Mi, 14:56 Uhr
24.07.2002
JS-special: Gebiete ohne Gewerbe?
Nordhausen (nnz). Die Redaktion der nnz ist sicher, dass der Inhalt des heutigen Beitrags Wirtschaftsverband fordert Industriegebiet in der Goldenen Aue in der hier erscheinenden Tageszeitung ein Echo all derer auslösen wird, die für die Erhaltung der Goldenen Aue in der jetzigen Form sind. Es könnte sein, dass damit erneuter Klärungsbedarf ausgelöst wird.
Zunächst stellt sich ja die Frage, durch welchen Umstand die Notwendigkeit dieses Artikels zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgelöst wurde. Die Gemüter schienen sich doch nach den vielen Diskussionen der vergangenen Zeit gerade einigermaßen beruhigt zu haben. Der Bebauungsplan liegt aus, die Bürger können noch Einwände geltend machen, ansonsten steuert das Verfahren der Phase des Baurechts zu, das noch in diesem Jahr erwartet wird.
Nun erscheint ein Beitrag, dessen erste Hälfte nur darin besteht, den Anteil an teilweise seit vielen Jahren erschlossenen Gewerbe- und Industriegebieten im Landkreis aufzuzählen, der noch nicht belegt ist. Und das ist mit 47,6 Prozent nahezu die Hälfte. Es fällt in diesem Beitrag vor allem auf, dass an keiner Stelle eine Trennung zwischen Gewerbe- und Industriegebiet gemacht und auch die Unterschiede beider Begriffe nicht erläutert wird. Der unbefangene Leser muss geradezu den Eindruck gewinnen, man warte bereits seit Jahren vergeblich auf Investoren, die die bereit stehende Fläche von insgesamt mehr als 170 Hektar belegen würden. Die in diesem Zusammenhang aufgezählten einzelnen Gebiete mit ihren Auslastungsanteilen kann hier vernachlässigt werden.
Obwohl also das Bemühen um Auslastung dieser 47,6 Prozent der erschlossenen Flächen bislang vergeblich verlief, hält der Verband der Wirtschaft die Erschließung eines weiteren, zusammenhängenden Industriegebietes von gut 100 Hektar für dringend erforderlich. Nun wird diese Auffassung ja tatsächlich von allen geteilt, die an einer wirtschaftlichen Fortentwicklung dieser Region interessiert sind. Die Begründungen sind hinreichend bekannt und immer wieder erläutert worden. Angesichts der zuvor erläuterten Gesamtsituation, in dem sogar die besondere Betonung auf den nicht belegten Flächenanteilen von insgesamt 170 Hektar liegt, werden aber sogar jene, die wenigstens unter Vorbehalt dieses Industriegebiet in der Goldenen Aue befürworten, zu der Auffassung gelangen, dass man es - wenn überhaupt - erst dann und jeweils in dem Maße erschließen sollte, als mit Investoren feste Verträge abgeschlossen werden. Und den Gegnern hat man frischen Wind in die Segel geblasen.
Es ist - wie oben bemerkt - nicht ersichtlich, warum nun mit diesem Bericht die Diskussion mit ihren Argumenten für und gegen die (vorsorgliche) Erschließung des gesamten geplanten Gebietes in der Goldenen Aue neu angestoßen wird. Zumal durch die Vermengung von Gewerbe- und Industriegebiet nicht erkennbar ist, warum z.B. in einem Industriegebiet nur ein bestimmter Prozentsatz an Gewerbe zulässig ist. Oder umgekehrt, warum Industriefirmen in einem Gewerbegebiet nicht angesiedelt werden dürfen. Zwar ist auch das schon wiederholt dargestellt worden, nur hätte es bei einer so detaillierten Darstellung wie in diesem Beitrag des Verbandes der Wirtschaft notwendiger weise dazu gehört. Man solle sich also nicht wundern, wenn nun neue Diskussionen folgen und die Rufe nach einem Raumordnungsverfahren wieder lauter werden. Alles das gab es doch schon.
Autor: nnzZunächst stellt sich ja die Frage, durch welchen Umstand die Notwendigkeit dieses Artikels zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgelöst wurde. Die Gemüter schienen sich doch nach den vielen Diskussionen der vergangenen Zeit gerade einigermaßen beruhigt zu haben. Der Bebauungsplan liegt aus, die Bürger können noch Einwände geltend machen, ansonsten steuert das Verfahren der Phase des Baurechts zu, das noch in diesem Jahr erwartet wird.
Nun erscheint ein Beitrag, dessen erste Hälfte nur darin besteht, den Anteil an teilweise seit vielen Jahren erschlossenen Gewerbe- und Industriegebieten im Landkreis aufzuzählen, der noch nicht belegt ist. Und das ist mit 47,6 Prozent nahezu die Hälfte. Es fällt in diesem Beitrag vor allem auf, dass an keiner Stelle eine Trennung zwischen Gewerbe- und Industriegebiet gemacht und auch die Unterschiede beider Begriffe nicht erläutert wird. Der unbefangene Leser muss geradezu den Eindruck gewinnen, man warte bereits seit Jahren vergeblich auf Investoren, die die bereit stehende Fläche von insgesamt mehr als 170 Hektar belegen würden. Die in diesem Zusammenhang aufgezählten einzelnen Gebiete mit ihren Auslastungsanteilen kann hier vernachlässigt werden.
Obwohl also das Bemühen um Auslastung dieser 47,6 Prozent der erschlossenen Flächen bislang vergeblich verlief, hält der Verband der Wirtschaft die Erschließung eines weiteren, zusammenhängenden Industriegebietes von gut 100 Hektar für dringend erforderlich. Nun wird diese Auffassung ja tatsächlich von allen geteilt, die an einer wirtschaftlichen Fortentwicklung dieser Region interessiert sind. Die Begründungen sind hinreichend bekannt und immer wieder erläutert worden. Angesichts der zuvor erläuterten Gesamtsituation, in dem sogar die besondere Betonung auf den nicht belegten Flächenanteilen von insgesamt 170 Hektar liegt, werden aber sogar jene, die wenigstens unter Vorbehalt dieses Industriegebiet in der Goldenen Aue befürworten, zu der Auffassung gelangen, dass man es - wenn überhaupt - erst dann und jeweils in dem Maße erschließen sollte, als mit Investoren feste Verträge abgeschlossen werden. Und den Gegnern hat man frischen Wind in die Segel geblasen.
Es ist - wie oben bemerkt - nicht ersichtlich, warum nun mit diesem Bericht die Diskussion mit ihren Argumenten für und gegen die (vorsorgliche) Erschließung des gesamten geplanten Gebietes in der Goldenen Aue neu angestoßen wird. Zumal durch die Vermengung von Gewerbe- und Industriegebiet nicht erkennbar ist, warum z.B. in einem Industriegebiet nur ein bestimmter Prozentsatz an Gewerbe zulässig ist. Oder umgekehrt, warum Industriefirmen in einem Gewerbegebiet nicht angesiedelt werden dürfen. Zwar ist auch das schon wiederholt dargestellt worden, nur hätte es bei einer so detaillierten Darstellung wie in diesem Beitrag des Verbandes der Wirtschaft notwendiger weise dazu gehört. Man solle sich also nicht wundern, wenn nun neue Diskussionen folgen und die Rufe nach einem Raumordnungsverfahren wieder lauter werden. Alles das gab es doch schon.


