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So, 17:53 Uhr
09.09.2007

Eigener Mindestlohn für Post-Konkurrenz

Nordhausen (js) Die von der Gewerkschaft Verdi angestrebte Allgemeinverbindlichkeit der neuen Post-Mindestlöhne für die ganze Branche steht offenbar auf der Kippe. Über die Gründe informiert nnz

Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband (AGV) stoßen mit ihren Mindestlohn-Plänen auf massiven Widerstand in der Branche und in der Politik
Die geschlossene Tarifvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären, "würde den Wettbewerb unterlaufen, noch bevor er begonnen hat", zitierte "Der Spiegel" am Samstag aus einem Vermerk des Wirtschaftsministeriums. Wettbewerber würden dadurch massiv vom Markt verdrängt und neue Konkurrenten ferngehalten.
Der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs, Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, lehnte eine Verbindlichkeitserklärung für den von Verdi und AGV vorgelegten Mindestlohn-Tarif ab.

Vorerst betrifft dieser Vertrag nur rund 20 vorwiegend zum Post-Konzern gehörende Mitgliedsfirmen des AGV. Um ihn allen Firmen der Branche vorzugeben und damit wirksam zu machen, bedarf es einer sogenannten Allgemeinverbindlichkeitserklärung mit Hilfe der Politik. Fuchs warnte: „Hätte man bei der Telekom eine solche wettbewerbswidrige Tarifpolitik zugelassen, gäbe es noch heute das Wählscheibentelefon.“

Die "Wirtschaftswoche" berichtet, mehrere Post-Konkurrenten wollten lieber eigene Verhandlungen mit Verdi führen. Der von der Deutschen Post AG dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und Verdi hatten sich am Dienstag auf den ersten Tarifvertrag über Mindestlöhne in der Branche geeinigt. Die Beschäftigten sollen demnach mindestens 8 Euro pro Stunde im Osten und 8,40 Euro im Westen erhalten. Für Briefzusteller sind in Ostdeutschland mindestens 9 Euro pro Stunde vorgesehen, im Westen mindestens 9,80 Euro. Die Tarifpartner wollten die Einigung unverzüglich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit vorlegen.

Der "Focus" berichtet, der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) lasse ein Rechtsgutachten vorbereiten, um offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen. Der Vorsitzende des BIEK, Ralf Wojtek, kritisiert demnach, dass die Post selbst nicht unter den kritisierten Mindestlohn-Tarifvertrag falle, da sie einen eigenen Haustarif besitze. "Der Ex-Monopolist setzt also über den von ihm beherrschten Verband die Löhne seiner Konkurrenten fest", wird Wojtek zitiert.

Sollte es einen weiteren Branchentarifvertrag geben, wäre es verfassungsrechtlich „erst recht hochkritisch, den Verdi-Tarifvertrag auf die ganze Branche zu erstrecken und so den anderen Tarifvertrag auszuhebeln“, schreibt das „Handelsblatt“ und beruft sich dabei auf den Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing. Es drohe dann ein „eklatanter Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit“, sagte er.

Selbst ohne eine solche Konstellation verfehlt der Verdi-AGV-Tarif aber bereits die verfassungsrechtlichen Bedingungen, um für allgemein verbindlich erklärt zu werden, analysiert Thüsing. Denn das zentrale Kriterium, wonach ein Tarifvertrag dafür bereits zuvor mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer der Branche erfassen muss, sei im aktuellen Fall gar nicht erfüllt.

Begründung: Für die Deutsche Post wird auch künftig unverändert deren bisheriger Haustarifvertrag gelten. Denn dieser werde durch den neuen Mindestlohn-Tarif in keiner Weise außer Kraft gesetzt. Damit aber dürften die direkt bei der Post angestellten Arbeitnehmer bei dem 50-Prozent-Kriterium nicht gezählt werden. „Der neue Mindestlohn-Tarifvertrag wird so zu einem Phantom-Tarifvertrag, der keinesfalls für allgemein verbindlich erklärt werden kann“, betonte Thüsing.
Autor: nnz

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