Mi, 16:55 Uhr
05.11.2008
Wie weiter in der Goldenen Aue?
Es soll die wirtschaftliche Zukunft der Nordhäuser Region prägen. Momentan ist vom Industriegebiet in der Goldenen Aue noch wenig zu sehen. Die nnz hat nachgefragt.
Bei dem geplanten Entwicklungsgebiet handelt es sich um eine Gesamtfläche von rund 100 Hektar. Von diesen rund 100 ha hat die LEG bislang rund 40 ha erworben. Für weitere 10 ha gibt es Verkaufszusagen der jeweiligen Eigentümer (Beurkundung ist bereits geplant). Für weitere 12 ha gibt es Zusagen der bisherigen Eigentümer, ihre Fläche in einem Flächentauschgeschäft an die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) abzutreten. Somit kann momentan davon ausgegangen werden, dass die LEG aktuell oder in Kürze über rund 62 ha verfügt, schreibt die LEG-Pressestelle auf Anfrage der nnz.
Wenn ein bisheriger Eigentümer seine Fläche tauschen möchte, kann dies nur unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse erfolgen. Grundlage des Verfahrens ist, dass die LEG dem Eigentümer ein Tausch-Grundstück anbietet, das die gleiche Fläche hat wie das ursprüngliche Grundstück. Gegebenenfalls (dies hängt von der verschiedenen individuellen Bedingungen ab) kann zusätzlich ein monetärer Wertausgleich an den bisherigen Eigentümer gezahlt werden.
Für die Gesamtfläche von 100 Hektar besteht ein Bebauungsplan. Für den größten Teil bestehe Baurecht, lediglich auf einer Teilfläche gelte das Baurecht nur unter dem Vorbehalt, dass Auflagen des Hochwasserschutzes eingehalten werden. Kürzlich ist in diesem Zusammenhang der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt worden, so dass auch für diese Teilfläche künftig Baurecht bestehen sollte, so Dr. Holger Wiemers.
Für ungefähr 33 ha gelte, dass die bisherigen Eigentümer zwar prinzipiell verkaufsbereit sind, jedoch mit der LEG hinsichtlich des Kaufpreises im Dissens liegen. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse haben wir auf rund fünf Hektar des Gesamtgebietes. Hier bemühen wir uns, den Erben zu finden, und zwar durch Recherchen bei Einwohnermeldeämtern, Amtsgerichten, Rechtsanwälten und Notaren. Wenn es uns nicht gelingt, den Erben zu finden, stellen wir einen Antrag auf eine Pflegschaftsbestellung, d.h. das Gericht benennt dann einen gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Erben. Dieses Verfahren erlaubt es, das Projekt fortzuführen, so der Pressesprecher.
Momentan erfolgt momentan ein amtliches Umlegungsverfahren, das es der Gemeinde ermöglich, ihren Bebauungsplan für das Gesamtgebiet umzusetzen. Das Umlegungsverfahren ist im Baugesetzbuch geregelt. Der Stadtrat von Nordhausen hat im Juli 2008 einen Umlegungsausschuss berufen. Dieser wird alle Grundstücke der Gesamtfläche im Umlegungsverfahren neu ordnen, so dass am Ende jeder bisherige Eigentümer von Teilflächen (auch die LEG) ein wertgleiches zusammenhängendes Gesamtgrundstück (verglichen mit seinem ursprünglichen Gesamtgrundstück, d.h. der Summe seiner Grundstücksteile) erhält.
Diese Neuordnung wird so angelegt, dass der bisherige Flickenteppich verschwindet, der eine Realisierung des Bebauungsplanes unmöglich machte. Jeder Eigentümer erhält ihm zustehende, zusammenhängende Flächen.
Da die Gesamtfläche von 100 ha im Anschluss an das Umlegungsverfahren gemäß B-Plan von der Stadt Nordhausen erschlossen wird, müssen logischerweise alle Eigentümer, die am Umlegungsverfahren teilnehmen, einen entsprechenden Erschließungskostenbeitrag zahlen. Sie erstatten damit der Stadt die anfallenden Erschließungskosten, profitieren aber in gleichem Umfang zugleich natürlich auch von der entsprechenden Wertsteigerung, die ihr Grundstück durch die Erschließung gewonnen hat.
