Mo, 12:05 Uhr
25.02.2008
nnz-Polizeibericht am Montag
Manche können ihren Mitmenschen nicht mal einen Mittagsschlaf. Dann muß die Polizei eingreifen, wie gestern geschehen. Mehr Informationen wie immer in Ihrer nnz.
Knapp 1.000 Euro Schaden entstanden bei einem Verkehrsunfall, der sich kurz vor 17.00 Uhr in der Nordhäuser Hauptstraße ereignete. Der Fahrer eines VW Golf befuhr die Hauptstraße in Richtung Pfarrstraße und wollte nach rechts in eine Parklücke einfahren. Statt jedoch nach rechts zu blinken, setzte er den linken Blinker und fuhr auch auf die linke Fahrbahnseite. Der nachfolgende Kradfahrer ging davon aus, dass der PKW nach links abbiegen will und fuhr geradeaus weiter. Als er sich etwa auf gleicher Höhe mit dem Golf befand, wurde er von diesem gerammt. In seiner ersten Einlassung gab der junge PKW-Fahrer an, nur weit ausgeholt zu haben und möglicherweise auch links geblinkt zu haben. Durch den Crash wurde der Kradfahrer leicht am linken Bein verletzt.
Auf der Landstraße zwischen Neustadt und Buchholz kam es gegen 16.10 Uhr zu einem Unfall, bei dem ein Schaden von 4.000 Euro zu verzeichnen war. Nach Angaben eines Beteiligten überholte er auf einer Geraden einen vor ihm fahrenden VW Golf und touchierte beim Wiedereinordnen mit der hinten Fahrzeugseite das andere Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, verletzt wurde niemand.
Gegen 11.20 Uhr ging bei der Nordhäuser Polizeiinspektion die Nachricht über einen eventuellen Unfall ein, der sich auf der Landstraße zwischen Bleicherode und Lipprechterode ereignet haben sollte. Es soll auch eine Person verletzt sein. Bei der Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass sich ein Radfahrer zum Ausruhen an den Hang neben dem Radweg gelegt hatte und aufgrund seines Alkoholpensums dann einschlief. Neben ihm lagen noch einige volle Flaschen Bier sowie eine halb volle Flasche Schnaps. Da der junge Mann nicht ansprechbar war, wurde er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Er wies keine äußeren Verletzungen auf und auch das Rad war ordnungsgemäß am Hang abgelegt, so dass nicht von einem Unfall ausgegangen werden muss. Das Fahrrad sowie die Spirituosen wurden einem Angehörigen übergeben.
Autor: psgKnapp 1.000 Euro Schaden entstanden bei einem Verkehrsunfall, der sich kurz vor 17.00 Uhr in der Nordhäuser Hauptstraße ereignete. Der Fahrer eines VW Golf befuhr die Hauptstraße in Richtung Pfarrstraße und wollte nach rechts in eine Parklücke einfahren. Statt jedoch nach rechts zu blinken, setzte er den linken Blinker und fuhr auch auf die linke Fahrbahnseite. Der nachfolgende Kradfahrer ging davon aus, dass der PKW nach links abbiegen will und fuhr geradeaus weiter. Als er sich etwa auf gleicher Höhe mit dem Golf befand, wurde er von diesem gerammt. In seiner ersten Einlassung gab der junge PKW-Fahrer an, nur weit ausgeholt zu haben und möglicherweise auch links geblinkt zu haben. Durch den Crash wurde der Kradfahrer leicht am linken Bein verletzt.
Auf der Landstraße zwischen Neustadt und Buchholz kam es gegen 16.10 Uhr zu einem Unfall, bei dem ein Schaden von 4.000 Euro zu verzeichnen war. Nach Angaben eines Beteiligten überholte er auf einer Geraden einen vor ihm fahrenden VW Golf und touchierte beim Wiedereinordnen mit der hinten Fahrzeugseite das andere Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden, verletzt wurde niemand.
Gegen 11.20 Uhr ging bei der Nordhäuser Polizeiinspektion die Nachricht über einen eventuellen Unfall ein, der sich auf der Landstraße zwischen Bleicherode und Lipprechterode ereignet haben sollte. Es soll auch eine Person verletzt sein. Bei der Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass sich ein Radfahrer zum Ausruhen an den Hang neben dem Radweg gelegt hatte und aufgrund seines Alkoholpensums dann einschlief. Neben ihm lagen noch einige volle Flaschen Bier sowie eine halb volle Flasche Schnaps. Da der junge Mann nicht ansprechbar war, wurde er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Er wies keine äußeren Verletzungen auf und auch das Rad war ordnungsgemäß am Hang abgelegt, so dass nicht von einem Unfall ausgegangen werden muss. Das Fahrrad sowie die Spirituosen wurden einem Angehörigen übergeben.


