Do, 15:45 Uhr
28.02.2008
Juristische Laien gesucht
Für die anstehende Schöffen-Wahl werden juristische Laien mit gesundem Menschenverstand gesucht, welche bereit sind, dieses Ehrenamt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 zu übernehmen. Das kündigte jetzt das Rechtsamt der Stadtverwaltung an. Grund ist die ablaufende Amtsperiode der Schöffen am Jahresende.
Bewerben könne sich jedermann zwischen 25 und 69 Jahren. Gefragt seien Menschen mit Lebenserfahrung und Urteilsfähigkeit. Die Bewerber müssen damit rechnen, zu mindestens 12 ordentlichen Sitzungen im Kalenderjahr herangezogen zu werden.
Neben Einzelbewerbungen können die Fraktionen des Stadtrates, Organisationen, Vereinigungen sowie freie Träger Vorschläge möglichst bis 25. April 2008 bei der Stadt Nordhausen, Rechtsamt, Markt 1, 99734 Nordhausen einreichen.
Die Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Über diese Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Stadtrat der Stadt Nordhausen durch Beschluss. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des Amtsgerichtes die erforderliche Zahl an Schöffen.
Die Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien in der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt müssen den Namen (Geburtsname, Familienname, Vorname), Geburtstag und -ort sowie die Wohnanschrift und den Beruf enthalten. Auskünfte zum Beispiel wer in die Vorschlagsliste aufgenommen werden kann und wer nicht, erteilt das Rechtsamt der Stadt Nordhausen (0 36 31 / 6 96 – 4 94). Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste finden Sie auch im Amtsblatt der Stadt Nordhausen Nr. 3/2008.
Autor: nnzBewerben könne sich jedermann zwischen 25 und 69 Jahren. Gefragt seien Menschen mit Lebenserfahrung und Urteilsfähigkeit. Die Bewerber müssen damit rechnen, zu mindestens 12 ordentlichen Sitzungen im Kalenderjahr herangezogen zu werden.
Neben Einzelbewerbungen können die Fraktionen des Stadtrates, Organisationen, Vereinigungen sowie freie Träger Vorschläge möglichst bis 25. April 2008 bei der Stadt Nordhausen, Rechtsamt, Markt 1, 99734 Nordhausen einreichen.
Die Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Über diese Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Stadtrat der Stadt Nordhausen durch Beschluss. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des Amtsgerichtes die erforderliche Zahl an Schöffen.
Die Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien in der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt müssen den Namen (Geburtsname, Familienname, Vorname), Geburtstag und -ort sowie die Wohnanschrift und den Beruf enthalten. Auskünfte zum Beispiel wer in die Vorschlagsliste aufgenommen werden kann und wer nicht, erteilt das Rechtsamt der Stadt Nordhausen (0 36 31 / 6 96 – 4 94). Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste finden Sie auch im Amtsblatt der Stadt Nordhausen Nr. 3/2008.

