Di, 11:45 Uhr
24.06.2008
Trauriger Rekord
Im vergangenen Jahr erreichten die durch das Nordhäuser Ordnungsamt vorgenommenen ordnungsbehördlichen Bestattungen einen neuen traurigen Rekord. Die nnz mit den Einzelheiten und Hintergründen..
Es mußten 31 Ersatzbestattungen von Verstorbenen vorgenommen werden, die keine Angehörigen hatten bzw. diese sich weigerten oder Angehörige nicht auffindbar waren. Aufgrund unserer Erfahrungen kann ich nur raten, rechtzeitig zu klären, wer für die Bestattung sorgt, sagte Holger Wengler, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, mit Blick auf die gestiegene Zahl der sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen.
In diesem Zusammenhang verweist Wengler auf eine Informationsbroschüre Wie kann ich vorsorgen? des Justizministeriums, die im Internet mit den dazu gehörigen Formularen unter www.thueringen.de/de/justiz unter dem Link Publikationen heruntergeladen oder kostenfrei unter Tel. 0361-3795840 bestellt werden kann. Hier erhalte man viele Hinweise, Beispiele und Musterformulare von der Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vollmachten für Betreuer u. a.
Sind Angehörige nicht aufzufinden, müssen in diesen Fällen die Ordnungsbehörden für die Beisetzungen sorgen. Lag bis zum Jahr 2004 die Anzahl der Beisetzungen durch das Ordnungsamt bei durchschnittlich fünf Fällen im Jahr, so stiegen die Zahlen 2005 auf 16 und im Juni diesen Jahres wird bereits mit 10 Fällen die Jahresanzahl von 2006 (11 Fälle) erreicht. Dass die Behörde für die Beisetzung sorgen muss, ist aus meiner Sicht nicht unbedingt ein Armutsproblem. Es liegt auch daran, dass die Jüngeren wegziehen, die familiären Bindungen abreißen oder keine Angehörigen mehr da sind - und oft für den Fall der Fälle schlicht und einfach nicht vorgesorgt ist. Dabei sollte man schon zu Lebzeiten klären und schriftlich niederlegen, wer für die Bestattung sorgen soll. Das geht formlos und kann z. B. auch mit einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden., sagte Wengler.
Einer der Hauptgründe für die Zunahme ist, dass Nordhausen mit dem Südharzkrankenhaus über das im weiten Umkreis am besten ausgestattete und auf hohem fachlichen Versorgungsgrad arbeitende Krankenhaus verfügt. Durch die Ansiedlung von vielen Alten- und Pflegeheimen und Spezialkliniken (z. B. Sangerhausen, Sondershausen, Bad Sachsa, Wieda, Walkenried, Zorge und Braunlage) kommt natürlich eine erhöhte Anzahl von akut gefährdeten Patienten nach Nordhausen ins Krankenhaus. Dies bestätigt auch die Herkunft der durch das Ordnungsamt Bestatteten, die aus allen Teilen Deutschlands kommen. Allerdings könnten in rund der Hälfte aller Fälle Angehörige ausfindig gemacht werden bzw. würden sich melden.
Die gesetzliche Grundlage für die Bestattung von Amts wegen ist das Thüringer Bestattungsgesetz. Dort ist festgelegt, dass der Tote innerhalb von 10 Tagen beizusetzen ist - die sogenannte `Ersatzbestattungspflicht´. Kann man innerhalb dieser Frist keine Angehörigen ausfindig machen, sorgt der Staat - in diesem Falle unser Amt - für eine würdige Bestattung, erklärt Wengler. In der Regel sei dies die Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung. Nur in den Fällen, wo die für Feuerbestattungen vorgeschriebene 2. Leichenschau nicht möglich sei, gebe es auch eine Erdbestattung. So haben wir einen Menschen beigesetzt, der mehr als einen Monat tot in der Wohnung lag. Der Verwesungsprozess war so weit fortgeschritten, dass die Todesursache nicht mehr eindeutig festgestellt werden konnte. In solchen Fällen ist eine Feuerbestattung ausgeschlossen, um eine spätere Exhumierung - zum Beispiel beim Verdacht einer Straftat - möglich zu machen, erklärt er.
Gerufen werde das Ordnungsamt in den meisten Fällen von der Polizei, von Pflegediensten, Nachbarn oder dem Krankenhaus - und auch in den Fällen, wenn zwar Angehörige da sind, aber diese sich weigern, die Bestattung zu übernehmen. Das Ordnungsamt suche teilweise auch nach Angehörigen, so weit das durch uns geleistet werden kann. Bleibe die Suche erfolglos, beauftrage man einen Bestatter, das Weitere in die Wege zu leiten. Die Rechnung sei dann aus der Stadtkasse zu begleichen.
Die ordnungsbehördliche Bestattung gehe oft mit der Nachlass-Sicherung einher. Die Mitarbeiter unseres Sachgebietes `Öffentliche Ordnung´ suchen dann die Wohnung des verstorbenen Menschen auf, stellen Strom, Gas und Wasser ab, sichern offensichtliche Wertgegenstände, die dann hier im Amt verwahrt werden, bis sie an eventuell ermittelte Erben oder den Verwalter vom Nachlassgericht übergeben werden, der nach der Bestattung die gesamte Angelegenheit in seine Hände nimmt, so Wengler.
Es ist zwar einerseits bedauerlich, dass in solchen Fällen der Mensch zu einer Verwaltungsangelegenheit wird, aber andererseits ist es gut, dass sich der Staat in der Pflicht sieht, dem Menschen eine ordentliche und würdige Beisetzung zu garantieren, sagte der Amtsleiter.
