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Do, 12:57 Uhr
05.02.2009

Gegen Biodiversität-Killer

Wer den Schaden hat, der spottet jeder Beschreibung – so ein cooler Spruch. Bei Bauarbeiten können Schäden leicht in die Zehntausende gehen. Wie das Nordhäuser Rathaus das beschreibt, das hat die nnz erfahren...


Stärkere Kontrollen zum Schutz des Nordhäuser Baumbestandes kündigt Umweltamtsleiter Steffen Meyer an. „Gerade in den letzten Jahren haben die Schäden an den Stadtbäumen stark zugenommen aufgrund mangelnder Vorsicht insbesondere bei Grabungsarbeiten und Aufschüttungen im Wurzelbereich aber auch durch Ablagerungen von Baumaterialien und das Abstellen von schwerer Technik in unmittelbarer Stammnähe“, sagte Meyer.

„Oft werden die Schäden an den Bäumen durch Beschädigungen am Stamm, den Verlust von Stark- und Feinwurzelanteilen sowie Verdichtung erst nach mehreren Jahren sichtbar. Die Bäume erleiden neben den sonstigen Belastungen durch Abgase, Streusalz, Austrocknung etc. einen zusätzlichen Vitalitätsverlust und verlieren im schlimmsten Fall ihre Standsicherheit“, so Meyer. „Ist ein Baum erst einmal in der Substanz geschädigt, ist nicht nur ein Stück Grün unwiederbringlich dahin, es ist auch schnell ein erheblicher finanzieller Schaden für die öffentliche Hand entstanden. Immerhin benötigt eine neugepflanzte Linde bis zum Erreichen ihrer vollen Größe einen Zeitraum von 40 bis 50 Jahren. Es entstehen Wiederherstellungskosten von bis zu 3000 Euro. Deshalb kann die Nachpflanzung von Bäumen nicht die einzige Alternative sein – deshalb achten wir verstärkt auf den Erhalt“, so der Amtsleiter.

„Uns ist klar, dass die zur Verfügung stehenden Räume teilweise sehr beengt sind und auch andere Nutzungen wie z.B. Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßen und Wege Ihren Platz benötigen. Umso wichtiger ist die Sensibilisierung dafür, dass es sich bei Bäumen im Gegensatz zu technischen –und baulichen Anlagen um einen lebenden Organismus handelt, der auf schädliche Eingriffe massiv reagiert“, so Meyer.

„Da Stadtbäume nicht nur grüne Dekoration sind, sondern vielmehr die Lebensqualität durch Verbesserung der Luft und des Mikroklimas, Biodiversität (Artenvielfalt – d. Red,), körperliche und seelische Gesundheitsförderung bestimmen, besteht am Erhalt und der Entwicklung der Stadtbäume ein öffentliches Interesse“ so Meyer. Insofern würden neben präventiven Maßnahmen, die Anwendung von Rechtmitteln im Rahmen der Nordhäuser Baumschutzsatzung aber auch im Privatrecht eine stärkere Rolle spielen.
Autor: nnz

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