Di, 13:51 Uhr
07.08.2007
Genauer hinsehen
Nordhausen (nnz). Bislang gab es bei den von der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) übernommenen Kosten der Unterkunft (zum Beispiel Heizkosten) in bestimmten Fällen eine pauschale Regelung. Jetzt wird genauer hingesehen...
Bei den Vorauszahlungen für die Heizkosten wurden von der Gesamtsumme 18 Prozent für die Aufbereitung des Warmwassers abgezogen, da diese Kosten nicht Bestandteil der Kosten der Unterkunft waren und sind. Die Geschäftsführung der ARGE verweist darauf, dass diese aus den Regelleistungen gezahlt werden müssen.
Auf Grund von exakten Nebenkostenabrechnungen bei großen Vermietern wie SWG oder WBG werden bei den künftigen Vorauszahlungen nun die in den vorliegenden Abrechnungen nachgewiesenen Kosten für die Warmwasseraufbereitung angesetzt und nicht mehr die Pauschale von 18 Prozent in Abzug gebracht. So kann es in einigen begründeten Fällen zu einer Reduzierung der zu zahlenden Kosten der Unterkunft kommen.
Die ARGE weißt auch daraufhin, dass Nachzahlungen an den Vermieter aufgrund eines überdurchschnittlichen Warmwasserverbrauchs durch den Mieter selbst erfolgen müssen. In begründeten Einzelfällen kann die ARGE hier eine Darlehensgewährung anbieten.
Autor: nnzBei den Vorauszahlungen für die Heizkosten wurden von der Gesamtsumme 18 Prozent für die Aufbereitung des Warmwassers abgezogen, da diese Kosten nicht Bestandteil der Kosten der Unterkunft waren und sind. Die Geschäftsführung der ARGE verweist darauf, dass diese aus den Regelleistungen gezahlt werden müssen.
Auf Grund von exakten Nebenkostenabrechnungen bei großen Vermietern wie SWG oder WBG werden bei den künftigen Vorauszahlungen nun die in den vorliegenden Abrechnungen nachgewiesenen Kosten für die Warmwasseraufbereitung angesetzt und nicht mehr die Pauschale von 18 Prozent in Abzug gebracht. So kann es in einigen begründeten Fällen zu einer Reduzierung der zu zahlenden Kosten der Unterkunft kommen.
Die ARGE weißt auch daraufhin, dass Nachzahlungen an den Vermieter aufgrund eines überdurchschnittlichen Warmwasserverbrauchs durch den Mieter selbst erfolgen müssen. In begründeten Einzelfällen kann die ARGE hier eine Darlehensgewährung anbieten.