Autor: nnzEs mußten 31 Ersatzbestattungen von Verstorbenen vorgenommen werden, die keine Angehörigen hatten bzw. diese sich weigerten oder Angehörige nicht auffindbar waren. Aufgrund unserer Erfahrungen kann ich nur raten, rechtzeitig zu klären, wer für die Bestattung sorgt, sagte Holger Wengler, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, mit Blick auf die gestiegene Zahl der sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen.
In diesem Zusammenhang verweist Wengler auf eine Informationsbroschüre Wie kann ich vorsorgen? des Justizministeriums, die im Internet mit den dazu gehörigen Formularen unter www.thueringen.de/de/justiz unter dem Link Publikationen heruntergeladen oder kostenfrei unter Tel. 0361-3795840 bestellt werden kann. Hier erhalte man viele Hinweise, Beispiele und Musterformulare von der Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vollmachten für Betreuer u. a.
Sind Angehörige nicht aufzufinden, müssen in diesen Fällen die Ordnungsbehörden für die Beisetzungen sorgen. Lag bis zum Jahr 2004 die Anzahl der Beisetzungen durch das Ordnungsamt bei durchschnittlich fünf Fällen im Jahr, so stiegen die Zahlen 2005 auf 16 und im Juni diesen Jahres wird bereits mit 10 Fällen die Jahresanzahl von 2006 (11 Fälle) erreicht. Dass die Behörde für die Beisetzung sorgen muss, ist aus meiner Sicht nicht unbedingt ein Armutsproblem. Es liegt auch daran, dass die Jüngeren wegziehen, die familiären Bindungen abreißen oder keine Angehörigen mehr da sind - und oft für den Fall der Fälle schlicht und einfach nicht vorgesorgt ist. Dabei sollte man schon zu Lebzeiten klären und schriftlich niederlegen, wer für die Bestattung sorgen soll. Das geht formlos und kann z. B. auch mit einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden., sagte Wengler.
Einer der Hauptgründe für die Zunahme ist, dass Nordhausen mit dem Südharzkrankenhaus über das im weiten Umkreis am besten ausgestattete und auf hohem fachlichen Versorgungsgrad arbeitende Krankenhaus verfügt. Durch die Ansiedlung von vielen Alten- und Pflegeheimen und Spezialkliniken (z. B. Sangerhausen, Sondershausen, Bad Sachsa, Wieda, Walkenried, Zorge und Braunlage) kommt natürlich eine erhöhte Anzahl von akut gefährdeten Patienten nach Nordhausen ins Krankenhaus. Dies bestätigt auch die Herkunft der durch das Ordnungsamt Bestatteten, die aus allen Teilen Deutschlands kommen. Allerdings könnten in rund der Hälfte aller Fälle Angehörige ausfindig gemacht werden bzw. würden sich melden.
Die gesetzliche Grundlage für die Bestattung von Amts wegen ist das Thüringer Bestattungsgesetz. Dort ist festgelegt, dass der Tote innerhalb von 10 Tagen beizusetzen ist - die sogenannte `Ersatzbestattungspflicht´. Kann man innerhalb dieser Frist keine Angehörigen ausfindig machen, sorgt der Staat - in diesem Falle unser Amt - für eine würdige Bestattung, erklärt Wengler. In der Regel sei dies die Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung. Nur in den Fällen, wo die für Feuerbestattungen vorgeschriebene 2. Leichenschau nicht möglich sei, gebe es auch eine Erdbestattung. So haben wir einen Menschen beigesetzt, der mehr als einen Monat tot in der Wohnung lag. Der Verwesungsprozess war so weit fortgeschritten, dass die Todesursache nicht mehr eindeutig festgestellt werden konnte. In solchen Fällen ist eine Feuerbestattung ausgeschlossen, um eine spätere Exhumierung - zum Beispiel beim Verdacht einer Straftat - möglich zu machen, erklärt er.
Gerufen werde das Ordnungsamt in den meisten Fällen von der Polizei, von Pflegediensten, Nachbarn oder dem Krankenhaus - und auch in den Fällen, wenn zwar Angehörige da sind, aber diese sich weigern, die Bestattung zu übernehmen. Das Ordnungsamt suche teilweise auch nach Angehörigen, so weit das durch uns geleistet werden kann. Bleibe die Suche erfolglos, beauftrage man einen Bestatter, das Weitere in die Wege zu leiten. Die Rechnung sei dann aus der Stadtkasse zu begleichen.
Die ordnungsbehördliche Bestattung gehe oft mit der Nachlass-Sicherung einher. Die Mitarbeiter unseres Sachgebietes `Öffentliche Ordnung´ suchen dann die Wohnung des verstorbenen Menschen auf, stellen Strom, Gas und Wasser ab, sichern offensichtliche Wertgegenstände, die dann hier im Amt verwahrt werden, bis sie an eventuell ermittelte Erben oder den Verwalter vom Nachlassgericht übergeben werden, der nach der Bestattung die gesamte Angelegenheit in seine Hände nimmt, so Wengler.
Es ist zwar einerseits bedauerlich, dass in solchen Fällen der Mensch zu einer Verwaltungsangelegenheit wird, aber andererseits ist es gut, dass sich der Staat in der Pflicht sieht, dem Menschen eine ordentliche und würdige Beisetzung zu garantieren, sagte der Amtsleiter.

