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Mo, 09:45 Uhr
08.09.2008

Richter Kropp: Der Krug geht so lange...

Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht – lautet ein Sprichwort. Für die Gemeinde Gorsleben im Kyffhäuserkreis trifft dieses nur zum Teil zu. Denn der Skandal um den Wechsel des Wasserversorgers in dieser Gemeinde aus dem Jahre 2001 ist aus juristischer Sicht jetzt zu Ende – jedenfalls wenn es nach dem Amtsgericht Sondershausen geht...


Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte als zentrale Abteilung für Korruptionskriminalität beim Amtsgericht Sondershausen Anklage gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde und eine 63jährige Geschäftsführerin der Wasserwerke Südharz GmbH erhoben. Der Vorwurf: Der Bürgermeister der Gemeinde Gorsleben hätte seit mehreren Jahren einen Vertrag auf Stundenbasis mit diesem Wasserversorger gehabt und seinem Gemeinderat einen Wechsel gerade zu diesem Versorger vorgeschlagen. Danach habe er einen unbeschränkten Arbeitsvertrag erhalten. Für die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Fall der Bestechung und Bestechlichkeit, denn der Vorschlag zum Wechsel des Wasserversorgers sei gerade aus diesem Grunde erfolgt.

Der Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und die Anklage zur Hauptverhandlung nicht zugelassen. Wie die Kommunalaufsicht des Kyffhäuserkreises sah er allerdings den Gemeinderatsbeschluss von Gorsleben als rechtswidrig an, da eine Ausschreibung gefehlt habe.

Einen direkten Zusammenhang zwischen dem Vollvertrag des Bürgermeisters und dem Wechsel des Wasserversorgers konnte Kropp allerdings nicht sehen. Zum einen sei der neue Wasserversorger billiger als der alte gewesen. Zum anderen läge es nicht auf der Hand, dass der Bürgermeister gerade aus diesem Grunde einen neuen Vertrag erhalten habe, gerade dafür fehlten offensichtliche Beweismittel.

Auch die Tatsache, dass dieser Volljurist sei und daher über die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses hätte Bescheid wissen müssen, überzeugte das Amtsgericht Sondershausen nicht. Auf die juristischen Kenntnisse kommunaler Politiker dürfe man nicht soviel geben, so Kropp. Das Ganze sei eher ein unerträglicher Fall eines Interessenkonfliktes und einer geradezu naiven Befangenheit, aber keine Straftat, „eher ein Sturm im Wasserglas.“

Der eigentliche Skandal hinter diesem speziellen Fall sei eher, dass manche andere kommunalen Politiker mit allen Wassern gewaschen seien, wenn kommunale und Wirtschaftsinteressen aufeinander träfen und sich in einer allerdings strafrechtlich nicht relevanten Grauzone bewegen würden. Die Gemeinde Gorsleben war nach diesem Skandal übrigens wieder zum alten Wasserversorger zurückgekehrt. Ob auch an der juristischen Front Ruhe in Gorsleben eingekehrt ist, wird sich noch zeigen, da die Staatsanwaltschaft Erfurt Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegt hat.
Autor: nnz/kn

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