Mo, 11:32 Uhr
20.08.2007
Richter Kropp: Unterlassene Hilfeleistung
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Viele klagen darüber, dass in unserer Gesellschaft immer mehr Leute wegsehen, wenn etwas passiert. So haben Tests mit versteckter Kamera ergeben, dass viele Autofahrer sogar weiterfahren, wenn ein angeblich Schwerverletzter im Straßengraben liegt. Jetzt mußte sich Amtsrichter Christian Kropp damit beschäftigen...
Unterlassene Hilfeleistung nennt dies der Strafjurist, wenn jemand wegsieht, obwohl Hilfe möglich und zumutbar wäre. Das Strafgesetzbuch sanktioniert dies mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Mit einem ganz konkreten Fall aus diesem Bereich hatte es jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu tun.
Am 31.12.2005 war es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen im Jugendclub Westerengel im Kyffhäuserkreis gekommen. Dabei war Ansgar B. schnell der Unterlegene. Seine fünf Freunde sahen diesem Treiben zu, ohne einzuschreiten. Auch zwei Fremde waren anwesend. Die bemerkten, dass die Täter immer wieder gegen den Kopf von Ansgar B. schlugen. Beiden soll bekannt gewesen sein, dass B. an einer schweren Kopfkrankheit litt. Daher hätten sie die Verpflichtung gehabt, so die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in ihrer Anklage vom 07.02.2007, helfend einzugreifen.
Das Sondershäuser Amtsgericht hatte nun gegen die beiden 1978 bzw. 1987 geborenen Männer zu verhandeln. Beide bestritten ihr Wissen über die Vorerkrankung des B. Damit kamen sie jedoch bei Amtsrichter Christian Kropp nicht sehr weit. Unabhängig, ob sie es wußten oder nicht, hätten sie eingreifen müssen so der Richter, der die Verpflichtung zum Helfen sehr weit fasste. Eine Gesellschaft, in der das Wegsehen Mode wäre, würde sich selbst in Frage stellen.
Auf Vorschlag des Gerichtes wurde das Verfahren jedoch gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 300 Euro eingestellt. Beide Angeklagten seien nicht vorbestraft, die Verletzungen bei B. zum Glück gering gewesen. Außerdem hätten auch die fünf Freunde des B. auf die Anklagebank gehört, nicht nur die beiden Fremden. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen hat damit zwar nicht zu einem Urteil geführt, aber deutlich gemacht, dass Wegsehen in der Gesellschaft auch Folgen haben kann.
Autor: nnzUnterlassene Hilfeleistung nennt dies der Strafjurist, wenn jemand wegsieht, obwohl Hilfe möglich und zumutbar wäre. Das Strafgesetzbuch sanktioniert dies mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Mit einem ganz konkreten Fall aus diesem Bereich hatte es jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu tun.
Am 31.12.2005 war es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen im Jugendclub Westerengel im Kyffhäuserkreis gekommen. Dabei war Ansgar B. schnell der Unterlegene. Seine fünf Freunde sahen diesem Treiben zu, ohne einzuschreiten. Auch zwei Fremde waren anwesend. Die bemerkten, dass die Täter immer wieder gegen den Kopf von Ansgar B. schlugen. Beiden soll bekannt gewesen sein, dass B. an einer schweren Kopfkrankheit litt. Daher hätten sie die Verpflichtung gehabt, so die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in ihrer Anklage vom 07.02.2007, helfend einzugreifen.
Das Sondershäuser Amtsgericht hatte nun gegen die beiden 1978 bzw. 1987 geborenen Männer zu verhandeln. Beide bestritten ihr Wissen über die Vorerkrankung des B. Damit kamen sie jedoch bei Amtsrichter Christian Kropp nicht sehr weit. Unabhängig, ob sie es wußten oder nicht, hätten sie eingreifen müssen so der Richter, der die Verpflichtung zum Helfen sehr weit fasste. Eine Gesellschaft, in der das Wegsehen Mode wäre, würde sich selbst in Frage stellen.
Auf Vorschlag des Gerichtes wurde das Verfahren jedoch gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 300 Euro eingestellt. Beide Angeklagten seien nicht vorbestraft, die Verletzungen bei B. zum Glück gering gewesen. Außerdem hätten auch die fünf Freunde des B. auf die Anklagebank gehört, nicht nur die beiden Fremden. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen hat damit zwar nicht zu einem Urteil geführt, aber deutlich gemacht, dass Wegsehen in der Gesellschaft auch Folgen haben kann.

