So, 09:22 Uhr
28.07.2002
Morgen beginnt der SSV
Nordhausen (nnz). Auf den am Montag beginnenden Sommerschlussverkauf (SSV) ist zwar schon ausführlich in den Medien hingewiesen worden; einige Tipps empfiehlt nnz trotzdem zur Beachtung, um keine Enttäuschung zu erleben.
Wer also in dem hektischen Trubel, der gerade in den ersten Tagen zu erwarten ist, im nachhinein feststellt, dass er fehlerhafte Ware kaufte, hat Anspruch auf Umtausch. Das gilt grundsätzlich und unabhängig von der Höhe des gewährten Nachlasses, sofern dieser nicht gerade wegen der Fehlerhaftigkeit gewährt wurde. Dann aber muss besonders darauf hingewiesen worden sein. Die normalen Garantieansprüche gelten also auch in der heißen Konsumphase. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät deshalb, alle Belegzettel sorgfältig aufzubewahren.
Nun kann es allerdings vorkommen, dass das Geschäft im Falle der Reklamation keine T-Shirts oder Sakkos vom gleichen Fabrikationstyp mehr vorrätig hat. Sinn des Schlussverkaufs ist es ja für den Händler, Lagerbestände abzubauen. Können also Käufer fehlerhafte Ware später nicht einfach in ein fehlerfreies Stück umgetauscht erhalten, steht ihnen ein zusätzlicher Preisnachlass oder auch der Umtausch gegen ein ähnliches Produkt zu. Grundsätzlich kann man dann aber auch vom Vertrag ganz zurücktreten.
Die Konsumentenschützer erinnern in diesem Zusammenhang an weitere Regeln des Schlussverkaufs. So müssen z.B. alle ausgelegten Waren mit exakten Preisen ausgezeichnet sein. Einen pauschalen Abschlag - etwa von 20 Prozent - an der Kasse zu gewähren, erlaubt das Handelsrecht nicht, denn das würde den Interessenten die Übersicht erschweren. Verstöße ahndet im Falle einer Anzeige das örtliche Ordnungsamt. Das Schlussverkaufsrecht erlaubt allen Einzelhändlern zwei Mal im Jahr umfassende Sonderaktionen zur gleichen Zeit, besonders bei Bekleidung, Lederwaren und Sportartikeln.
Besonders auch in der hektischen Phase der ersten Tage der Schnäppchenwochen ist es prinzipiell sinnvoll, dass Kunden vor einem Kauf die Angebote verschiedener Geschäfte sorgfältig vergleichen. Schließlich kann es sonst passieren, dass man ein gekauftes Produkt anschließend in einen anderen Geschäft als preislich noch günstiger entdeckt.
Die Verbraucherlobbyisten aus Rheinland-Pfalz empfehlen darüber hinaus eindringlich, bei allen Sonderangeboten auf die Qualität und auf die Pflegekennzeichnung zu achten: Ein preiswert erscheinendes Kleidungsstück, das man nicht selbst waschen kann, sondern in die Reinigung bringen muss, verteuert schließlich so manches Schnäppchen.
Autor: nnzWer also in dem hektischen Trubel, der gerade in den ersten Tagen zu erwarten ist, im nachhinein feststellt, dass er fehlerhafte Ware kaufte, hat Anspruch auf Umtausch. Das gilt grundsätzlich und unabhängig von der Höhe des gewährten Nachlasses, sofern dieser nicht gerade wegen der Fehlerhaftigkeit gewährt wurde. Dann aber muss besonders darauf hingewiesen worden sein. Die normalen Garantieansprüche gelten also auch in der heißen Konsumphase. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät deshalb, alle Belegzettel sorgfältig aufzubewahren.
Nun kann es allerdings vorkommen, dass das Geschäft im Falle der Reklamation keine T-Shirts oder Sakkos vom gleichen Fabrikationstyp mehr vorrätig hat. Sinn des Schlussverkaufs ist es ja für den Händler, Lagerbestände abzubauen. Können also Käufer fehlerhafte Ware später nicht einfach in ein fehlerfreies Stück umgetauscht erhalten, steht ihnen ein zusätzlicher Preisnachlass oder auch der Umtausch gegen ein ähnliches Produkt zu. Grundsätzlich kann man dann aber auch vom Vertrag ganz zurücktreten.
Die Konsumentenschützer erinnern in diesem Zusammenhang an weitere Regeln des Schlussverkaufs. So müssen z.B. alle ausgelegten Waren mit exakten Preisen ausgezeichnet sein. Einen pauschalen Abschlag - etwa von 20 Prozent - an der Kasse zu gewähren, erlaubt das Handelsrecht nicht, denn das würde den Interessenten die Übersicht erschweren. Verstöße ahndet im Falle einer Anzeige das örtliche Ordnungsamt. Das Schlussverkaufsrecht erlaubt allen Einzelhändlern zwei Mal im Jahr umfassende Sonderaktionen zur gleichen Zeit, besonders bei Bekleidung, Lederwaren und Sportartikeln.
Besonders auch in der hektischen Phase der ersten Tage der Schnäppchenwochen ist es prinzipiell sinnvoll, dass Kunden vor einem Kauf die Angebote verschiedener Geschäfte sorgfältig vergleichen. Schließlich kann es sonst passieren, dass man ein gekauftes Produkt anschließend in einen anderen Geschäft als preislich noch günstiger entdeckt.
Die Verbraucherlobbyisten aus Rheinland-Pfalz empfehlen darüber hinaus eindringlich, bei allen Sonderangeboten auf die Qualität und auf die Pflegekennzeichnung zu achten: Ein preiswert erscheinendes Kleidungsstück, das man nicht selbst waschen kann, sondern in die Reinigung bringen muss, verteuert schließlich so manches Schnäppchen.

