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Di, 10:38 Uhr
05.02.2008

Millionenklage abgewendet

Erst Ausschreibung gewonnen, dann Gewinne mitnehmen und schließlich verklagen. So in etwa liest sich die „Liebesgeschichte“ zwischen der Firma Remondis (zuvor Rethmann) und dem Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen. Vor Gericht ging das Unternehmen allerdings leer aus. Wir haben die Einzelheiten...


Der Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) war gegründet worden, um für die Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuser, Nordhausen und Unstrut-Hainich eine gemeinsame kostengünstige Entsorgung ab 2005 sicherzustellen, da ab Mai 2005 nur noch behandelte Restabfälle abgelagert werden durften. Über eine europaweite Ausschreibung wurde als Dienstleister die Firma Remondis ermittelt und vertraglich gebunden.

Nunmehr werden seit Mitte 2005 die in den Landkreisen eingesammelten Restabfälle zur mechanischen Behandlungsanlage auf dem Standort des Kreisabfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode transportiert, behandelt und ordnungsgemäß nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsorgt. Die von Remondis erbrachte Dienstleistung ist vom Zweckverband über entsprechende vertragliche Regelungen zu vergüten.

Über die Endabrechnung des Jahres 2005 erzielten die Vertragspartner kein Einvernehmen. Die Firma Remondis legte den geschlossenen Abfallentsorgungsvertrag, auf den im Jahr 2002 im Ergebnis der Ausschreibung der Zuschlag erfolgte, anders aus als der ZAN und verklagte ihn daraufhin im Februar 2007 beim Landgericht Mühlhausen auf eine Nachzahlungsverpflichtung in Millionenhöhe.

Im Oktober entschied das Landgericht die Abweisung der Klage. Die Firma Remondis hat keine Berufung zum ergangenen Urteil eingelegt. Damit hat es Rechtskraft erlangt. Im Falle eines Erfolgs der Klage hätte dies in der gesamten Vertragslaufzeit zu erheblichen Mehrkosten führen können. „Der ZAN und seine Verbandsmitglieder waren erfolgreich in der Abwehr drohender höherer Entsorgungskosten, was sich positiv auf die Entwicklung der Abfallgebühren auswirkt“, ist abschließend in einer Pressemitteilung des Nordhäuser Landratsamtes zu lesen.
Autor: nnz

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