Mo, 15:43 Uhr
04.03.2002
nnz-Service: Vertragsumstellung
Nordhausen (nnz). Ein wesentlicher Grundsatz der Euroeinführung ist die Vertragskontinuität, wonach sämtliche Vertragsbestandteile nach der Umstellung zu erhalten sind. Dies bedeutet, dass alle Beträge mit dem offiziellen Umrechnungskurs umzurechnen sind. Das ist aber nicht immer so.
Immer wieder erreichen die Thüringer Verbraucherschützer Anfragen zu Betragsveränderungen in Verträgen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro. Wenn einzelne Positionen mit dem Umrechnungskurs nachgerechnet werden, ergeben sich unverständliche Abweichungen. Die Frage ist, wurde hier nicht korrekt umgerechnet oder ergeben sich für den Verbraucher Ungereimtheiten, weil der Anbieter seine Mitteilung nicht transparent gestaltet hat? Beides ist zu beanstanden.
So sind bereits Fälle bekannt geworden, bei denen Bausparern einseitig die Erhöhung der Bausparsumme untergejubelt werden soll. Daraus kann sich eine verzögerte Zuteilung des Bausparvertrages ergeben. Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Kunden sind nicht zulässig. Auch das Schweigen des Verbrauchers auf ein Anbieterschreiben kann nicht als Zustimmung gewertet werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verbraucher-Zentrale den Verbrauchern, alle Mitteilungen ihrer Vertragspartner nach folgenden Kriterien zu prüfen:
1. Wurden alle Beträge mit dem Faktor 1,95583 korrekt umgerechnet?
2. Wurde versucht, mit der Euro-Umstellung Vertragsbestandteile zu verändern?
Bei Unklarheiten sollten betroffene Verbraucher mit allen Vertragsunterlagen umgehend die nächstgelegene Verbraucherberatungsstelle aufsuchen oder sich an das EuroFon der Verbraucherzentralen, Tel. 01803 25 8000 (0,09 Euro/Minute), wenden.
Autor: nnzImmer wieder erreichen die Thüringer Verbraucherschützer Anfragen zu Betragsveränderungen in Verträgen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro. Wenn einzelne Positionen mit dem Umrechnungskurs nachgerechnet werden, ergeben sich unverständliche Abweichungen. Die Frage ist, wurde hier nicht korrekt umgerechnet oder ergeben sich für den Verbraucher Ungereimtheiten, weil der Anbieter seine Mitteilung nicht transparent gestaltet hat? Beides ist zu beanstanden.
So sind bereits Fälle bekannt geworden, bei denen Bausparern einseitig die Erhöhung der Bausparsumme untergejubelt werden soll. Daraus kann sich eine verzögerte Zuteilung des Bausparvertrages ergeben. Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Kunden sind nicht zulässig. Auch das Schweigen des Verbrauchers auf ein Anbieterschreiben kann nicht als Zustimmung gewertet werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verbraucher-Zentrale den Verbrauchern, alle Mitteilungen ihrer Vertragspartner nach folgenden Kriterien zu prüfen:
1. Wurden alle Beträge mit dem Faktor 1,95583 korrekt umgerechnet?
2. Wurde versucht, mit der Euro-Umstellung Vertragsbestandteile zu verändern?
Bei Unklarheiten sollten betroffene Verbraucher mit allen Vertragsunterlagen umgehend die nächstgelegene Verbraucherberatungsstelle aufsuchen oder sich an das EuroFon der Verbraucherzentralen, Tel. 01803 25 8000 (0,09 Euro/Minute), wenden.


