Fr, 14:03 Uhr
22.02.2008
Teure Fracht
22.000 Euro wird der innerdeutsche Transport einer in Russland ansässigen Firma kosten, weil mit einem ihrer LKW entgegen den Zollvorschriften Waren von Nordrhein-Westfalen nach Sachsen befördert wurden. Hier die Details dieser Geschichte...
Bei einer Kontrolle der Frachtpapiere auf der A4 bei Chemnitz-Glösa am 21.02.2008 stellten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt diesen Zollverstoß fest. Auf Grund dieses innerdeutschen Transportes mit einem in Russland zugelassenen LKW entstanden die Einfuhrabgaben für diesen LKW in Höhe von rund 22.000 Euro.
Hintergrund: In einem Drittland zugelassene oder registrierte Beförderungsmittel (Straßenfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, Container, Bahnwaggons) können in die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung übergeführt werden, wenn sie im grenzüberschreitenden Waren- oder Personenverkehr eingesetzt werden. Reine Binnentransporte sind jedoch - bis auf einige wenige Ausnahmen - grundsätzlich nicht zulässig. Werden derartige Beförderungsmittel zweckwidrig verwendet (z.B. Durchführung eines innerdeutschen Transportes oder eines innergemeinschaftlichen Transportes ohne die hierfür notwendige CEMT-Genehmigung) entstehen die Einfuhrabgaben für dieses Beförderungsmittel.
Autor: nnzBei einer Kontrolle der Frachtpapiere auf der A4 bei Chemnitz-Glösa am 21.02.2008 stellten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt diesen Zollverstoß fest. Auf Grund dieses innerdeutschen Transportes mit einem in Russland zugelassenen LKW entstanden die Einfuhrabgaben für diesen LKW in Höhe von rund 22.000 Euro.
Hintergrund: In einem Drittland zugelassene oder registrierte Beförderungsmittel (Straßenfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, Container, Bahnwaggons) können in die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung übergeführt werden, wenn sie im grenzüberschreitenden Waren- oder Personenverkehr eingesetzt werden. Reine Binnentransporte sind jedoch - bis auf einige wenige Ausnahmen - grundsätzlich nicht zulässig. Werden derartige Beförderungsmittel zweckwidrig verwendet (z.B. Durchführung eines innerdeutschen Transportes oder eines innergemeinschaftlichen Transportes ohne die hierfür notwendige CEMT-Genehmigung) entstehen die Einfuhrabgaben für dieses Beförderungsmittel.

