Do, 11:27 Uhr
19.02.2009
Kosten teilweise decken
Für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Nordhausen beschloss der Stadtrat auf seiner gestrigen Sitzung eine Sportstättengebührensatzung. Wer künftig zahlen muss und wer die städtischen Sportstätten kostenfrei nutzen kann, das hat die nnz erfahren.
Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) betonte, dass gemäß dieser Satzung die Benutzung der Sportstätten natürlich gebührenfrei ist für den Übungs- und Wettkampfbetrieb, für die Mitglieder in einem eingetragenen gemeinnützigen Sportverein oder in einem sonstigen Sport treibenden eingetragenen gemeinnützigen Verein, der den Vereinssitz in der Stadt Nordhausen und deren Ortsteile hat.
Für alle anderen Nutzungen gelte ein gesonderter Gebührentarif für Sportplätze, Kegelbahnen und Sporthallen, deren Gebühren nach Größe der Sportanlage und Art der Veranstaltung gestaffelt seien. Für Veranstaltungen, mit denen vorrangig ein gewerblicher Erwerbszweck verfolgt werde, verdopple sich der Gebührentarif Sportstätten.
So werden nach dem Gebührentarif für jede angefangene Stunde auf der Leichtathletikanlage und Fußballplatz je 15 Euro fällig, sowie bei bis 3 Stunden Benutzungsdauer je nach Veranstaltungsart 56 bis 97 Euro. Sporthallen kosten je angefangene Stunde und je Größe 10 bis 26 Euro und bis 3 Stunden Benutzungsdauer und je nach Größe der Sporthalle und Art der Veranstaltung variiert die Gebühr von 45 bis 110 Euro. Für Kegelbahnen je angefangene Stunde pro Bahn werden 10 Euro erhoben.
Die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Kommunalabgabengesetz räumten der Stadt Nordhausen dazu das Recht ein. Auch die ständig steigenden Kosten bei der Bewirtschaftung der Sportstätten machten diesen neuen Gebührentarif notwendig, wird der Beschluss begründet.
Autor: nnzBürgermeister Matthias Jendricke (SPD) betonte, dass gemäß dieser Satzung die Benutzung der Sportstätten natürlich gebührenfrei ist für den Übungs- und Wettkampfbetrieb, für die Mitglieder in einem eingetragenen gemeinnützigen Sportverein oder in einem sonstigen Sport treibenden eingetragenen gemeinnützigen Verein, der den Vereinssitz in der Stadt Nordhausen und deren Ortsteile hat.
Für alle anderen Nutzungen gelte ein gesonderter Gebührentarif für Sportplätze, Kegelbahnen und Sporthallen, deren Gebühren nach Größe der Sportanlage und Art der Veranstaltung gestaffelt seien. Für Veranstaltungen, mit denen vorrangig ein gewerblicher Erwerbszweck verfolgt werde, verdopple sich der Gebührentarif Sportstätten.
So werden nach dem Gebührentarif für jede angefangene Stunde auf der Leichtathletikanlage und Fußballplatz je 15 Euro fällig, sowie bei bis 3 Stunden Benutzungsdauer je nach Veranstaltungsart 56 bis 97 Euro. Sporthallen kosten je angefangene Stunde und je Größe 10 bis 26 Euro und bis 3 Stunden Benutzungsdauer und je nach Größe der Sporthalle und Art der Veranstaltung variiert die Gebühr von 45 bis 110 Euro. Für Kegelbahnen je angefangene Stunde pro Bahn werden 10 Euro erhoben.
Die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Kommunalabgabengesetz räumten der Stadt Nordhausen dazu das Recht ein. Auch die ständig steigenden Kosten bei der Bewirtschaftung der Sportstätten machten diesen neuen Gebührentarif notwendig, wird der Beschluss begründet.

