Fr, 18:19 Uhr
14.06.2002
Vorsicht bei Kreditvermittlung
Nordhausen (nnz). Besonders Verträge und Vermittlungskosten müssen gründlich geprüft werden. Denn hier ergeben sich oftmals Tücken, die man oftmals erst nach einem Vertragsabschluss erkennt. Einzelheiten gibt es nur in der nnz.
Werbesprüche und Angebote von Kreditvermittlern für zinsgünstige Darlehen sollten vor Vertragsschluss unter die Lupe genommen werden, so Eckehard Balke, Baufinanzierungsberater der Verbraucher-Zentrale Thüringen. In einigen der Verbraucher-Zentrale vorliegenden Kreditvermittlungsverträgen wurden für eine Kreditvermittlung für Hypothekendarlehen zwischen 4,0 und 5,25 % der Darlehenssumme vom Darlehensnehmer als Kreditvermittlungsgebühr verlangt, obwohl die in der Werbung dieses Kreditvermittlers angegebenen Konditionen keinerlei zusätzliche Kosten beinhalteten.
In der Regel erhält bei Hypothekendarlehen der Vermittler seine Provision von den Banken. Provisionen des Kunden an den Kreditvermittler sind unüblich - aber nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt auch hier die Vertragsfreiheit: wer eine Provisionsvereinbarung mit einem Kreditvermittler eingeht, wird diese grundsätzlich auch erfüllen müssen. Eine Vermittlerprovision von 4 Prozent und mehr hält die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V allerdings für sittenwidrig.
Eine weitere Voraussetzung für die Rückforderung der Provision ergibt sich auch aus § 655 c BGB. Bei Umschuldung eines Darlehens hat der Kreditvermittler nur dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn sich der Effektivzinssatz des neuen Darlehens nicht erhöht. In den Fällen, die der Verbraucher-Zentrale vorliegen, wurden zinsgünstige Darlehen aber durch teurere abgelöst. In einem dieser Fälle hatte sich der Darlehensnehmer geweigert, die Vermittlerprovision zu zahlen. Die durch den Vermittler eingereichte Klage auf Zahlung hat dieser im Verlauf der Gerichtsverhandlung zurückgezogen. Darlehensnehmer, denen Kredite vermittelt wurden, sollten deshalb die Maklervergütung nochmals genauer unter die Lupe nehmen und sich ggf. Rat bei den Verbraucherberatungsstellen einholen.
Autor: nnzWerbesprüche und Angebote von Kreditvermittlern für zinsgünstige Darlehen sollten vor Vertragsschluss unter die Lupe genommen werden, so Eckehard Balke, Baufinanzierungsberater der Verbraucher-Zentrale Thüringen. In einigen der Verbraucher-Zentrale vorliegenden Kreditvermittlungsverträgen wurden für eine Kreditvermittlung für Hypothekendarlehen zwischen 4,0 und 5,25 % der Darlehenssumme vom Darlehensnehmer als Kreditvermittlungsgebühr verlangt, obwohl die in der Werbung dieses Kreditvermittlers angegebenen Konditionen keinerlei zusätzliche Kosten beinhalteten.
In der Regel erhält bei Hypothekendarlehen der Vermittler seine Provision von den Banken. Provisionen des Kunden an den Kreditvermittler sind unüblich - aber nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich gilt auch hier die Vertragsfreiheit: wer eine Provisionsvereinbarung mit einem Kreditvermittler eingeht, wird diese grundsätzlich auch erfüllen müssen. Eine Vermittlerprovision von 4 Prozent und mehr hält die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V allerdings für sittenwidrig.
Eine weitere Voraussetzung für die Rückforderung der Provision ergibt sich auch aus § 655 c BGB. Bei Umschuldung eines Darlehens hat der Kreditvermittler nur dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn sich der Effektivzinssatz des neuen Darlehens nicht erhöht. In den Fällen, die der Verbraucher-Zentrale vorliegen, wurden zinsgünstige Darlehen aber durch teurere abgelöst. In einem dieser Fälle hatte sich der Darlehensnehmer geweigert, die Vermittlerprovision zu zahlen. Die durch den Vermittler eingereichte Klage auf Zahlung hat dieser im Verlauf der Gerichtsverhandlung zurückgezogen. Darlehensnehmer, denen Kredite vermittelt wurden, sollten deshalb die Maklervergütung nochmals genauer unter die Lupe nehmen und sich ggf. Rat bei den Verbraucherberatungsstellen einholen.


