIM) vergeben haben. Damit sollte eine Büroausstattung gekauft werden - und zwar von Pro Innovatio, wie das Landgericht mitteilte. Dabei soll es sich jedoch nur um ein Scheingeschäft gehandelt haben.
Geschädigter soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch der Landkreis Nordhausen sein. Dazu hieß es in der ersten Anklageschrift: Die Gelder hätten nicht ausgereicht werden dürfen, weil es nicht nur an einem Kreistagsbeschluß gefehlt hat, sondern der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsdezernent bei der Vergabe der Mittel mitgewirkt hat, obwohl er zugleich Beteiligter an den Verwaltungsverfahren, nämlich Vorstandsmitglied des Alleingesellschafters (Verein) der Pro Innovation gGmbH gewesen ist.
An der Verhandlung wird nach nnz-Informationen ein Mitarbeiter der Nordhäuser Kreisverwaltung teilnehmen, als Beobachter. Aber auch die SPD im Land und im Landkreis hat bislang ein großes Interesse an dem Verfahren bekundet und wird ebenfalls einen Beobachter nach Mühlhausen schicken.
nnz-Chronologie:
29.05.2001: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen erhebt Anklage gegen Eva-Maria und Volker E.
13.08.2001: Die Anklageschrift wird verändert und präzisiert
01.11.2001: Per Beschluß der 6. Wirtschaftsstrafkammer am Mühlhäuser Landgericht wird das Verfahren gegen beide Angeklagten eingestellt, die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen den Beschluß ein.
21.03.2001: Das Thüringer Oberlandesgericht gibt der Staatsanwaltschaft zum Teil Recht. Gegen Eva-Maria E. bleibt das Verfahren eingestellt, gegen Volker E. wird erneut verhandelt.

