Sa, 07:43 Uhr
28.07.2007
Urteil wird begrüßt
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte gestern über das Scheitern der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Genau dieses Urteil wird von einem Nordhäuser Politiker begrüßt.
Der Nordhäuser Landtagsabgeordnete und Thüringer Sozial- und Gesundheitsminister, Dr. Klaus Zeh (CDU), hat das Urteil des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns zur Kreisgebietsreform im nordostdeutschen Bundesland begrüßt. Das Urteil aus Greifswald, dass die geplante Schaffung von fünf Großkreisen als verfassungswidrig erklärte, stelle eine Niederlage für alle Verfechter bürgerferner Großkreise dar. Zeh sieht in der Urteilsbegründung die Auffassung der CDU zu einer Kreisgebietsreform bestätigt, dass die Größe der Landkreise auch für ehrenamtlich arbeitende Kommunalpolitiker noch so überschaubar sein muss, dass die Arbeit in Kommunalparlamenten und Ausschüssen zumutbar und gewährleistet ist. Kraftvolle kommunale Selbstverwaltung ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Vertreter gesellschaftlicher Gruppen zusammenfinden können.
Ein Großkreis Nordthüringen, wie von einigen Verantwortlichen aus der Stadtverwaltung gefordert, wird den Anforderungen kommunaler Selbstverwaltung nicht gerecht. Wenn vier oder fünf Großkreise in Mecklenburg-Vorpommern bei 1,7 Mio. Einwohnern deutlich zu wenig sind, dann sind es nach Auffassung von Zeh zwischen drei und fünf Großkreise bei reichlich 2,3 Mio. Einwohnern erst recht.
Das Gericht hat allen Technokraten eine Absage erteilt, die ohne Rücksicht auf die konkrete Lebenswirklichkeit und Anforderungen kommunaler Selbstverwaltung ihre abstrakten Modelle kundtun, so Zeh abschließend.
Autor: nnzDer Nordhäuser Landtagsabgeordnete und Thüringer Sozial- und Gesundheitsminister, Dr. Klaus Zeh (CDU), hat das Urteil des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns zur Kreisgebietsreform im nordostdeutschen Bundesland begrüßt. Das Urteil aus Greifswald, dass die geplante Schaffung von fünf Großkreisen als verfassungswidrig erklärte, stelle eine Niederlage für alle Verfechter bürgerferner Großkreise dar. Zeh sieht in der Urteilsbegründung die Auffassung der CDU zu einer Kreisgebietsreform bestätigt, dass die Größe der Landkreise auch für ehrenamtlich arbeitende Kommunalpolitiker noch so überschaubar sein muss, dass die Arbeit in Kommunalparlamenten und Ausschüssen zumutbar und gewährleistet ist. Kraftvolle kommunale Selbstverwaltung ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Vertreter gesellschaftlicher Gruppen zusammenfinden können.
Ein Großkreis Nordthüringen, wie von einigen Verantwortlichen aus der Stadtverwaltung gefordert, wird den Anforderungen kommunaler Selbstverwaltung nicht gerecht. Wenn vier oder fünf Großkreise in Mecklenburg-Vorpommern bei 1,7 Mio. Einwohnern deutlich zu wenig sind, dann sind es nach Auffassung von Zeh zwischen drei und fünf Großkreise bei reichlich 2,3 Mio. Einwohnern erst recht.
Das Gericht hat allen Technokraten eine Absage erteilt, die ohne Rücksicht auf die konkrete Lebenswirklichkeit und Anforderungen kommunaler Selbstverwaltung ihre abstrakten Modelle kundtun, so Zeh abschließend.


