Fr, 13:15 Uhr
09.01.2009
Sieg der Vernunft
Es ist eine Geschichte von Vernunft und Unvernunft. Konkret in diesem Fall – von planerischer Notwendigkeit und unternehmerischer Habgier. Die Thüringer Gerichte hatten jedoch ein Einsehen – mit der Vernunft und der Notwendigkeit...
Die Bemühungen des Grundstückseigentümers des geplanten Plus-Marktes nahe der Arnoldstraße, im gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar und vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht die Stadt vorab zu einer vorläufigen Zufahrtsgenehmigung von der Arnoldstraße zu zwingen, seien gescheitert. Das sagte jetzt Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU).
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte in seinem Beschluss vom Dezember 2008 einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Weimar, das den Antrag des Grundstückseigentümers ablehnte, sagte Frau Klaan. In den Verfahren habe der Grundstückseigentümer insbesondere die Eilbedürftigkeit für die Schaffung der Grundstückszufahrt nicht darlegen können, da u.a. eine Nutzung des Grundstückes bereits jetzt uneingeschränkt über die Neustadtstraße möglich ist.
Die Ausführungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes zu den Erfolgsaussichten in der noch anhängigen Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Weimar bestärken die Stadtverwaltung in der Aufrechterhaltung ihrer Position, die Zufahrt über die Bundesstraße aufgrund der Möglichkeit der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere im Hinblick auf die Kreuzung der Straßenbahntrasse zu untersagen.
Allerdings wünsche sich Inge Klaan eine baldige Eröffnung des Marktes denn obwohl wir die geplante Verkehrsregelung auf die Arnoldstraße für problematisch halten, wünschen wir uns den wirtschaftlichen Erfolg des Marktes, der letztlich auch der Stadt zugute kommen wird, so die Dezernentin.
Autor: nnzDie Bemühungen des Grundstückseigentümers des geplanten Plus-Marktes nahe der Arnoldstraße, im gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar und vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht die Stadt vorab zu einer vorläufigen Zufahrtsgenehmigung von der Arnoldstraße zu zwingen, seien gescheitert. Das sagte jetzt Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU).
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte in seinem Beschluss vom Dezember 2008 einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Weimar, das den Antrag des Grundstückseigentümers ablehnte, sagte Frau Klaan. In den Verfahren habe der Grundstückseigentümer insbesondere die Eilbedürftigkeit für die Schaffung der Grundstückszufahrt nicht darlegen können, da u.a. eine Nutzung des Grundstückes bereits jetzt uneingeschränkt über die Neustadtstraße möglich ist.
Die Ausführungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes zu den Erfolgsaussichten in der noch anhängigen Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Weimar bestärken die Stadtverwaltung in der Aufrechterhaltung ihrer Position, die Zufahrt über die Bundesstraße aufgrund der Möglichkeit der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere im Hinblick auf die Kreuzung der Straßenbahntrasse zu untersagen.
Allerdings wünsche sich Inge Klaan eine baldige Eröffnung des Marktes denn obwohl wir die geplante Verkehrsregelung auf die Arnoldstraße für problematisch halten, wünschen wir uns den wirtschaftlichen Erfolg des Marktes, der letztlich auch der Stadt zugute kommen wird, so die Dezernentin.


