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Mi, 07:27 Uhr
09.01.2008

Neues vom Müll

Es ist Winter und es gibt Probleme mit den Bio-Tonnen. Die nnz hat aber nicht nur Empfehlungen parat, sondern weiß auch, dass Bescheide verschickt wurden...


Zum Umgang mit der Biotonne bei Frost
Der Winter bringt naturgemäß auch Probleme mit sich., so z. B. angefrorene Speisereste in den Biotonnen, die in manchen Fällen deshalb nicht vollständig entleert werden können. Zum Umgang mit den Biobehältern in der frostigen Zeit hier einige Tipps von der Abfallberatung des Landratsamtes:

Das Anfrieren kann verhindert werden, indem man den Bioabfall, der bekanntlich hohe Feuchtigkeitsanteile enthält, in Knüllpapier verpackt und den Behälter mit saugfähigem Papier auskleidet. Mehrere Eierkartons auf dem Boden verhindern ebenfalls das Festfrieren. Angefrorene Speisereste sollten mit dem Spaten von den Behälterwänden vorsichtig gelöst werden. Das Entsorgen von Bioabfällen in Plastiktüten - in der letzten Zeit wieder verstärkt zu beobachten - ist nicht zulässig. Wer die Möglichkeit hat, sollte den Bioabfallbehälter zudem in einem frostsicheren Raum abstellen und diesen erst am Morgen des Entsorgungstages (bis 6 Uhr) bereit stellen.

Wichtig noch zu wissen: Gemäß § 16 Absatz 2 der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung (KrW-/AbfS) des Landkreises Nordhausen hat der Anschlusspflichtige bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen oder Ausfällen der Abfuhr bzw. Reinigung der Abfallbehälter, insbesondere in Folge von Betriebsstörungen, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz. Das Anhaften von Bioabfällen durch Witterungseinwirkungen (Frost) fällt unter den Tatbestand der höheren Gewalt. Das heißt, eine Erstattung von Gebühren infolge nicht oder nur teilweise geleerter Behälter ist nicht möglich.

Weitere Infos unter 03631/911 330.oder unter www.landratsamt-nordhausen.de


Gebührenbescheide werden verschickt
In den nächsten Tagen werden rund 24.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen verschickt. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Änderungsmeldungen, die erst nach dem 3. Januar 2008 in der Behörde eingegangen sind, bei den Gebührenbescheiden noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Einarbeitung der Änderungen erfolgt in den nächsten Wochen. Den betroffenen Haushalten werden dann umgehend die Änderungsbescheide zugestellt.

Erfahrungsgemäß häufen sich zu Beginn eines neuen Jahres in der Gebühreneinzugsstelle die telefonischen Anfragen. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft bittet um Verständnis, dass die Telefonleitungen häufig besetzt sind und empfiehlt deshalb, auch die E-Mail - Adressen oder die Fax-Nummer - beides ist auf den Bescheiden und im "Wegweiser zur Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen" abgedruckt - verstärkt zu nutzen.

Übrigens: Der im vergangenem Jahr vom Landratsamt Nordhausen herausgegebene neue "Wegweiser zur Abfallentsorgung…" gilt auch für die kommenden Jahre. Wer keinen "Wegweiser" mehr hat, kann sich im Fachgebiet Abfallwirtschaft in der Behringstraße 3 in Nordhausen, Zi. 304, ein neues Exemplar abholen. Dies gilt auch für private Vermieter und Wohnungsgesellschaften. Weitere Infos unter 03631/911 330.
Autor: nnz

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