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Mi, 09:33 Uhr
17.12.2008

Richter Kropp: Von Autobahnen und Tunneln

Im Oktober 2008 wurde für 43 Millionen Euro die Ortsumgehung Sondershausen fertig gestellt, jetzt ist der Ausbau der A 38 ein Stück weitergekommen: Der Schmücke-Tunnel wurde der Öffentlichkeit übergeben und verkürzt die Fahrtstrecke zwischen Artern und der Landeshauptstadt entscheidend. Und was hat das alles mit Richter Christian Kropp zu tun?


Die Autofahrer in Kyffhäuserkreis hatten damit allen Grund zur Freude, verkürzen sich doch einige Fahrtstrecken nicht unerheblich. Zudem werden Ortschaften entlastet. Für das Amtsgericht Sondershausen, das für die Strecken im Kyffhäuserkreis zuständig ist, bedeutet der Fahrbahnbau eine Verlagerung von Verfahren, teilweise auch Mehrarbeit.

Der Schmücke-Tunnel ist nämlich mit festinstallierten Radaranlagen ausgestattet, welche zu zahlreichen Verfahren wegen Verstoß gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen führen dürften. Einen solchen Verfahrensanstieg hat man in Thüringen schon bei dem für den Rennsteig-Tunnel zuständigen Gericht feststellen können. Da auch immer mehr Ortsfremde solche Strecken nutzen, kommen auch zunehmend Autofahrer aus dem ganzen Bundesgebiet mit ihren Rechtsanwälten vor das Amtsgericht Sondershausen. Der Ausbau der Autobahn A 71 führt damit zu einer Terminierung vor dem Bußgeldrichter, bei dem sich nun Bürger und Anwälte aus dem ganzen Bundesgebiet einfinden müssen.

Im Ergebnis bedeutet dies ein nicht geringes Stück „Mehrarbeit“ für das Amtsgericht, das nunmehr zum ersten Mal auch „Autobahn-Gericht“ wird. Auch die Überholstrecken der Ortsumgehung tragen ein gewisses Potential weiterer Zivilverfahren mit sich, weil auch die Unfallgefahr damit gestiegen ist. Demgegenüber steht sicherlich auch eine gewisse Entlastung, denn die nunmehr nicht mehr so häufig befahrenen Straßen der Kreisstadt haben dazu geführt, dass die Unfalllage dort geringer geworden ist.

Die Erfahrungen anderer Gerichte, wie des Amtsgerichts Nordhausen mit der dortigen Autobahn, lehren auch aber auch, dass Verfahren im allgemeinen Strafrecht ansteigen werden. Dies ist vor allem auf Drängler und Raser zurückzuführen, gegen die Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr laufen dürften.
Autor: nnz/kn

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