Mi, 17:58 Uhr
04.02.2009
Konjunkturpaket und Abtrünnigkeit
Mit 19 Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil war die heutige Sitzung des Nordhäuser Hauptausschusses eigentlich schwach bestückt. Die nnz mit kurzen Notizen...
Kampf für Selbständigkeit
Los ging es mit einer Runde Sekt, die Sven Lutze (CDU) auf seinen 40. Geburtstag spendierte. Danach ging es über das Konjunkturpaket der Bundesregierung sofort nach Hochstedt. Für die, die es nicht wissen: Hochstedt hat 75 Einwohner und ist Teil des Ortsteils Herreden. Das soll sich ändern, eine Bürgerinitiative hat sich das Ziel der Eigenständigkeit gestellt. Das ist in etwa so, wenn sich die Bewohner An der Bleiche eine Selbständigkeit wünschen. Der Stadtrat muss in zwei Wochen abstimmen, die Verwaltung empfiehlt eine Ablehnung dieses Hochstedter Begehrens.
Doppische Verwaltung
Ab dem kommenden Jahr soll die Kameralistik der Haushaltsführung durch die Doppelte Buchführung in Konten (Doppik) ersetzt werden. Obwohl es in der Kommunalen Welt des Freistaates durchaus mehr Ablehnung denn Freude darüber gibt und alles auf Freiwilligkeit beruht, gehört die Nordhäuser Stadtverwaltung zu den Piloten und Leuchttürmen. Ab dem kommenden Jahr soll es die Doppik geben. Bis dahin müssen die Vermögenswerte erfasst werden, was übrigens schon seit Jahren passiert und immer noch nicht beendet ist. Obwohl die Stadträte der nächsten Legislaturperiode keine Finanzbuchhalter sein müssen, sollen sie geschult werden, damit sie den ganzen Buchungskram inhalieren können, wie es Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) schmunzelnd ausdrückte.
Nordhäuser Konjunkturpaket
Mit zwei Maßnahmen will die CDU-Fraktion des Nordhäuser Stadtrates ein eigenes Konjunkturpaket schnüren. In zwei Beschlußentwürfe gepackt, sieht das folgendermaßen aus: So soll das Vergaberecht vereinfacht werden. Entgegen einer bestehenden Dienstanweisung, soll künftig beschränkt ausgeschrieben oder gar freihändig vergeben werden. Im Klartext: Ohne Ausschreibung, nach Belieben. Zwar kann dadurch die heimische Wirtschaft oder das Handwerk bevorzugt werden, doch wird auch einem eventuellen Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.
Und dann sollen die Verwaltungskosten- und die Sondernutzungsgebührensatzung außer Kraft gesetzt werden. So könnten Gewerbetreibende Werbeträger vor ihren Geschäften aufstellen und sollten dafür keine Gebühren zahlen. Damit könne durch zusätzliche Werbemaßnahmen direkt im Zusammenhang mit dem eigenen Standort dem Umsatzrückgang entgegen gewirkt werden.
Autor: nnzKampf für Selbständigkeit
Los ging es mit einer Runde Sekt, die Sven Lutze (CDU) auf seinen 40. Geburtstag spendierte. Danach ging es über das Konjunkturpaket der Bundesregierung sofort nach Hochstedt. Für die, die es nicht wissen: Hochstedt hat 75 Einwohner und ist Teil des Ortsteils Herreden. Das soll sich ändern, eine Bürgerinitiative hat sich das Ziel der Eigenständigkeit gestellt. Das ist in etwa so, wenn sich die Bewohner An der Bleiche eine Selbständigkeit wünschen. Der Stadtrat muss in zwei Wochen abstimmen, die Verwaltung empfiehlt eine Ablehnung dieses Hochstedter Begehrens.
Doppische Verwaltung
Ab dem kommenden Jahr soll die Kameralistik der Haushaltsführung durch die Doppelte Buchführung in Konten (Doppik) ersetzt werden. Obwohl es in der Kommunalen Welt des Freistaates durchaus mehr Ablehnung denn Freude darüber gibt und alles auf Freiwilligkeit beruht, gehört die Nordhäuser Stadtverwaltung zu den Piloten und Leuchttürmen. Ab dem kommenden Jahr soll es die Doppik geben. Bis dahin müssen die Vermögenswerte erfasst werden, was übrigens schon seit Jahren passiert und immer noch nicht beendet ist. Obwohl die Stadträte der nächsten Legislaturperiode keine Finanzbuchhalter sein müssen, sollen sie geschult werden, damit sie den ganzen Buchungskram inhalieren können, wie es Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) schmunzelnd ausdrückte.
Nordhäuser Konjunkturpaket
Mit zwei Maßnahmen will die CDU-Fraktion des Nordhäuser Stadtrates ein eigenes Konjunkturpaket schnüren. In zwei Beschlußentwürfe gepackt, sieht das folgendermaßen aus: So soll das Vergaberecht vereinfacht werden. Entgegen einer bestehenden Dienstanweisung, soll künftig beschränkt ausgeschrieben oder gar freihändig vergeben werden. Im Klartext: Ohne Ausschreibung, nach Belieben. Zwar kann dadurch die heimische Wirtschaft oder das Handwerk bevorzugt werden, doch wird auch einem eventuellen Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.
Und dann sollen die Verwaltungskosten- und die Sondernutzungsgebührensatzung außer Kraft gesetzt werden. So könnten Gewerbetreibende Werbeträger vor ihren Geschäften aufstellen und sollten dafür keine Gebühren zahlen. Damit könne durch zusätzliche Werbemaßnahmen direkt im Zusammenhang mit dem eigenen Standort dem Umsatzrückgang entgegen gewirkt werden.

