Fr, 08:09 Uhr
25.07.2008
Anklage erhoben
Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 20 Jahre alten Mann aus Nordhausen Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Das Verbrechen hatte sich im März dieses Jahres in Nordhausen zugetragen...
Die nnz hatte am 16. März 2008 ausführlich darüber berichtet. Das Opfer aus Ellrich mußte auf Grund seines hohen Blutverlustes und der Stichwunde am Hals notoperiert werden. Der junge Mann konnte im Südharz-Krankenhaus gerettet werden.
Der Angeklagte, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat ein Geständnis abgelegt, jedoch behauptet, durch den Geschädigten angegriffen worden zu sein und daher aus Notwehr gehandelt zu haben.
Eine zwischenzeitlich durch die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft veranlaßte psychiatrische Untersuchung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, daß er zum Tatzeitpunkt möglicherweise in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sein könnte. Neben einer Freiheitsstrafe kommt daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Die Klärung kann allerdings erst in der Hauptverhandlung vor der Jugendkammer am Mühlhäuser Landgericht erfolgen. Hier wird nach nnz-Informationen auch entschieden, ob allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, da der Nordhäuser zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war.
Autor: nnz/knDie nnz hatte am 16. März 2008 ausführlich darüber berichtet. Das Opfer aus Ellrich mußte auf Grund seines hohen Blutverlustes und der Stichwunde am Hals notoperiert werden. Der junge Mann konnte im Südharz-Krankenhaus gerettet werden.
Der Angeklagte, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat ein Geständnis abgelegt, jedoch behauptet, durch den Geschädigten angegriffen worden zu sein und daher aus Notwehr gehandelt zu haben.
Eine zwischenzeitlich durch die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft veranlaßte psychiatrische Untersuchung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, daß er zum Tatzeitpunkt möglicherweise in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sein könnte. Neben einer Freiheitsstrafe kommt daher auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Die Klärung kann allerdings erst in der Hauptverhandlung vor der Jugendkammer am Mühlhäuser Landgericht erfolgen. Hier wird nach nnz-Informationen auch entschieden, ob allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, da der Nordhäuser zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war.

