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Do, 16:07 Uhr
24.07.2008

Rechtzeitig abgeben, rechtzeitige Zahlung

Die Geschäftsleitung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) bittet alle Hilfebedürftigen darum, die Fortzahlungsanträge bis spätestens zum 15. des laufenden Monats abzugeben. Wenn nicht, dann droht Verzug...


Nur bei Abgabe bis zu diesem Tag kann die Zahlung der entsprechenden Leistungen pünktlich gewährleistet werden. Zum Hintergrund teilt die ARGE mit, dass bis zum 20. eines jeden Monats alle bearbeiteten Anträge zentral in Nürnberg zur Auszahlung angewiesen werden. Was nach dem 20. bearbeitet wird kann technisch bedingt erst nach dem 1. des Folgemonats zur Auszahlung gebracht werden.

Kann der Hilfebedürftige keinen gewichtigen Grund für eine verspätete Abgabe des ausgefüllten Antrags geltend machen, dann kann seitens der ARGE künftig nur ein Abschlag auf die Monatszahlung bar ausgezahlt werden. Hinweisen möchte die ARGE-Geschäftsführung auf den Umstand, dass es den Anspruch auf eine Abschlagszahlung nur auf die Regelleistung (Arbeitslosengeld II) gibt. Um keine Probleme mit ihrem Vermieter zu bekommen sollten die Betroffenen die verspätete Mietzahlung im Vorfeld abstimmen.
Autor: nnz

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