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Fr, 07:07 Uhr
30.05.2008

Kein Rechtsverhältnis zum Vermieter

Oftmals wenden sich private Vermieter von Wohnraum an die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE), wenn sie Probleme mit Mietern haben, die hilfebedürftig sind. Das ist aber nicht der Normalfall...


Hierzu teilt die Geschäftsleitung mit, dass es keinerlei Rechtsverhältnisse zwischen den Vermietern und der ARGE gibt und somit auch keine Forderungen seitens der Vermieter erhoben werden können.

Einen Ausnahmefall beschreibt ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller den-noch: „Kommt es zu einem nachgewiesenen unwirtschaftlichen Verhalten des Mieters, dann wird unsererseits mit einer Anzeige reagiert, andererseits kann dann ein vertragliches Verhältnis direkt mit dem Vermieter eingegangen werden.“ Präzise Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE auf Anfrage gern.

Auch können Vermieter ihre offenen Forderungen nur gegen den Mieter selbst durchsetzen. Das gilt zum Beispiel auch im Falle einer verwahrlosten Wohnung oder finanzieller Rückstände. Die ARGE weist außerdem darauf hin, dass Vermieter keinerlei Auskunft über finanzielle Verhältnisse der Mieter erhalten können, die Leistungen der Arbeitsgemeinschaft erhalten. Hintergrund der Auskunftsverweigerung sind klar geregelte datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Autor: nnz

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