Mi, 13:27 Uhr
15.04.2009
Premiere für ’nen Plan
In der kommenden Woche treffen sich die Nordhäuser Stadträte voraussichtlich das letzte Mal in dieser Legislaturperiode. Da wird vermutlich ein wenig gefeiert, zuvor allerdings wird noch ein Plan beschlossen, dessen Entwurf seit 1991 diskutiert wird...
Über den 1. Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt sollen die Nordhäuser Stadträte auf ihrer nächsten Sitzung am 22. April entscheiden. Seit September 1991 hatte es verschiedene Entwürfe zum Flächennutzungsplan gegeben. Die sich allerdings immer überholt hatten, weil sich Nordhausen durch Eingemeindungen ständig vergrößert hat, sagte Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU). Da sich inzwischen das Nordhäuser Stadtgebiet konsolidiert habe, könne man jetzt den Flächennutzungsplan zur Abstimmung vorlegen.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt, das wichtigste gesetzliche Instrument zur Ausübung der kommunalen Planungshoheit dar, in dem er die Grundlagen und Ziele für die nachhaltige bauliche und sonstige Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren vorgibt, so Frau Klaan. Allerdings sei der FNP jederzeit an die aktuellen Bedürfnisse anpassbar, die sich zum Beispiel aus dem demographischen Wandel ergeben könnten.
Auf fast 200 Seiten ist der Beschlussvorlage für den Stadtrat das so genannte Abwägungsmaterial beigefügt. Das sind alle Stellungnahmen, die zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Nordhausen während der öffentlichen Auslegungen von Bürgern, von den Nachbargemeinden und von den Behörden sowie Verbänden abgegeben wurden. Zugleich ist dokumentiert, wie diese vorgetragenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen sind, also ob und wie die vorgetragenen Belange in den Flächennutzungsplan eingeflossen sind und warum, so Frau Klaan weiter.
Schwerpunkte der zahlreich eingetroffenen Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung – es wurden mehrmals 28 Behörden, 8 Nachbargemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, auch im angrenzenden Sachsen-Anhalt, sowie die 9 in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände am Verfahren beteiligt – waren neben dem Aufschluss über zu beachtende Fachplanungen und Vorschriften hauptsächlich Fragen des Bedarfes der dargestellten Bau- und sonstigen Flächen, Forderungen nach noch stärkerer Beachtung der Belange der Landwirtschaft sowie der Belange des Bergbaus.
Von Seiten der Bürger wurden in 15 Stellungnahmen private Belange vorgetragen, von denen 11 die Belange der Landwirtschaft, diesmal aus Sicht der Bewirtschafter, grundsätzlich höherrangig gegenüber anderen Nutzungen sehen. 4 Anregungen gab es hingegen für eine zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen. Einige Hinweise hab man aus rechtlichen Gründen nicht integrieren können, wie zum Beispiel der Hinweis des Einzelhandelsverbandes, keinen weiteren Einzelhandel auf der `grünen Wiese´ zuzulassen. Aber es ist sowieso seit Jahren eine der Konstanten unserer Politik, eine Expansion des Einzelhandels außerhalb der Innenstadt restriktiv zu handhaben, so die Dezernentin.
Mit Beschluss des Stadtrates und der nachfolgenden Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt wird der Flächennutzungsplan wirksam, d.h. zur bindenden Grundlage für das planerische Handeln der Stadt. So müssen die Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden, oder der Flächennutzungsplan muss in einem förmlichen Verfahren - wiederum mit Beschluss des Stadtrates - für das Gebiet des Bebauungsplans geändert werden. Ebenso dürfen die Planungen der Institutionen, die als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligt waren, grundsätzlich nicht den Darstellungen des FNP widersprechen, so die Dezernentin.
Autor: nnzÜber den 1. Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt sollen die Nordhäuser Stadträte auf ihrer nächsten Sitzung am 22. April entscheiden. Seit September 1991 hatte es verschiedene Entwürfe zum Flächennutzungsplan gegeben. Die sich allerdings immer überholt hatten, weil sich Nordhausen durch Eingemeindungen ständig vergrößert hat, sagte Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU). Da sich inzwischen das Nordhäuser Stadtgebiet konsolidiert habe, könne man jetzt den Flächennutzungsplan zur Abstimmung vorlegen.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt, das wichtigste gesetzliche Instrument zur Ausübung der kommunalen Planungshoheit dar, in dem er die Grundlagen und Ziele für die nachhaltige bauliche und sonstige Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren vorgibt, so Frau Klaan. Allerdings sei der FNP jederzeit an die aktuellen Bedürfnisse anpassbar, die sich zum Beispiel aus dem demographischen Wandel ergeben könnten.
Auf fast 200 Seiten ist der Beschlussvorlage für den Stadtrat das so genannte Abwägungsmaterial beigefügt. Das sind alle Stellungnahmen, die zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Nordhausen während der öffentlichen Auslegungen von Bürgern, von den Nachbargemeinden und von den Behörden sowie Verbänden abgegeben wurden. Zugleich ist dokumentiert, wie diese vorgetragenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen sind, also ob und wie die vorgetragenen Belange in den Flächennutzungsplan eingeflossen sind und warum, so Frau Klaan weiter.
Schwerpunkte der zahlreich eingetroffenen Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung – es wurden mehrmals 28 Behörden, 8 Nachbargemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, auch im angrenzenden Sachsen-Anhalt, sowie die 9 in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände am Verfahren beteiligt – waren neben dem Aufschluss über zu beachtende Fachplanungen und Vorschriften hauptsächlich Fragen des Bedarfes der dargestellten Bau- und sonstigen Flächen, Forderungen nach noch stärkerer Beachtung der Belange der Landwirtschaft sowie der Belange des Bergbaus.
Von Seiten der Bürger wurden in 15 Stellungnahmen private Belange vorgetragen, von denen 11 die Belange der Landwirtschaft, diesmal aus Sicht der Bewirtschafter, grundsätzlich höherrangig gegenüber anderen Nutzungen sehen. 4 Anregungen gab es hingegen für eine zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen. Einige Hinweise hab man aus rechtlichen Gründen nicht integrieren können, wie zum Beispiel der Hinweis des Einzelhandelsverbandes, keinen weiteren Einzelhandel auf der `grünen Wiese´ zuzulassen. Aber es ist sowieso seit Jahren eine der Konstanten unserer Politik, eine Expansion des Einzelhandels außerhalb der Innenstadt restriktiv zu handhaben, so die Dezernentin.
Mit Beschluss des Stadtrates und der nachfolgenden Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt wird der Flächennutzungsplan wirksam, d.h. zur bindenden Grundlage für das planerische Handeln der Stadt. So müssen die Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden, oder der Flächennutzungsplan muss in einem förmlichen Verfahren - wiederum mit Beschluss des Stadtrates - für das Gebiet des Bebauungsplans geändert werden. Ebenso dürfen die Planungen der Institutionen, die als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligt waren, grundsätzlich nicht den Darstellungen des FNP widersprechen, so die Dezernentin.


