Do, 09:43 Uhr
30.10.2008
Wir regeln alles
In Nordhausen wird vorgeschrieben, wo öffentlich Alkohol getrunken werden darf. In Nordhausen muss man Laubfeuer anmelden. Die Hitliste der bürgerlichen Reglementierungen – hier auch Stadtordnung genannt – ist um ein Bobon erweitert worden...
Allen Ernstes mussten sich die Mitglieder des Nordhäuser Hauptausschusses gestern mit den fliegenden und leuchtenden Laternen beschäftigen, die mitunter schon UFO-Spezialisten auf den Plan gerufen haben, auch in der nnz. Die bunten Flugobjekte würden eine Gefahr für die Rolandstadt darstellen und würden ganz klar gegen die Stadtordnung verstoßen, wenn diese entsprechend geändert werden soll, durch den Stadtrat.
Wird diese Änderung besiegelt, dann ist das Aufsteigen der Laternen, auch Kong-Ming-Lampions genannt, in Nordhausen verboten. Es muss dann beantragt werden und die Verwalter dieser Stadt entscheiden, ob der Himmel beleuchtet werden kann oder nicht. In etwa so wie bei den Feuern im Frühjahr und Herbst in den Kleingärten.
Nicht beantragt werden muss künftig das Aufstellen von Aschenbechern vor Gaststätten, damit rauchende Gäste zu ihrem Genuss kommen. Die Verwaltung pries das gestern denn auch als generöse Geste mit wirtschaftsfördernden Aspekt gegenüber dem hiesigen Gastgewerbe.
Wenn die Verwaltung in dieser Stadt weiter so fleißig an der Vervollkommnung der Stadtordnung arbeitet und der Stadtrat allem Unfug brav folgt, dann wird es im kommenden Jahr vermutlich Pflicht sein, das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk im Rathaus anzumelden. Vielleicht ist auch das Anzünden eines Teelichtes auf dem Gartentisch ein Verstoß gegen die Stadtordnung?
Das wird wohl erst einmal nicht passieren, schließlich wollen ja alle Parteien wieder gewählt werden. Danach jedoch könnte der neue Stadtrat weiter alle ordnungsbehördlichen Avancen des Rathauses generös absegnen. Danach kann dann wieder alles geregelt werden.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzAllen Ernstes mussten sich die Mitglieder des Nordhäuser Hauptausschusses gestern mit den fliegenden und leuchtenden Laternen beschäftigen, die mitunter schon UFO-Spezialisten auf den Plan gerufen haben, auch in der nnz. Die bunten Flugobjekte würden eine Gefahr für die Rolandstadt darstellen und würden ganz klar gegen die Stadtordnung verstoßen, wenn diese entsprechend geändert werden soll, durch den Stadtrat.
Wird diese Änderung besiegelt, dann ist das Aufsteigen der Laternen, auch Kong-Ming-Lampions genannt, in Nordhausen verboten. Es muss dann beantragt werden und die Verwalter dieser Stadt entscheiden, ob der Himmel beleuchtet werden kann oder nicht. In etwa so wie bei den Feuern im Frühjahr und Herbst in den Kleingärten.
Nicht beantragt werden muss künftig das Aufstellen von Aschenbechern vor Gaststätten, damit rauchende Gäste zu ihrem Genuss kommen. Die Verwaltung pries das gestern denn auch als generöse Geste mit wirtschaftsfördernden Aspekt gegenüber dem hiesigen Gastgewerbe.
Wenn die Verwaltung in dieser Stadt weiter so fleißig an der Vervollkommnung der Stadtordnung arbeitet und der Stadtrat allem Unfug brav folgt, dann wird es im kommenden Jahr vermutlich Pflicht sein, das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk im Rathaus anzumelden. Vielleicht ist auch das Anzünden eines Teelichtes auf dem Gartentisch ein Verstoß gegen die Stadtordnung?
Das wird wohl erst einmal nicht passieren, schließlich wollen ja alle Parteien wieder gewählt werden. Danach jedoch könnte der neue Stadtrat weiter alle ordnungsbehördlichen Avancen des Rathauses generös absegnen. Danach kann dann wieder alles geregelt werden.
Peter-Stefan Greiner


