Do, 12:24 Uhr
13.03.2008
Schöffen im Südharz gesucht
Die Wahlperiode der zurzeit tätigen Schöffen endet am 31. Dezember diesen Jahres, so dass ab Januar 2009 neue Schöffen ihr Amt für die nächsten fünf Jahre antreten werden. Doch vorher müssen sie auch in Ellrich gewählt werden...
Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren gegen Erwachsene und in Jugendstrafverfahren. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern, juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht notwendig. Schöffen müssen jederzeit unparteiisch sein und dürfen sich in ihrer Entscheidung nicht von Sympathien oder Abneigungen beeinflussen lassen.
Grundsätzlich kann jeder Deutscher im Alter von 25 bis 70 Jahren Schöffe werden. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlauf der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
In der Stadt Ellrich sind mindestens acht Personen auf die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Bewerbung muss schriftlich bis zum 15.05.2008 unter Verwendung der Vordruck, die auch telefonisch abgefordert werden können, erfolgen. Interessierte Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, erhalten nähere Auskünfte in der Stadtverwaltung Ellrich, Hauptamt, Carmen Priemer, Vordergebäude, Zimmer 8 oder telefonisch unter der Rufnummer 036332 25112.
Autor: nnzSchöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren gegen Erwachsene und in Jugendstrafverfahren. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern, juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht notwendig. Schöffen müssen jederzeit unparteiisch sein und dürfen sich in ihrer Entscheidung nicht von Sympathien oder Abneigungen beeinflussen lassen.
Grundsätzlich kann jeder Deutscher im Alter von 25 bis 70 Jahren Schöffe werden. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlauf der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
In der Stadt Ellrich sind mindestens acht Personen auf die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Bewerbung muss schriftlich bis zum 15.05.2008 unter Verwendung der Vordruck, die auch telefonisch abgefordert werden können, erfolgen. Interessierte Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, erhalten nähere Auskünfte in der Stadtverwaltung Ellrich, Hauptamt, Carmen Priemer, Vordergebäude, Zimmer 8 oder telefonisch unter der Rufnummer 036332 25112.

