Fr, 13:27 Uhr
19.07.2002
Vorsorglich Verträge prüfen
Nordhausen (nnz). Überschwemmungsschäden wie jetzt zum Beispiel in Teilen Brandenburgs, in Leipzig oder Ilsenburg sind nur selten durch die Versicherung vollständig gedeckt. Viele Geschädigte werden enttäuscht sein, vermutet nnz.
Keller wurden überschwemmt. Stürme haben nicht nur Bäume entwurzelt oder wie Streichhölzer umgeknickt, auch viele Häuser und Autos hat es erwischt. Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen rät allen Betroffenen, die Sturm- und Überschwemmungsschäden der jeweiligen Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu melden. Außerdem sind sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, ansonsten wird der Versicherungsschutz gefährdet.
Ist durch das Wasser der Keller vollgelaufen, kann nur der auf Geld hoffen, der zu der üblichen Wohngebäude- noch die Zusatzversicherung Elementarschäden abgeschlossen hat. Die wiederum gilt nur bei wirklichen Überschwemmungen - also dann, wenn der Fluss ins Haus kommt. Zudem wird zu dieser Versicherung in der Regel eine relativ hohe Selbstbeteiligung vereinbart, und die muss der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche zahlen. Derzeit sei es auch noch schwer, sich gegen Folgeschäden von Unwettern abzusichern.
Für Schäden, die durch starke Windböen verursacht wurden, haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach Definition der Gesellschaften aber erst ab Windstärke acht. Ob dies im jeweiligen Falle zutrifft, teilen die Wetterämter mit. Bei Beschädigungen an Dächern müssen Betroffene in der Regel selbst nicht nachweisen, dass der Sturm dies verursacht habe. Der Hinweis auf in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigte Gebäude genüge oft.
Gehen Gegenstände aus dem Hausrat zu Bruch, zahlt die Versicherung nur, wenn auch das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen wurde. Werden Fahrzeuge durch Unwetter beschädigt, kann der Halter des Wagens seine Teilkasko-Versicherung in Anspruch nehmen. Versichert ist allerdings nicht der Preis für die Wiederbeschaffung des Autos, sondern nur der Wert zum Zeitpunkt der Schadensmeldung.
In Anbetracht der an Häufigkeit und Intensität zunehmenden Unwetter in Zusammenhang mit einer möglichen Klimaveränderung ist allerdings zu erwarten, dass die Versicherungen ihr Leistungsangebot demnächst von sich aus erweitern.
Autor: nnzKeller wurden überschwemmt. Stürme haben nicht nur Bäume entwurzelt oder wie Streichhölzer umgeknickt, auch viele Häuser und Autos hat es erwischt. Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen rät allen Betroffenen, die Sturm- und Überschwemmungsschäden der jeweiligen Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu melden. Außerdem sind sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, ansonsten wird der Versicherungsschutz gefährdet.
Ist durch das Wasser der Keller vollgelaufen, kann nur der auf Geld hoffen, der zu der üblichen Wohngebäude- noch die Zusatzversicherung Elementarschäden abgeschlossen hat. Die wiederum gilt nur bei wirklichen Überschwemmungen - also dann, wenn der Fluss ins Haus kommt. Zudem wird zu dieser Versicherung in der Regel eine relativ hohe Selbstbeteiligung vereinbart, und die muss der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche zahlen. Derzeit sei es auch noch schwer, sich gegen Folgeschäden von Unwettern abzusichern.
Für Schäden, die durch starke Windböen verursacht wurden, haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach Definition der Gesellschaften aber erst ab Windstärke acht. Ob dies im jeweiligen Falle zutrifft, teilen die Wetterämter mit. Bei Beschädigungen an Dächern müssen Betroffene in der Regel selbst nicht nachweisen, dass der Sturm dies verursacht habe. Der Hinweis auf in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigte Gebäude genüge oft.
Gehen Gegenstände aus dem Hausrat zu Bruch, zahlt die Versicherung nur, wenn auch das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen wurde. Werden Fahrzeuge durch Unwetter beschädigt, kann der Halter des Wagens seine Teilkasko-Versicherung in Anspruch nehmen. Versichert ist allerdings nicht der Preis für die Wiederbeschaffung des Autos, sondern nur der Wert zum Zeitpunkt der Schadensmeldung.
In Anbetracht der an Häufigkeit und Intensität zunehmenden Unwetter in Zusammenhang mit einer möglichen Klimaveränderung ist allerdings zu erwarten, dass die Versicherungen ihr Leistungsangebot demnächst von sich aus erweitern.

