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Di, 13:10 Uhr
06.05.2008

Achtung am Bau

Eine städtische Behörde sorgt sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Eine offizielle Erläuterung in der nnz.


Die städtische Bauordnungsamt gibt Bauherren vor Projektbeginn die Möglichkeit zu einer Beratung hinsichtlich einzuhaltender Vorschriften. Das sagte jetzt Nordhausens Bauordnungsamtsleiter Mike Szybalski.

„Die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) ist seit knapp vier Jahren in Kraft. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche Behandlung sind seitdem einfacher und systematisiert, um das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Durch Reduzierung der präsentativen bauaufsichtlichen Prüfung darf mit dem Bau z. B. von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, kleineren Gewerbegebäuden wesentlich früher begonnen werden. Gar genehmigungsfrei sind zum Beispiel Garagen bis 40 m², Gerätehütten bis 10 m², Überdachungen bis 30 m², außer im Außenbereich, das heißt, hier muss kein Bauantrag gestellt werden“, so der Amtsleiter.

Das habe aber mit sich gebracht, „dass in der Vergangenheit insbesondere bei den genehmigungsfreien Vorhaben der Bauherr seiner erhöhten Verantwortung, teilweise nicht gerecht wird. Denn auch die Errichtung von genehmigungsfreien Vorhaben entbindet ihn nicht von der Einhaltung der Anforderungen der Bauordnung, wie z. B. Gewährleistung der Standsicherheit, Beachtung eventuell einzuhaltender Abstandsflächen sowie des sonstigen öffentlichen Rechts, insbesondere des Planungsrechts - Wo darf auf dem Grundstück gebaut werden? Hier ist der Bauherr als fachlicher Laie oft überfordert“, so Szybalski.

In diesem Zusammenhang möchte er deshalb jeden Bauherrn empfehlen, vor Baubeginn die Möglichkeit einer persönlichen Beratung im Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen wahrzunehmen. „Unter Vorlage eines Lageplanes kann sofort eine Auskunft über die Zulässigkeit Ihres Vorhabens gegeben werden.

Sollte eine Ortsbesichtigung erforderlich sein, wird diese ebenfalls kurzfristig möglich sein.

So könnten die Bauherren sicher sein, dass ihr Vorhaben rechtssicher ist „und sie laufen nicht Gefahr, bei nachträglicher Feststellung der Unzulässigkeit, dass das gerade Gebaute abgerissen werden muss. Oft sind es die Nachbarn, die dieses dem Bauordnungsamt anzeigen und auf den rechtlichen Prüfstand heben.“ In diesen Fällen sei das Bauordnungsamt verpflichtet, die Hinweise zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Des Weiteren weist Szybalski darauf hin, dass im Rahmen der in diesem Jahr geänderten Thüringer Bauordnung nunmehr bei Neubauten Rauch- und Warnmelder in Wohnungen eingebaut werden müssen.

Rauchwarnmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Diese müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Natürlich wird der Einbau von Rauchwarnmeldern auch in bereits bestehenden Gebäuden empfohlen, um im Falle eines Brandes frühstmögliche Eigenrettung zu ermöglichen.
Autor: nnz

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