Mo, 15:59 Uhr
29.07.2002
nnz-Forum: Einseitige Ermittlungen?
Nordhausen (nnz). Die Redaktion der nnz erreichten die ersten Reaktionen von Lesern zu dem tödlichen Schuß am Sonntagmorgen in Nordhausen. In dem folgenden Leserbrief wird die Frage gestellt: Ermittelt die Staatsanwaltschaft einseitig.
Wer am Sonntag in Nordhausen in der Nähe des Kinos war, der bekam sicher ein beklemmendes Gefühl. Denn nur Stunden zuvor war hier ein Mensch getötet worden. Trotz der inzwischen eindeutigen Berichte im Rundfunk bleibt die Frage: Hatte die Polizei hier wirklich einer Automatenknackerbande das Handweg gelegt oder waren zwei Männer nur angetrunken durch die Stadt gezogen? Denn: Angeblich hatten die beiden sogar Geld in den Automaten gesteckt und hatten vergeblich auf ihre Zigaretten gewartet. So zumindest lauteten die Informationen, welche man am Sonntag auf der Straße erfuhr. Aber die Polizei müsste es ja ganz genau wissen - hofft man.
Eigentlich ist es üblich, dass eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft zunächst ermittelt und alle Beteiligten befragt, bevor sie der Öffentlichkeit ein Ergebnis vorstellt. Als Juristin kann man sich über die Staatsanwaltschaft Mühlhausen und deren Berichterstattung nur wundern. Schon jetzt geht man also von Notwehr aus, obwohl man doch den betroffenen Polizisten noch gar nicht befragen konnte, weil dieser und seine Kollegin doch nicht vernehmungsfähig sind.
Bedenkt man aber, dass der Täter nach Darstellungen der Presse in den Rücken geschossen wurde, müsste die Strafverfolgungsbehörde erst recht skeptisch werden. Jeder Jurist lernt in den Vorlesungen im Fach Rechtsmedizin, dass bei einem Schuß in den Rücken zunächst schwerlich eine Notwehrsituation vorliegen kann, weil der Täter in dieser abgewandten Stellung überhaupt nicht zum Angriff in der Lage ist.
Unterstellt, es hätte eine Notwehrsituation vorgelegen, so stellt sich dennoch die Frage, wieso der Polizist keinen Warnschuss abgegeben oder die Polizei zusätzliche Verstärkung gerufen hat, wenn die Situation doch angeblich so eskaliert war. War der Schuss aus der Dienstwaffe wirklich ein verhältnismäßiges Mittel?
Es gehört im Übrigen zur Strategie der Polizei, ihre beteiligten Beamten zunächst vernehmungsunfähig zu erklären und dies meist solange, bis das Interesse der Öffentlichkeit verebbt ist. Zudem eröffnet dieser Weg den Beamten die Möglichkeit, sich den Darstellungen anzupassen, die im Laufe der Zeit über die Presse übermittelt werden. All dies erinnert an die Vorfälle in Heldrungen, bei denen die Nordhäuser Polizei versehentlich einen Wanderer erschossen hatte. Auch dieses Versehen blieb ohne Folgen. Steht dem aktuellen Fall das gleiche Schicksal bevor?
Die Polizeibeamten besitzen zur Eigensicherung eine Waffe und das ist gut so - keine Frage! Aber wenn jemand - egal wer - bei einem Polizeieinsatz zu Tode kommt, sollten die Ermittlungen ernsthaft geführt, Fehler aufgedeckt und nicht durch einseitige Darstellungen der Strafverfolgungsbehörden passend gemacht werden. Das sind die Behörden nicht nur dem Verstorbenen, sondern auch der Bevölkerung gegenüber schuldig. Denn Sicherheit im Staat bedeutet auch Sicherheit des Einzelnen vor dem Staat.
Für mich bleiben mehr Fragen als Antworten und wenig Vertrauen in den Thüringer Rechtsstaat. Kommt durch das Gewaltmonopol des Staates ein Mensch zu Tode und tauchen Widersprüche in der Berichterstattung auf, sollte sich jeder Bürger ein Stück Skepsis gegenüber dem staatlichen Handeln erhalten, sonst befinden wir uns näher an der Diktatur als an der Demokratie.
