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So, 15:58 Uhr
04.08.2002

nnz-Forum: Offener Brief an M. Thume

Nordhausen (nnz). Es gibt weitere Meinungen zu einem Leserbrief von Manuel Thume. nnz veröffentlicht einen Offenen Brief von Ronn Müller aus Leipzig.


Ich habe in den letzten Jahren Ihre Karriere in der Nordhäuser CDU verfolgen müssen und bin nun froh, auch deren Ende beizuwohnen. Mit Ihrer Wortmeldung im nnz-Forum: "Unsachliche Kritik“ zeigen Sie, dass Ihre Profilierungssucht nicht einmal vor der Würde eines Verstorbenen halt macht. Lassen sie mich Ihre Aussagen zusammenfassen.

- René B. ist der Täter. Begründung: Er war vorbestraft.

Jawohl Herr Thume, einmal Straftäter immer Straftäter. Mit dieser Aussage schaffen Sie es sicherlich, an jedem Stammtisch Sympathiepunkte zu sammeln. Ihre Aussage ist genauso dumm wie gefährlich. Sie leugnen die Möglichkeit der Resozialisierung. Diese Meinung gehört ins Mittelalter.

- Was wäre gewesen, wenn es nicht der Zigarettenautomat sondern...

Schon allein der Denkansatz:“ Was wäre wenn“ ist jedem Ermittler aufs Strengste untersagt. Es geht in jeder juristischen Bewertung und in der Polizeiarbeit um konkrete Einzelfälle und nur um diese. Was Sie schreiben ist reinste Spekulation und damit reihen Sie sich in die Horde der „Privatstaatsanwälte“ ein.

- Man kann Kriminalität nicht in zwei Kategorien einordnen.

Hier haben Sie ausnahmsweise mal Recht, Herr Thume. Dafür hat der deutsche Staat ein ganzes Gesetzeswerk geschaffen: Das Strafgesetzbuch! Man unterscheidet dort zwischen Verbrechen und Vergehen und man hat Strafen von Bewährung bis hin zu lebenslänglicher Haft. Aber eines gibt es in einem humanen, demokratischen Staat nicht: die Todesstrafe.

- Die Kundgebungen vor dem Kino waren Sympathiebezeugungen gegenüber Straftätern.

Vor dem Kino ist ein Mensch gestorben. Dieser Mensch hatte Eltern, Geschwister, Freunde und Bekannte. Für diese Personen ist es völlig legitim zu trauern. Natürlich sehen politische Gruppierungen in diesem tragischen Ereignis einen Anlass, den eigenen Standpunkt zu untermauern. Doch etwas anderes tun Sie doch auch nicht. Schlimmer noch, Sie beleidigen die Trauernden.

- Ich halte das Vorgehen der Polizei in diesem Fall für vollkommen gerechtfertigt. Auch wenn ein Menschenleben ausgelöscht wurde.

Sie haben als Vorsitzender der jungen Union sicherlich keinen höheren Informationsstand als der leitende Staatsanwalt. Die Ermittlungen sind noch offen und außer einer Sachbeschädigung und einem toten Menschen gibt es keine bekannten Tatsachen. Natürlich gibt es das Recht der Notwehr, dieses muss jedoch verhältnismäßig, gerechtfertigt und bewiesen sein.

Durch ihren Abschlusssatz: „Es ist nicht nur ein Zigarettenautomat - wehret den Anfängen“ sagen Sie deutlich - Wer eine Straftat begeht, muss hart bestraft werden, unter Umständen auch mit dem Tod. Herr Thume, wo leben Sie? Wollen Sie tatsächlich ein Menschenleben gegen einen Zigarettenautomaten aufrechnen? Sie beschmutzen die Würde eines Verstorbenen und sind menschenverachtend.

Ich bin mir sicher, dass die meisten Ihrer Parteifreunde meine Meinung teilen. Die demokratisch denkenden Mitglieder Ihrer Partei sollten Sie in die Schranken weisen, denn in diesem Fall stimmen zu hundert Prozent Ihre Worte: Wehret den Anfängen.
Ronn Müller, Leipzig

Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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