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Mi, 09:27 Uhr
05.09.2007

Geld sofort berechnen

Nordhausen (nnz). Für viele Jugendliche hat das neue Ausbildungsjahr begonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe gewähren. Insbesondere dann, wenn der Lebensunterhalt, die Fahr-kosten oder sonstige Aufwendungen während einer Beruflichen Erstausbildung nicht gedeckt werden können, stellt sich die Frage nach dieser Unterstützung...


Wer noch schnell selbst prüfen möchte, ob er einen Anspruch hat, kann das ganz unkompliziert mit Hilfe des „BAB-Rechners“ im Internet tun. In einfachen Schritten und mit wenigen Dateneingaben (z.B. Einkommenshöhe, Miete, Fahrkosten) kann bequem von zu Hause aus errechnet werden, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.

Das Ergebnis des Rechners ist unverbindlich und dient nur als Orientierung. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe erfüllt sind, entscheidet immer die Arbeitsagentur. Deshalb ist der Gang zur Behörde trotzdem erforderlich!

Der Link zum BAB-Rechner und mehr Informationen rund um das Thema BAB sind unter babrechner.arbeitsagentur.de zu finden (www.arbeitsagentur.de - „Für Bür-gerinnen und Bürgerà Ausbildung - finanzielle Hilfenà Berufsausbildungshilfe - Link zum BAB-Rechner“).

In allen Geschäftsstellen der Nordhäuser Arbeitsagentur stehen kostenfrei Internet-plätze zur Information zur Verfügung.
Autor: nnz

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