Dr. Sandra Carius, Juristin, Nordhausen
Autor: nnzWer am Sonntag in Nordhausen in der Nähe des Kinos war, der bekam sicher ein beklemmendes Gefühl. Denn nur Stunden zuvor war hier ein Mensch getötet worden. Trotz der inzwischen eindeutigen Berichte im Rundfunk bleibt die Frage: Hatte die Polizei hier wirklich einer Automatenknackerbande das Handweg gelegt oder waren zwei Männer nur angetrunken durch die Stadt gezogen? Denn: Angeblich hatten die beiden sogar Geld in den Automaten gesteckt und hatten vergeblich auf ihre Zigaretten gewartet. So zumindest lauteten die Informationen, welche man am Sonntag auf der Straße erfuhr. Aber die Polizei müsste es ja ganz genau wissen - hofft man.
Eigentlich ist es üblich, dass eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft zunächst ermittelt und alle Beteiligten befragt, bevor sie der Öffentlichkeit ein Ergebnis vorstellt. Als Juristin kann man sich über die Staatsanwaltschaft Mühlhausen und deren Berichterstattung nur wundern. Schon jetzt geht man also von Notwehr aus, obwohl man doch den betroffenen Polizisten noch gar nicht befragen konnte, weil dieser und seine Kollegin doch nicht vernehmungsfähig sind.
Bedenkt man aber, dass der Täter nach Darstellungen der Presse in den Rücken geschossen wurde, müsste die Strafverfolgungsbehörde erst recht skeptisch werden. Jeder Jurist lernt in den Vorlesungen im Fach Rechtsmedizin, dass bei einem Schuß in den Rücken zunächst schwerlich eine Notwehrsituation vorliegen kann, weil der Täter in dieser abgewandten Stellung überhaupt nicht zum Angriff in der Lage ist.
Unterstellt, es hätte eine Notwehrsituation vorgelegen, so stellt sich dennoch die Frage, wieso der Polizist keinen Warnschuss abgegeben oder die Polizei zusätzliche Verstärkung gerufen hat, wenn die Situation doch angeblich so eskaliert war. War der Schuss aus der Dienstwaffe wirklich ein verhältnismäßiges Mittel?
Es gehört im Übrigen zur Strategie der Polizei, ihre beteiligten Beamten zunächst vernehmungsunfähig zu erklären und dies meist solange, bis das Interesse der Öffentlichkeit verebbt ist. Zudem eröffnet dieser Weg den Beamten die Möglichkeit, sich den Darstellungen anzupassen, die im Laufe der Zeit über die Presse übermittelt werden. All dies erinnert an die Vorfälle in Heldrungen, bei denen die Nordhäuser Polizei versehentlich einen Wanderer erschossen hatte. Auch dieses Versehen blieb ohne Folgen. Steht dem aktuellen Fall das gleiche Schicksal bevor?
Die Polizeibeamten besitzen zur Eigensicherung eine Waffe und das ist gut so - keine Frage! Aber wenn jemand - egal wer - bei einem Polizeieinsatz zu Tode kommt, sollten die Ermittlungen ernsthaft geführt, Fehler aufgedeckt und nicht durch einseitige Darstellungen der Strafverfolgungsbehörden passend gemacht werden. Das sind die Behörden nicht nur dem Verstorbenen, sondern auch der Bevölkerung gegenüber schuldig. Denn Sicherheit im Staat bedeutet auch Sicherheit des Einzelnen vor dem Staat.
Für mich bleiben mehr Fragen als Antworten und wenig Vertrauen in den Thüringer Rechtsstaat. Kommt durch das Gewaltmonopol des Staates ein Mensch zu Tode und tauchen Widersprüche in der Berichterstattung auf, sollte sich jeder Bürger ein Stück Skepsis gegenüber dem staatlichen Handeln erhalten, sonst befinden wir uns näher an der Diktatur als an der Demokratie.
Dr. Sandra Carius, Juristin, Nordhausen
Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.