Autor: nnzBei dem geplanten Entwicklungsgebiet handelt es sich um eine Gesamtfläche von rund 100 Hektar. Von diesen rund 100 ha hat die LEG bislang rund 40 ha erworben. Für weitere 10 ha gibt es Verkaufszusagen der jeweiligen Eigentümer (Beurkundung ist bereits geplant). Für weitere 12 ha gibt es Zusagen der bisherigen Eigentümer, ihre Fläche in einem Flächentauschgeschäft an die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) abzutreten. Somit kann momentan davon ausgegangen werden, dass die LEG aktuell oder in Kürze über rund 62 ha verfügt, schreibt die LEG-Pressestelle auf Anfrage der nnz.
Wenn ein bisheriger Eigentümer seine Fläche tauschen möchte, kann dies nur unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse erfolgen. Grundlage des Verfahrens ist, dass die LEG dem Eigentümer ein Tausch-Grundstück anbietet, das die gleiche Fläche hat wie das ursprüngliche Grundstück. Gegebenenfalls (dies hängt von der verschiedenen individuellen Bedingungen ab) kann zusätzlich ein monetärer Wertausgleich an den bisherigen Eigentümer gezahlt werden.
Für die Gesamtfläche von 100 Hektar besteht ein Bebauungsplan. Für den größten Teil bestehe Baurecht, lediglich auf einer Teilfläche gelte das Baurecht nur unter dem Vorbehalt, dass Auflagen des Hochwasserschutzes eingehalten werden. Kürzlich ist in diesem Zusammenhang der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt worden, so dass auch für diese Teilfläche künftig Baurecht bestehen sollte, so Dr. Holger Wiemers.
Für ungefähr 33 ha gelte, dass die bisherigen Eigentümer zwar prinzipiell verkaufsbereit sind, jedoch mit der LEG hinsichtlich des Kaufpreises im Dissens liegen. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse haben wir auf rund fünf Hektar des Gesamtgebietes. Hier bemühen wir uns, den Erben zu finden, und zwar durch Recherchen bei Einwohnermeldeämtern, Amtsgerichten, Rechtsanwälten und Notaren. Wenn es uns nicht gelingt, den Erben zu finden, stellen wir einen Antrag auf eine Pflegschaftsbestellung, d.h. das Gericht benennt dann einen gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Erben. Dieses Verfahren erlaubt es, das Projekt fortzuführen, so der Pressesprecher.
Momentan erfolgt momentan ein amtliches Umlegungsverfahren, das es der Gemeinde ermöglich, ihren Bebauungsplan für das Gesamtgebiet umzusetzen. Das Umlegungsverfahren ist im Baugesetzbuch geregelt. Der Stadtrat von Nordhausen hat im Juli 2008 einen Umlegungsausschuss berufen. Dieser wird alle Grundstücke der Gesamtfläche im Umlegungsverfahren neu ordnen, so dass am Ende jeder bisherige Eigentümer von Teilflächen (auch die LEG) ein wertgleiches zusammenhängendes Gesamtgrundstück (verglichen mit seinem ursprünglichen Gesamtgrundstück, d.h. der Summe seiner Grundstücksteile) erhält.
Diese Neuordnung wird so angelegt, dass der bisherige Flickenteppich verschwindet, der eine Realisierung des Bebauungsplanes unmöglich machte. Jeder Eigentümer erhält ihm zustehende, zusammenhängende Flächen.
Da die Gesamtfläche von 100 ha im Anschluss an das Umlegungsverfahren gemäß B-Plan von der Stadt Nordhausen erschlossen wird, müssen logischerweise alle Eigentümer, die am Umlegungsverfahren teilnehmen, einen entsprechenden Erschließungskostenbeitrag zahlen. Sie erstatten damit der Stadt die anfallenden Erschließungskosten, profitieren aber in gleichem Umfang zugleich natürlich auch von der entsprechenden Wertsteigerung, die ihr Grundstück durch die Erschließung gewonnen hat.

