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Do, 07:11 Uhr
11.12.2008

Wieninger begrüßt Entscheidung

Die Pendler-Pauschale ist verfassungswidrig. Das ist jetzt bekannt. Beschlossen hatte sie vor Jahren auch die SPD. Ein führender Genosse der SPD begrüßt jetzt die Entscheidung der Karlsruher Richter. Wer soll das noch verstehen...


Die durch das Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung zur Geltendmachung von Fahrten zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer bezeichnet der DGB Kreisvorsitzende Andreas Wieninger als eine richtige Entscheidung.

Zum einen deshalb, weil das Urteil gezeigt hat, das nicht zwischen Arbeitnehmern unterschiedlicher Kategorien unterschieden werden darf. Zum anderen deshalb, weil vor Jahren eine größere Flexibilität und Mobilität von den Arbeitnehmern gefordert wurde, die die Ausübung eines Berufes an weiter entfernten Arbeitsorten betrifft. Dies sollte mit dem finanziellen Anreiz der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer unterstützt werden.

Wieninger, der gleichzeitig Mitglied der SPD ist und für diese Partei in den Thüringer Landtag einziehen will, sagt weiter: „Ich kann natürlich auch den Bundesfinanzminister verstehen, dessen Aufgabe es ist, die finanziellen Einnahmen des Bundes und damit seine Leistungsfähigkeit sicher zu stellen. Im Gegensatz zu ihm bin ich aber der Auffassung, das es in besonderen Situationen und unter bestimmten Voraussetzungen richtig und vertretbar ist, Steuerausfälle in Kauf zu nehmen.“
Autor: nnz

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Kommentare
ein.nordhaeuser
11.12.2008, 07:49 Uhr
Manchmal sind wenige Worte...
...mehr wert als viele Worte.

Herr Wieninger, hier geht es nun mal nicht um ein Steuergeschenk in einer Krisensituation, sondern um die Feststellung, dass die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist.

BVerfG, Urteil vom 9.12.2008, Az. 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08
-MCH-
11.12.2008, 09:12 Uhr
Vertretbar?
Sie sind also der Meinung, dass es vertretbar ist, Steuerausfälle in Kauf zu nehmen. Sind sie auch der Meinung, dass es vertretbar ist, die Kosten des Staates und der Gesellschaft über Kredite den folgenden Generationen aufzubürden ohne das diesen auch Nutzenpotentiale in der Zukunft dadurch entstehen?
Steffen
11.12.2008, 14:10 Uhr
Wozu das BVG da ist
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es ist schlimm, dass diese "Bewachungsfunktion" noch nie so wichtig war wie bei den rot-schwarzen Chaosgesetzen.

Aber das BVG macht keine Konjunkturprogramme! Das wäre Aufgabe des Gesetzgebers. Ich selbst würde eine langfristig auf die Entlastung der Bürger, auf ihre Sebstbestimmung und Leistungsmotivation ausgerichtete Politik allerdings bevorzugen. Dann bräuchten wir keine über Schulden finanzierten Konjunkturprogramme, allerding eine anders gefärbte Regierung!
-MCH-
11.12.2008, 16:50 Uhr
dito
Dem Beitrag von Steffen kann ich voll und ganz zustimmen. Selbstbestimmung und Leistungsmotivation. Dazu muss aber noch Leistungsgerechtigkeit.
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