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So, 10:07 Uhr
18.08.2002

nnz-Service: Rund um die Immobilie

Nordhausen (nnz). Rund um die Immobilie hat die nnz wieder einige interessante Informationen zusammengetragen. Dabei geht es zum Beispiel auch um Bausparverträge.


540 000 neue Bausparverträge
Auch nach Einführung der Riester-Rente besitzt das Bausparen hohe Priorität. Die elf Landesbausparkassen, mit mehr als 30 Prozent Marktanteil nach eigenen Angaben Branchenführer, registrierten in den ersten fünf Monaten 2002 rund 540 000 neue Verträge. Das waren zwar 1,5 Prozent weniger im Vergleich zum Vorjahr, doch stieg die Bausparsumme um 2,4 Prozent auf 10,75 Milliarden Euro.

Dies zeigt, so LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm in Berlin, dass die Menschen weiter das selbstgenutzte Wohneigentum als die bedeutendste private Altersvorsorge anerkennen. Wer im Alter in entschuldetem Wohneigentum lebe, brauche keine Miete zu zahlen und habe allein auf diese Weise seine Versorgungslücke meist schon geschlossen. Ein Rentnerehepaar erzielt nach LBS-Angaben gegenwärtig durch mietfreies Wohnen im Schnitt ein „Zusatzeinkommen“ von monatlich rund 600 Euro, wobei die Aufwendungen für den Unterhalt der Immobilie bereits berücksichtigt seien.


Festpreis ist Festpreis
Wer einen Generalunternehmer mit einem Hausbau zum Festpreis beauftragt, darf nicht mit zusätzlichen Handwerkerrechnungen belastet werden. Der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 272/01) erklärte eine Bauvertragsklausel für unwirksam. In der bevollmächtigte der Bauherr die Firma, „in seinem Namen alle Handwerker zu beauftragen“, die für den Hausbau erforderlich seien. Dies sei ein Verstoß gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weil der Bauherr damit nicht rechnen müsse. Dies widerspreche dem Generalübernehmervertrag, den der Kunde doch extra abschließt, um nur einem Vertragspartner und keinem zusätzlichen Preisrisiko ausgesetzt zu sein.
Autor: nnz

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