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So, 19:28 Uhr
28.04.2002

nnz-Doku (3): Gedenken und Hilfe

Nordhausen (nnz). Die Redaktion der nnz hat eine wichtige Mitteilung des Thüringer Kultusministeriums erreicht. Diese veröffentlichen wir innerhalb unserer Dokumentation.


Informationen und Hinweise des Thüringer Kultusministeriums für alle Thüringer Schulen


Die unfassbaren Geschehnisse im Erfurter Gutenberg-Gymnasium, die bisher in der Reihe von Gewalttaten gegen Schüler und Lehrer ohne Beispiel sind, lassen niemand unberührt. Wir alle werden an dieser uns aufgebürdeten Last schwer zu tragen haben, und wir können sie nur gemeinsam schultern. Tief betroffen von dem entsetzlichen Amoklauf eines ehemaligen Schülers bekunden unzählige Menschen den Verletzten, den trauernden Hinterbliebenen der Opfer, der ganzen Schulgemeinde, der Landeshauptstadt Erfurt und dem Land ihr tief empfundenes Mitgefühl und bieten Hilfe bzw. Unterstützung an, die gern angenommen werden. Wir alle trauern mit.

Unterstützung benötigen aber sicher nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch die Schüler, Eltern, die anderen Beschäftigten an Schulen und Lehrer im ganzen Land. Sie brauchen ebenso Hilfen, damit sie die Geschehnisse, eigene Ängste und Probleme verarbeiten und bewältigen können. Besonders wichtig dafür sind das Gespräch und der Rat, der Halt und die Unterstützung in der Gemeinschaft. Es muss unser aller Ziel sein, sobald wie möglich zu erreichen, dass wieder in einer unbelasteten und angstfreien Atmosphäre gelehrt und gelernt werden kann. Ihnen als Schulleiterin oder Schulleiter kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.

Zunächst bitte ich darum, dass Sie sich mit allen in Ihrer Schule Anwesenden am Montag, dem 29. April 2002, um 8:00 Uhr in geeigneter Form all jenen in Deutschland anschließen, die gemeinsam in einer Schweigeminute der Opfer der Gewalttat gedenken werden. Darüber hinaus sollten die ersten Unterrichtsstunden an diesem Montag in allen Schulen des Feistaats dafür verwendet werden, in vertrauter Gemeinschaft über das Ereignis miteinander zu sprechen. Dabei vertraue ich auf Ihr Geschick und Ihre Erfahrung, in Ihrer Schule die dafür geeignete Art und Weise sowie Form zu finden.

Da nicht auszuschließen ist, dass es dabei bei den vielleicht noch unter Schock stehenden Schülern oder Lehrern zu Situationen kommen kann, die Sie nicht allein beherrschen, werden Ihnen für diesen Fall die folgenden Möglichkeiten der Unterstützung angeboten:

1. Die Telefonnummer der zentralen Hotline lautet: 0 800 / 107 3 107. Diese zentrale Telefonnummer, mit der auch das Kultusministerium ständig in Kontakt steht, sollte als Anlaufstelle für alle vor Ort nicht zu beantwortenden Fragen oder nicht lösbaren Probleme angewählt werden.

2. Neben den Mitarbeitern der Staatlichen Schulämter stehen Ihnen vor allem die Schulpsychologen ab Montag, 29. April 2002, in der Zeit von 7:30 bis 18:00 Uhr für Beratung oder Betreuung zur Verfügung. Sofern die notwendige psychologische Betreuung einen nicht leistbaren Umfang bekommt, bitte ebenfalls bei der Hotline um Hilfe ersuchen.

3. Das Thüringer Institut für Lehrplanentwicklung Lehrerfortbildung und Medien, Tel. 036458/ 56-0, hält geeignete Abrufangebote für Krisenbewältigung bereit.

Zur Regelung aktueller Terminfragen, insbesondere in Bezug auf die noch ausstehenden schriftlichen Abiturprüfungen - gemäß Organisation der Schuljahre 2001/2002 und 2002/2003 Verwaltungsvorschrift vom 26.Januar 2001 (Gem.Abl. S.26), Anlage 7, Ziff. 2.2.2 - werden folgende Festlegungen getroffen:

1.Der Beginn der schriftlichen Prüfungen am 29. April 2002 wird um eine halbe Stunde auf 8:30 Uhr verschoben.
2. Die Abiturprüfungen am 02. Mai 2002 beginnen wie festgesetzt um 08.00 Uhr.

Hinweis:
Wie bereits seit langem üblich, werden die Prüflinge vor Beginn der Prüfung gefragt, ob sie sich gesundheitlich im Stand fühlen, die Prüfung zu absolvieren. Dabei ist § 105 Abs. 2 (Aussetzung oder Abbruch der Prüfung aus gesundheitlichen oder anderen stichhaltigen Gründen) zu berücksichtigen. Angesichts der Belastungen durch die o.a. Ereignisse ist die vom Vorsitzenden zu fällende Entscheidung mit der gebotenen Sensibilität zu fällen. Bei Aussetzung oder Abbruch gilt dann der entsprechende Nachtermin. Für die Prüflinge des Gutenberg-Gymnasiums gelten gesonderte Regelungen.
Autor: nnz

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