Do, 11:14 Uhr
07.02.2008
Es geht auch gemeinsam
Stadt und Landkreis Nordhausen wollen künftig nicht nur bei der Entsorgung von Abfällen zusammenarbeiten. Eine Übereinkunft deutet sich auch auf einem anderen Arbeitsfeld an...
Vorausgesetzt der Stadtrat stimmt in einer seiner nächsten Sitzungen zu, soll frühestens ab April 2008 die Stadtverwaltung Nordhausen die alleinige Zuständigkeit für den Bereich Wohngeldwesen haben, das heißt die zuständige Behörde wird künftig in der Stadtverwaltung Nordhausen sein. Bisher seien Landkreis und Stadt Nordhausen gleichrangig für die Bearbeitung des Wohngeldwesens zuständig.
Dennoch ermögliche das Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit durch eine Zweckvereinbarung diesen Aufgabenbereich einheitlich durch eine Behörde zu realisieren, heißt in der Begründung der Beschlussvorlage, der die Hauptausschussmitglieder auf ihrer gestrigen Sitzung zustimmten.
Da seit Einführung 2005 die Fallzahlen für den Bereich Wohngeldwesen erheblich zurückgegangen seien - die Stadt Nordhausen hatte im Jahr 2006 3.521 Fälle und der Landkreis nur 1.129 Fälle zu verzeichnen - sei es sinnvoll, die Aufgabe bei der Stadt Nordhausen anzusiedeln, heißt es in der Begründung weiter.
Um die Aufgabe künftig effizient und bürgernah betreiben zu können, beabsichtigen nun Stadt und Landkreis die Aufgabe gemeinsam auf der Grundlage einer von beiden unterzeichneten Zweckvereinbarung Arbeitsaufgabe Wohngeldwesen zu realisieren.
Autor: nnzVorausgesetzt der Stadtrat stimmt in einer seiner nächsten Sitzungen zu, soll frühestens ab April 2008 die Stadtverwaltung Nordhausen die alleinige Zuständigkeit für den Bereich Wohngeldwesen haben, das heißt die zuständige Behörde wird künftig in der Stadtverwaltung Nordhausen sein. Bisher seien Landkreis und Stadt Nordhausen gleichrangig für die Bearbeitung des Wohngeldwesens zuständig.
Dennoch ermögliche das Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit durch eine Zweckvereinbarung diesen Aufgabenbereich einheitlich durch eine Behörde zu realisieren, heißt in der Begründung der Beschlussvorlage, der die Hauptausschussmitglieder auf ihrer gestrigen Sitzung zustimmten.
Da seit Einführung 2005 die Fallzahlen für den Bereich Wohngeldwesen erheblich zurückgegangen seien - die Stadt Nordhausen hatte im Jahr 2006 3.521 Fälle und der Landkreis nur 1.129 Fälle zu verzeichnen - sei es sinnvoll, die Aufgabe bei der Stadt Nordhausen anzusiedeln, heißt es in der Begründung weiter.
Um die Aufgabe künftig effizient und bürgernah betreiben zu können, beabsichtigen nun Stadt und Landkreis die Aufgabe gemeinsam auf der Grundlage einer von beiden unterzeichneten Zweckvereinbarung Arbeitsaufgabe Wohngeldwesen zu realisieren.


